Wie schätzt ihr die freiwillige gesetzliche RV ein? Ich lese immer wieder, das wäre "sinnlos". Mir ist jedoch nicht bewusst, dass es rechnerisch hierbei einen Unterschied zur pflicht-RV gibt - abgesehen davon, dass man die Beiträge frei bestimmen kann.
die gesetzliche RV ist die einzige Versicherung, die garantiert zahlt, nur die Höhe ist ungewiss. Alle kapitalbasierten Renten können sich in Luft auflösen.
Hätte ich keine gesetzliche Rente, die mir ein Existenzminimum sichert, würde ich mich ganz schön fürchten.
Bei der gesetzlichen Rente zahlst du für die heutigen Rentner und es werden noch zusätzlich Fremdleistungen aus ihr geleistet. ( Ostrenten, Mütterrente, Vertriebenenrente usw. )
Der Staat gleicht das zwar aus Steuermitteln aus, aber eine "Rendite", sprich Zinseszins gibt es bei der Methode nicht. Desweiteren zahlt dir der Staat auch dein Existenzminimum wenn deine Rente nicht reichen sollte. ( Wobei das nicht erstrebenswert ist, denn wer möchte bitte im Alter notgedrungen von Hartz 4 leben? )
*Edit*
Ich habe noch die Riesterzuschüsse vergessen, die der Staat der Rentenkasse entnimmt und die 300 € Kinderzuschuss pro Jahr.
Wenn Du privat vorsorgst und dabei die klassischen Versicherungsprodukte meidest, hat das den Vorteil, daß das Vermögen im Falle Deines Todes noch da ist.
Das ist bei vielen Versicherungsprodukten und der gesetzlichen Rente nicht so. Hier erwirbst Du einen Rentenanspruch, der mit Deinem Tod untergeht.
Private Vorsorge macht aber nur Sinn, wenn Du
1) nennenswerte Beträge sparen kannst und
2) die ersten ersparten 100 TEUR nicht gleich in ein neues Auto steckst.
Das Problem Vieler (oder besser der Allermeisten) ist, daß sie nicht mit mehreren Hunderttausenden auf dem Konto/Depot umgehen können.
Früher hätte ich gesagt, jede Rente ist besser als die gesetzliche. Da bin ich mir heute auch nicht so sicher. Das ganz dicke Ende kommt sicherlich noch. Für beide Systeme!
Ein großer Teil der Vermögens sollte natürlich in Substanzwerte angelegt werden.
Güterstandsvereinbarungen gelten nur für den Scheidungsfall einer Ehe, sonst haben sie fast keine Wirkung. Das haben aber 98% der Bevölkerung in der falschen Schublade.
Zum Thema: Die eigene Rente wird auf die Witwen-/Wirtwer-Rente angerechnet.