mal angenommen ein Kunde hätte bei der BSQ Bauspar.. (ehemals Quelle) seit 2004 einen BSV Tarif Q12 mit Bonuszins (2% Basiszins + 2,75% Bonuszins).
Bewertungszahl 614, vor Jahren zugeteilt, Zuteilung jedoch bislang nicht angenommen.
Die Bausparsumme beträgt z.B. 10.000 Eur der Kontostand 9'.
Der bislang auf einem extra Konto angesammelte Bonuszins 1.500 Eur (Bonuszinsen werden jährlich auf einem Sonderkonto gebucht sind im Jahr der Gutschrift steuerpflichtig und werden im Kontoauszug ausgewiesen).
Der Kunde hätte bei der BSQ angerufen und ihm wurde telefonisch gesagt, der Vertrag wäre sowieso überspart, da nicht nur der Kontostand des Kontoauszugs 9.000 zählen würde, sondern der Kontostand 9' + der auf dem Kontoauszug separat vermerkte Bonuszins 1500 und somit deutlich über der Bausparsumme.
Es wäre das Beste, der Kunde würde baldmöglichst selbst kündigen. Andernfalls könnte bei einer Bestandsanalyse durch die Bausparkasse auffallen, dass dieser überspart wäre und hätte die Kündigung durch die BSK zur Folge. Bei Kündigung durch die BSK wäre der Nachteil, dass nach §3 (2) der ABB der Bonus hinfällig wäre, bzw. durch die BSK einbehalten werden könnte.
angenommen, in den ABB Tarif Q12 wäre folgendes zu finden:
§2 Sparzahlungen:
(1) Der mtl. Bausparbeitrag bis zur 1. Auszahlg. aus der zugeteilten Bausparsumme beträgt 4 vom Tausend der Bausparsumme (Regelsparbeitrag).
§3 Verzinsung des Sparguthabens:
(1) ..Guthaben wird mit 2% verzinst (Basiszins). Bei Bonustarif erhöht sich die Verzinsg. um einen Bonus von 2,75% auf eine Gesamtverzinsung von 4,75% pro Jahr.
(2) Der Bonuszins nach Abs.1 wird gewährt, wenn
- der Bausparer nach §15 kündigt oder auf das zugeteilte Bauspardarlehen verzichtet und
- der BSV zu diesem Zeitpunkt mindestens 7 J. bestanden hat und
- die Bewertungsz. mind. 160 beträgt
Der Bonus wird auf einem Sonderkto. geführt u. wird bei Auszahlung des gesamten Bausparguthabens fällig. Er wird dem Bausparkto. zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben u. bei der Auszahlg. zusammen mit dem Guthaben und den Basiszinsen ausgezahlt. Die Basiszinsen und der Bonus werden nicht gesondert ausgezahlt.
Meiner Meinung nach ist der Vertrag mit Kontostand 9' noch nicht überspart, da der Kontostand laut Kontoauszug noch unter der Bausparsumme von 10' liegt.
Auch kann ich aus §3(2) nicht herauslesen, dass der Bonus gestrichen werden könne.
Wie seht ihr dies - gibt es hierzu eine ganz klare Regelung?
Der Regelsparbeitrag beträgt 40 Eur pro Monat (wären 480/Jahr).
In den ersten Jahren wurde nur einmal jährlich 750 einbezahlt.
In den letzten Jahren nur 480. Die Kasse teilt mit, dass entsprech. den ABB die regelmäßige Besparung des BSV vorgesehen ist. Die Regelsparrate gem. §2. Bei bereits zugeteilten BSV ist die Einzahlung der Regelsparrate ebenfalls, bis zur 1. Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme zu erbringen. Sonderzahlungen werden selbstverständlich nach §2 (3) ABB berücksichtigt.
ABB §2(2): Die BSK kann die Annahme von Sonderzahlungen von ihrer Zustimmung abhängig machen.
