Hallo zusammen, nachdem ich hier schon viel Wissen zu BUs sammeln konnte versuche ich jetzt mal mein Glück mit einer scheinbar noch ungeklärten Anfängerfrage:
Ich stehe kurz davor meinen ersten "richtigen" Arbeitsvertrag zu unterschreiben, aber stolpere über einen Umstand in der Altersvorsorge.
Mein Arbeitgeber ist bereit mir entweder
a) den vollen tariflichen Anspruch zur Altersvorsorge in Höhe von jährlich 300€ zu geben
oder
b) den tariflichen Arbeitgeberanteil zu vermögenswirksamen Leistungen zu vergüten. Dadurch reduziert sich die Anspruchsbasis zur Altersvorsorge auf jährlich 122,71€.
Ich bin noch sehr neu im Thema, daher könnten auch meine Fragen auch an dem echten Grund vorbeigehen:
- Warum bezahlt mir der Arbeitgeber nicht in beiden Fällen das gleiche dazu?
- Erhalte ich in Fall b) trotzdem noch Geld für die betriebliche Altersvorsorge?
- Was ist "besser"?