Da ich dieses Jahr - vor Ablauf der 10 Jahres Frist - unser Haus verkaufen werde frage ich mich wie der Ablauf der Zahlung der Vorfälligeitsentschädigung (VFE) aussieht. Ich habe absichtlich noch nicht meine Bank kontaktiert, da ich vermutich auch parallel den Widerrufsjoker ziehen werde.
Wenn ich nun einen Käufer an der Hand habe, man sich einigt, geht zum Notar und es kommt der Zeitpunkt wo die Auflassungsvormerkung für den neuen Käufer eingetragen werden muss. Muß dann bereits zu diesem Zeitpunkt das Restdarlehen + VFE beglichen sein d.h. komplette Kaufpreiszahlung durch Käufer an mich, sodaß die Zahlungen an die Bank meinerseits geleistet werden können ... oder wie ist hier der Ablauf Schritt für Schritt?
Wäre schön wenn mir das jemand mal etwas genauer erklären könnte.
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#2
credere
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AW: Ablauf Zahlung Vorfälligkeitsentschädigung??
Nach Abschluss des notariellen KV (in welchem auch die Vorlasten aufgeführt werden), wird der Notar die Gläubiger, welche in Abt. III des Grundbuches stehen, anschreiben und um Löschungsbewilligung beten.
Deine Bank wird eine solche Löschungsbewilligung (samt Treuhandauftrag) natürlich nur erteilen, wenn sie im Gegenzug aus ihrer Grundschuld befriedigt wird.
Ich (als Bank) würde in einem solchen Fall erst einmal den kompletten Grundschuldbetrag abfordern.
Der Käufer zahlt den Kaufpreis entweder an den Notar (Notaranderkonto) oder der Notar fordert den Käufer auf, die Zahlungen entsprechend an deine Bank und den Rest an Dich als Verkäufer zu zahlen.
Du solltest natürlich im Vorfeld bzw. spätestens nach Abschluss des notariellen KV mit deiner Bank in Verbindung treten, um zu klären, wie mit dem Darlehen der Baufi verfahren werden soll. Sofern nach Abrechnung des Darlehens ein Restbetrag übrig bleibt, wird dir dieser natürlich überwiesen.
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AW: Ablauf Zahlung Vorfälligkeitsentschädigung??
@Credere, Sie meinen wohl eher dass Sie als Bank den vollen Darlehensbetrag anfordern würden (und nicht vollen Grundschuldbetrag).
Die Bank fordert den Betrag nach Kontoabrechnung an.
Dieser kann - je nach Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung - auch höher als der Grundschuldeintrag sein.
Man nennt das die Valuta. Die Valuta zum Ablösetermin zzgl. der geforderterten und ermittelten Vorfälligkeitsenschädigung und ggf. Gebühren fordert die ablösende Bank auf Anfrage mit einer Ablösevollmacht von der abzulösenden an, dann wird im Treuhandwege ausgezahlt, dh. die Bank bekommt das Geld zu treuen Händen ddarf dann darüber verfügen, wenn die angefodertere Sicherheit - mind. ranggerechte Grundschuld in Höhe der abzuösenden Summe - Zug um Zug abgetreten wird. Das widerum ist der Treuhandaufttrag. Ausgezahlt wird übrigens nur dann, wenn der Kunde im Vorfeld einen Zahlungsauftrag erteilt hat, das tut in der Regel zusammen mit der Ablösevollmacht. Bei einigen Banken ist das sogar nur ein Formular.
Das machen die Notare der Banken dann unter sich, ein Notartermin ist nicht erfoderlich, Gebühren liegen in der Regel so um die 50-150 Euro.
Das machen die Notare der Banken dann unter sich, ein Notartermin ist nicht erfoderlich, Gebühren liegen in der Regel so um die 50-150 Euro.
Funktioniert die Grundschuldübertragung so auch, wenn sich der Kunde mit seiner alten Bank auf einen Ausstieg aus dem Vertrag aus Kulanzgründen ohne VFE einigt und bei einer neuen Bank die Restschuld finanziert? Die o.g. Gebühren (50-150€) erscheinen mir recht gering. Hänger die nicht von der Summe der Grundschulden ab?
Hallo Eugh, wenn die Grundschuld vollzugsfähig im Grundbuch von der neuen Bank eingetragen wird, dann ist die Kostennote von der Höhe der Grundschuld abhängig.
Also mehr also EUR 50-EUR 150.
Oder anders gefragt: Welche Art der "Grundschuldübertragung" (oder "Abtretung"?) ist die für den Kunden finanziell günstigste?
Mir ist klar, dass es mehrere Möglichkeiten gibt, z.B. dass nur der Teil "übertragen" ("abgetreten"?) wird, den die neue Bank zur Absicherung beanspruchen will, oder alles.
Ist es korrekt, dass eine Grundschuldlöschung und neue Eintragung die teuerste und auch unnötige Variante wäre?
Die Begriffe in "" habe ich so gewählt, da ich nicht weiß, wie man sie richtig bezeichnet. Nochmals danke für's Feedback!
Funktioniert die Grundschuldübertragung so auch, wenn sich der Kunde mit seiner alten Bank auf einen Ausstieg aus dem Vertrag aus Kulanzgründen ohne VFE einigt und bei einer neuen Bank die Restschuld finanziert? Die o.g. Gebühren (50-150€) erscheinen mir recht gering. Hänger die nicht von der Summe der Grundschulden ab?
@Bankkaufmann
wo beziehen sich denn - und eugh führt hier eine Übertragung (es heisst ja Abtretung) an - die Kosten auf eine Eintragung???? Niemand redet von Eintragung, es geht hier immer nur um die Abtretung und die Gebühren für die Abtretung liegen so bei 50-150 Euro unter den Anwälten, natürlich können noch weitere Gebühren bei der Bank entstehen, aber es geht um Abtretungsgebühren.
Kann und konnte einfach nicht nachvollziehen, warum sie eine Neueintragung bzw. die Kosten dafür anführen oder ins Gespräch bringen.