(3) Hat der Bausparer 12 Regelsparbeiträge unter Anrechng von Sonderzahlgungen nicht geleistet und ist er der schriftl. Aufforderg. der BSK zur Nachzahlung länger als 3 Monate nicht nachgekommen, kann die BSK den Vertrag kündigen.
Wäre der Kunde durch die anfänglichen Einzahlungen von 750 pro Jahr noch lange nicht im Rückstand, da selbst im Extremfall, wenn der Kunde in 2015 nur 10.-Eur/Jahr einzahlen würde, das Zuviel aus den ersten Jahren zunächst auf die Regelsparbeiträge angerechnet werden würde?
Oder bezieht sich diese Anrechnung nur auf das jeweilige Jahr?
Schon mal ganz lieb Danke für Eure Ansichten zu diesem Sachverhalt.
Die BSQ hat unsere beiden Bausparvertraege im Dez. 2016 gekündigt, weil die Bausparsumme erreicht war. Das ist in Ordnung. Ausgezahlt wurden jetzt nur 50 % der Zinsen, die Bonuszinsen wurden uns verweigert. Die telefonische Nachfrage ergab als Grund die Kündigung durch die BSQ. Wir haben zwar nicht schriftlich auf ein Darlehen verzichtet, aber durch unsere Sparleistungen bis in Höhe der Bausparsumme haben wir faktisch auf ein Darlehen verzichtet. So sieht es auch 2011 das OLG Stuttgart Az 9 U 151/11.
Wir überlegen, wie wir am besten vorgehen? An die BSQ haben wir bereits geschrieben. Vor 3 Jahren hatten wir den gleichen Vorgang, also Kuendigung durch die BSQ, aber damals mit Zahlung der Bonuszinsen!
Gibt es evtl. Bausparer, die Ähnliches erlebt haben?
Ja, BSQ hat mir 2017 aus gleichem Grund die Bonuszinsen nicht ausgezahlt, weil ich nicht selbst ausdrücklich auf das Darlehen verzichtet habe. Rechtlich ein völliger Unsinn, da ich mit der Annahme der Kündigung zwingend zum Ausdruck gebracht habe, dass ich auf das Darlehen verzichte.
Die BSQ hat hier ein juristische Spitzfindigkeit eingeführt, die ihr - falls nicht dagegen geklagt wird - zig Millionen von tausenden Bausparern einbringen wird.
Den Bonus gibt es bei Bausparkassen wenn man auf das Darlehen verzichtet. Das war hier in den Fällen nicht der Fall, da bis zur Höhe der Bausparsumme bespart worden ist und dann somit die Bausparkasse gekündigt hat. Eine Übersparung einer Bausparsumme ist nicht möglich. Daher wird hier eine Klage nichts nutzen, die Bausparkasse ist im Recht. Den Bonus hätte es gegeben, wenn man kurz vor der Bausparsumme die Zuteilung angenommen hätte. Dies war nicht der Fall.
ich muss widersprechen, weil die BSQ eine andere Begründung angab. Wir hatten einen dritten Bausparvertrag mit denselben Fakten: Bausparsumme erreicht, Kündigung durch die BSQ, allerdings Tarif Q12. In diesem ist bezüglich des Darlehens geregelt, dass dieses aus der Differenz zwischen Sparleistung und Bausparsumme besteht. Wir haben die Bonuszinsen ausgezahlt bekommen!
Die beiden Verträge waren Q4. Dort besteht das Darlehen aus 50 % der Bausparsumme. Also hätten wir bei erreichter Bausparsumme trotzdem noch ein Darlehen beantragen können. Auf dieses haben wir nicht ausdrücklich verzichtet und deshalb wurden uns die Bonuszinsen verweigert!
Ich muss Andreas auch widersprechen. Bei mir wurde imTarif Q8 zunächst ein Bausparvertrag nach BGB 488 Abs. 3 BGB gekündigt, dass heißt die Bausparsumme war erreicht unter Einbeziehung der Bonuszinsen. Hier wurde der Bonuszins auch ausgezahlt, obwohl ich nicht ausdrücklich auf das Bauspardarlehen verzichtet hatte.
