Frage zu 1 Rang und 2 Rang (rutscht 2 Rang in 1 Rang?)

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  1. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline
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    Standard Frage zu 1 Rang und 2 Rang (rutscht 2 Rang in 1 Rang?)

    Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Bank 1: Rang 1 (Zinsfestschreibung 10 Jahre)
    Bank 2: Rang 2 (Zinsfestschreibung 15 Jahre) L-Bank Förderdarlehen! (Geht in 2 Rang ist geklärt zu gleich günstigen Konditionen!)

    Wenn jetzt die 10 Jahre Bank 1 um sind.
    Und z.B. Restschuld von 50%. Kann ich dann die Bank wechseln und frei wählen? Oder rutscht die Bank 2 in den ersten Rang 1?

    Und das würde mich an die Bank 1 wiederum binden!
    Mir ist klar das Bank 1 erstmal Grundschuld löschen müßte bzw.
    an eine andere Bank übertragen. (das wiederum mit Gebühren verbunden ist)

    Mir geht es nur darum wie stark binde ich mich jetzt schon an die Bank 1.

    Ich hoffe meine Frage ist verständlich.

    Gruß

    Martin

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Frage zu 1 Rang und 2 Rang (rutscht 2 Rang in 1 Rang?)

    Vermutlich wird sich die L-Bank die Rückgewähransprüche abtreten lassen. Möglich ist, dass nach 10 Jahren Sie mit einer anderen Bank das erstrangige Darlehen umschulden können. Aber ohne Engagement Ausweitung. Also wenn Sie nach 10 Jahren 50% der Grundschuld gezahlt haben können Sie nicht die Grundschuld komplett neu für die neue Bank verwenden. Sondern vermutlich eher dann nur bis Höhe des abzulösenden Saldos des bisherigen Darlehens.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Frage zu 1 Rang und 2 Rang (rutscht 2 Rang in 1 Rang?)

    Warum klären sie diese gravierenden Dinge nicht mit dem Darlehensgeber?

    Seit Monaten legen sie sich Konzepte zurecht, die so individuell sind, als dass diese der Allgemeinheit wenig nützen, trotzdem bekommen wir jedemal ihre Konzepte hier präsentiert.

    Sowohl ihre Erstrang Bank (als Serviceleistung), als auch die L-Bank wird ihnen diese Frage wunderbar beantworten können.

  4. Avatar von Martin79HN
    Martin79HN ist offline
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    Standard AW: Frage zu 1 Rang und 2 Rang (rutscht 2 Rang in 1 Rang?)

    Hallo Noelmaxim,

    sorry für meine vielen Beiträge und Fragestellung.
    Die L-Bank kann mir die Fragen selbst nicht so genau
    beantworten.

    Bei der L-Bank gibt es Sachbearbeiter für allgemeine Fragen und
    dann Bearbeiter für die Anträge.

    Es ist im Augenblick unklar ob wir förderfähig sind oder nicht.
    Hat mit zuviel Eigenkapital zu tun.

    Ein Antrag für ein Darlehen bei der L-Bank ist sehr komplex und mit Aufwand verbunden. Es muß nicht 100%ig sondern 120%ig sein!

    Beispiel: Wohnung die vermietet lastenfrei zählt die mit zum Eigenkapital? Zu den Einkünften abzgl. Bewirtschaftungskosten + Nebenkosten schon! Da liegt nicht das Problem sondern über 50% Eigenkapital gibt es keine Förderung.

    Und durch Eigenkapital ist es doch ganz normal erstmal das Grundstück zu bezahlen. Aber in ca. 6-10 Wochen sollte die Gesamtfinanzierung stehen. Weil Handwerker in Einzelgewerksvergabe wollen auch Ihr Geld.

    Gruß

    Martin


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