aktuell wohne ich in einem Eigenheim welches noch finanziert wird, jedoch beträgt die Restschuld nur noch ca.33% vom Marktwert der Immobilie.
Nun würde ich gerne einen Bungalow bauen und diesen vorerst an meine Eltern vermieten und später einmal selbst dort wohnen.
Thematik der Vermietung an Angehörige ist mir klar (Höhe der Miete über 66% ect.)
Die Finanzierung des Vorhabens scheint jedoch nicht so einfach zu sein.
Ich habe ein Einkommen von ca. 2500€ netto. Meine Frau hat aktuell keine Einkünfte. Wir haben ein Sohn, also einen 3 Personenhaushalt.
Da meine Einkünfte nicht ausreichen, möchte ich meinen Vater als 2. Darlehensnehmer in die Finanzierung mit hineinnehmen. Er ist Beamter und hat ein Ähnliches Einkommen.
Bei erster Finanzierungsberatung wurde mir mitgeteilt, dass es mit der Haushaltsrechnung nicht klappt und die Banken angeblich meinen Vater als 2.Darlehensnehmer ungern in Betracht ziehen.
Hat jemand Erfahrungen wie eine derartige Situation lösbar wäre?
Mir wurde vorgeschlagen, dass meine Eltern beide und meine Frau und ich alle samt Darlehensnehmer werden sollten und es dann eventl. klappen würde? So hab ich mir das jedoch nicht gedacht, auch wenn es eigentlich egal wäre ob nur mein Vater oder beide mit in Betracht gezogen werden würden.
ich kann den Ausführungen der Bank bezüglich der Darstellbarkeit überhaupt nicht Folge leisten, entsprechend ist es gut, dass es am Markt nicht nur diese eine Bank gibt.
Der Vater kann sehr wohl als Darlehensnehmer mit in das Darlehen eintreten.
Auch weiß ich nicht was die 66 % zu bedeuten haben, entscheidend ist welche Mieteinnahme ortsüblich ist. Wüsste nicht dass sie den Mieter bei Finanzierungsbeantragung benennen müssten und schon gar nicht muss das ja jemand aus der Familie sein.
Zu klären wäre aber, ob die Bank nicht schon bei den Haushaltsberechnungen - sprich Finanzierung auf sie alleine abgestellt - Herauslagekriterien vorgibt, die völlig überzogen sind.
es war noch keine direkte Bank sondern nur eine Finanzierungsberatung die wie Sie verschiedene Banken vermittelt.
Das mit den 66% meinte ich lediglich auf das Thema Vermietung an Angehörige bezogen. Bedeutet dass das Finanzamt dort genau hinschaut und man mind. 66% der ortsüblichen Miete einnehmen muss, sonst kann man die Werbungskosten nicht in voller Höhe absetzen.
Wenn ich mit meinem Vater zusammen eine Finanzierung beantrage, wie wird dann von den Banken die Haushaltsrechnung gemacht?
Jeweils für beide Haushalte?
Welche Lebenshaltungskosten müssen realistisch gerechnet werden bei 2 Erwachsenen und einem Kind?
Da die Last der Finanzierung sich ja auf 2 Darlehensnehmer verteilt müsste ja demnach pro Haushalt die halbe Annuität gerechnet werden als Belastung. Da ich Mieteinnahmen habe , sollte sich die Belastung für meinen Haushalt doch in Grenzen halten. Mir wurde gesagt, dass die Banken bei den Mieteinnahmen noch einen Überschuss wollen.
ja natürlich werden dann 2 Haushalte berechnet, diese müssen ja auch von den Einahmen bewirtschaftet werden.
Ja, aber die Miete die angesetzt wird für die Haushaltsberechnung muss ja nicht 66 % der Miete sein, die sie tatsächlich nehmen da es ein Familienangehöriger ist, entscheidend ist die ortsübliche Miete. Würde z.b. der Vater mehr bezahlen als es die ortsübliche Miete hergibt, z.B. weil er unterstützend wirken möchte, würde das ja auch nicht angerechnet werden.
Wo haben sie sich beraten lassen? Das ist unfug was ihnen da gesagt wurde, auch scheinen sie verunsichert, dem wohl eine schlechte Beratung vorher ging.
Man wird für Ihrem Haushalt einen Vergleich der Einkünfte mit den entsprechenden Ausgaben machen, zu denen auch die Belastung für das von Ihnen bewohnte Eigenheim sowie die Lebenshaltungskostenpauschale für Ihre Familie und für Nebenkosten der Immoblien gehören.
Ähnlich wird es bei Ihrem Vater sein, wobei hier ggfs. aktuelle Mietkosten fortfallen.
Wenn diese Berechnungen positiv ausfallen, steht einer Finanzierung nichts mehr im Wege, zumal ggfs. eine Grundschuld auf Ihre Eigenheim für günstigere Konditionen sorgen können.
Unter Umständen könnte auch die Mietzahlung Ihrer Eltern, die in der Regel zu 75 % von den Banken als Einkommen angerechnet werden, helfen.
Um eine konkrete Hilfestellung zu geben,fehlen demnach weitere Einzelheiten.
Eigenkapital ist hauptsächlich in unserer Immobilie gebunden.
Erwerbsnebenkosten für das Grundstück könnten eventl. noch nebenbei bezahlt werden.
Grundstückskosten ca. 40.000-50.000 €
Eine genaue Berechnung der Baufinanzierung ist aufgrund der wenigen Daten naürlich nicht möglich.
Aber eine Finanzierung in Höhe von € 190.000,-- mit 10 Jahren Zinsbindung und 2 % Tilögung dürfte ca. € 580,-- mtl. kosten und sollte auch ohne Mitverpflichtung des Vaters möglich sein.
Vorschlag hierzu ist eine Belastung auf das akuelle Eigenheim und Finanzierung der Restsumme auf den Neubau.
Wenn Sie ein genauers Ergebnis benötigen, senden Sie mir bitte eine PN mit Ihrer Emailadresse.
Ich habe bewußt die Antwort allgemein gehalten, auch auf die Gefahr hin, das nun bessere Angebot / Kommentare kommen könnten. Ggfs. sind wirklich bessere Konditonen möglich, aber ohne weiter Angaben nicht konkret berechenbar.
Bei einer Nutzung des Hauses durch den Vater sehe ich die Möglichkeit einer "Selbstnutzung" durch die Familie durchaus, wenn das Haus nicht sehr weit vom Wohnort des Kunden entsteht. Da ein Mietvertrag erstellt werden kann, ist dieses wohl durchaus eine möglich Variante.
Falsch, es zählen auch bei Familienangehörigen bei den meisten Banken die Kapitalanlegerkriterien.
Anhand der gemachten Angaben kann sehr wohl eine Kondition abgebildet werden, aus dieser ergibt sich z.B. meine Leistungsrate bei 15 Jahren fest und der Integration von 50.000 Euro KfW.
Natürlich ist diese Kondition in Bezug auf eine Zusage aufgrund der bekannten Daten nicht nachhaltig, aber zu kalkulieren alle Mal.