Im nächsten Vertrag wurde nach § 489 Abs I.2 gekündigt, d.h. der Darlehensvertrag und damit er Bausparvertrag wurde nach 10 Jahren gekündigt (Berechtigung grundsätzlich bestätigt 2017 durch BGH Urteil). Hier hat die BSQ den Bonuszins nicht erstattet, da ich selbst nicht auf das ausdrücklich verzichtet hätte.
Hier wird mit absoluter Spitzfindigkeit argumentiert, die völlig absurd ist und noch viele Bausparer in diese Falle tappen lassen wird. KLAGEN !!
Mir wurde im Januar mein Q12 Vertrag gekündigt. Die Bausparsumme war überschritten. Die Bonuszinsen sind mir nicht ausgezahlt worden.
Ich hatte bereits einen Q8Vertrag, den ich ebenfalls überspart hatte, da ich die Bausparverträge unter Renditeaspekten abgeschlossen hatte. Nach der Kündigung vor etwa zwei Jahren durch die Bausparkasse bekam ich die Bausparsumme inklusive der Bonuszinsen anstandslos ausbezahlt.
Kann die Bausparkasse einfach die Auszahlungsbedingungen ändern, ohne die Kunden zu informieren?
Gibt es schon neurere Informationen zur Rechtslage?
Die Bonuszinsen von Tarif Q12 haben wir vor 4 Jahren ausgezahlt bekommen, siehe die BSQ-Begründung meines letzten Beitrages.
Aber die Bonuszinsen von Q4 im März dieses Jahres nicht. Begründung siehe oben. Wir hätten nicht ausdrücklich auf das Darlehen verzichtet. Dabei steht im Antrag auf den Bausparvertrag, dass Abschlussgebuehr und Bonuszinsen ausgezahlt werden, "wenn das Darlehen nicht in Anspruch genommen wird". Wie dieser "Verzicht" letztendlich auszusehen hat, das ist auch in den ABB nicht geklärt.
Wir haben die Unterlagen einem Fachanwalt fuer Finanz- und Kapitalrecht übergeben und warten seine Einschätzung ab.
Sammelklagen sind laut Anwalt nicht möglich, da fast jeder einen anderen Tarif (Q4, Q8, Q12 etc.) hat. Zum Teil ist der Wortlaut identisch, aber halt nicht bei allen Paragraphen. Und die BSQ versucht jetzt, diese zu ihren Gunsten auszulegen, damit sie bloß nicht zahlen muss!!! Allerdings betrifft die Einbehaltung der Bonuszinsen mehrere Bausparkassen, nicht nur die BSQ. Gruß Donna
Hallo Hansdieter, habe das fast identische Problem mit der BSQ und bereite gerade eine Klage vor.
Ich würde gerne einen Erfahrungsaustausch machen, von dem wir vielleicht beide profitieren.
MfG KlausZ.
Hallo Donna, habe das fast identische Problem mit der BSQ und bereite gerade eine Klage vor.
Ich würde gerne einen Erfahrungsaustausch machen, von dem wir vielleicht beide profitieren.
MfG KlausZ.
Hallo Rheinsilber, habe das fast identische Problem mit der BSQ und bereite gerade eine Klage vor.
Ich würde gerne einen Erfahrungsaustausch machen, von dem wir vielleicht beide profitieren.
MfG KlausZ.
Hallo biggi, habe das fast identische Problem mit der BSQ und bereite gerade eine Klage vor.
Ich würde gerne einen Erfahrungsaustausch machen, von dem wir vielleicht beide profitieren.
MfG KlausZ.
Hallo Suxxess, mein Anwalt steht auf dem Standpunkt: Das Verstreichen lassen der Annahmefrist stellt ansich auch bereits einen Verzicht auf die Annahme des Bauspardarlehens dar. Damit wäre nach §15 die Bedingung >Verzicht auf..< gegeben und der Bonuszins ist auszuzuzahlen. - Hast du inzwischen weitere Erkenntnisse? würde mich sehr interessieren, weil ich eine Klage vorbereite (über Rechtsschutz).