Hallo zusammen,
ich habe eine gesetzliche Frage zum Thema Festzinsbindung und Ablöse dessen.Es betrifft Verwandte,,diese haben ein Haus und die Sparkasse steht hier im Grundbuch,u.a.LBS,KfW und ein Immobiliendarlehen über die Sparkasse. Meine Verwandten wollen diese komplett ablösen und über die Volksbank realisieren. Im Falle von LBS und KfW kein Problem,aber beim Darlehen stellt sich die Sparkasse etwas quer. Dieses wurde 2003 abgeschlossen,mit einer Festzinsbindung von 10 Jahren-2013.Hier wurde dann wieder der nächste Zins für 5 Jahre festgelegt,also bis 2018.Kann die Volksbank dieses Darlehen dann erst 2018 ablösen oder gibt es vorher Möglichkeiten,die auch gesetzlich geregelt sind.Ich denke da an den Paragraphen 489 im BGB.Danke allen im Voraus!:-)