gesetzliche KV-Beiträge

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  1. Avatar von MoonKid
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    Frage gesetzliche KV-Beiträge

    Jedes Jahr bekomme ich von meiner Krankenkasse eine Übersicht, über die im vergangenen "Steuerjahr" geleisteten Beiträge zur gesetzlichen(!) KV und PV. Warum? Das ist doch für die Steuer nicht relevant, oder doch? Kann ich gesetzliche Beiträge absetzen?

  2. Avatar von Daukind
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    Standard AW: gesetzliche KV-Beiträge

    Zitat Zitat von MoonKid
    Jedes Jahr bekomme ich von meiner Krankenkasse eine Übersicht, über die im vergangenen "Steuerjahr" geleisteten Beiträge zur gesetzlichen(!) KV und PV. Warum? Das ist doch für die Steuer nicht relevant, oder doch? Kann ich gesetzliche Beiträge absetzen?
    Selbstverständlich. Gehört zu den Vorsorgeaufwendungen.

  3. Avatar von MoonKid
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    Standard AW: gesetzliche KV-Beiträge

    Aber das steht ja auch auf der "Lohnsteuerkarte", wenn ich das richtig durchblicke. Also warum schickt mir die KK das nochmal extra?

    Vielleicht traue ich denen da zuviel zu, aber irgendwas werden die sich doch dabei denken?

  4. Avatar von Ex-Studentin
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    Standard AW: gesetzliche KV-Beiträge

    Die Krankenkassen melden soweit ich weiß dem Finanzamt, was an Beiträgen gezahlt und rückerstattet wurde.

    Ich z.B. habe von meiner Krankenkasse Geld zurückbekommen. Diese Rückzahlung ist aber nicht in meiner Gehaltsabrechnung enthalten.

    Diese Rückzahlung kann ich nicht mehr von der Steuer absetzen. Das muss ich auch in meiner Steuererklärung angeben.

  5. Avatar von MoonKid
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    Standard AW: gesetzliche KV-Beiträge

    Ok, wenn die KK das sowieso ans FA meldet, brauch ich doch dafür nicht auch noch nen Wisch.

  6. Avatar von Ex-Studentin
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    Standard AW: gesetzliche KV-Beiträge

    Naja, das dient ja auch für dich zur Kontrolle. Handhabt vielleicht jede Krankenkasse anders. Das wäre für mich nun einmal im Jahr ein Dokument mehr abheften.

    Ich habe von meiner Krankenkasse nur einen Wisch bekommen, welche Beiträge neben dem Gehalt noch geflossen sind (das waren 150€, die ich zurückbekommen habe). Fand ich gut, weil ich mir nicht sicher war, was ich alles bei der Steuererklärung angeben muss.

  7. Avatar von Soli4
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    Standard AW: gesetzliche KV-Beiträge

    Ich wusste gar nicht das man auch mal was von der Krankenkasse zurück bekommt. Das ist mir ja neu. Wann bekommt man denn was zurück?

  8. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: gesetzliche KV-Beiträge

    Zitat Zitat von MoonKid
    Ok, wenn die KK das sowieso ans FA meldet, brauch ich doch dafür nicht auch noch nen Wisch.
    Es gibt Steuerzahler, die sich ihre Erstattung oder drohende Nachzahlung im Vorfeld ausrechnen. Und die sind über solche Infos dankbar.

  9. Avatar von Daukind
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    Standard AW: gesetzliche KV-Beiträge

    Zitat Zitat von Soli4
    Ich wusste gar nicht das man auch mal was von der Krankenkasse zurück bekommt. Das ist mir ja neu. Wann bekommt man denn was zurück?
    Entweder in Wahltarifen oder wenn die Kasse eine Prämie ausschüttet.

  10. Avatar von credere
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    Standard AW: gesetzliche KV-Beiträge

    Zitat Zitat von Soli4
    Ich wusste gar nicht das man auch mal was von der Krankenkasse zurück bekommt. Das ist mir ja neu. Wann bekommt man denn was zurück?
    Es gibt verschiedene Tarife, bei denen man eine Rückvergütung erhalten kann, bspw. wenn man keine Arztbesuche hatte (bzw. nur Vorsorgeuntersuchungen) oder auch an gesundheitsfördernden Maßnahmen teilnimmt (z.B. Rücktraining etc.).
    Ich selbst habe noch nie von meiner Krankenkasse einen Beitragsbescheid bekommen.

  11. Avatar von brainy
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    Standard AW: gesetzliche KV-Beiträge

    Diese Mitteilungen macht meines Wissens nur "Deutschland Assigste Krankenkasse" wie ich sie seit Jahren nenne. Völlig sinnfrei, da die Daten dem Finanzamt sowieso vorliegen und dem Mitarbeiter auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt sind. Das ist die KK die früher mal wegen ihrer unerreichten Ineffizienz Zusatzbeiträge nehmen mußte und bald einen Beitragszuschlag über 0,9 nehmen muß!

    Den Versicherten wurde bei HKK, TKK und einigen anderen KK UNABHÄNGIG von der Leistungsinanspruchnahme und UNABHÄNGIG von der Beitragshöhe Beiträge zurückgezahlt. Das ist jetzt aber vorbei, da es wieder unterschiedliche Beitragssätze gibt.

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