RR: Was passiert mit dem Kapitalstock in der Auszahlungsphase?

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  1. Avatar von hupfi
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    Standard RR: Was passiert mit dem Kapitalstock in der Auszahlungsphase?

    Hallo,

    sowohl UnionInvest als auch DWS beschreiben klar und deutlich, wie der Kapitalstock in der Auszahlungsphase für die Rente verwendet wird.

    Mein Anbieter (Nür...) verweist auf die Versicherungsbedingungen. Hier steht:
    "...stehen Ihnen alle Einlagen und Zulagen zur Rentenbildung zur Verfügung".

    Ein Schelm, der Böses dabei denkt!

    Zwei Telefonate von mir mit direkten Fragen ("Fließt der Kapitalstock in der Rentenphase zu mir zurück?") wurden nur mit Verweis auf die o.a. Vers.bedingungen beantwortet.
    Fazit: Die Nür... mauert und teilt mir nicht in Klartext mit, was mit dem Kapital tatsächlich passiert.
    Aktuell muss ich davon ausgehen, dass der Kapitalstock einbehalten wird und ich nur die Renditeerträge in Form einer Leibrente ausgezahlt bekomme.

    Seht Ihr das auch so?

    Gruß, Hupfi

  2. Avatar von brainy
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    Standard AW: RR: Was passiert mit dem Kapitalstock in der Auszahlungsphase?

    Zwischen dem 110 und 125. Lebensjahr wird dann der Stock ausgezahlt.

    Die Auszahlung erfolgt nach "versicherungsmathematischen Grundsätzen".

    Frag mal nach der kalkulierten Lebenserwartung!

    Böses Betriebsgeheimnis vermute ich.

  3. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: RR: Was passiert mit dem Kapitalstock in der Auszahlungsphase?

    Mein Anbieter (Nür...) verweist auf die Versicherungsbedingungen. Hier steht:"...stehen Ihnen alle Einlagen und Zulagen zur Rentenbildung zur Verfügung".
    Da steht ebenso:
    "Von den im Folgenden dargestellten Leistungen können wir lediglich die garantierten Leistungen der Höhe nach vertraglich zusichern.Diese Leistungen erhöhen sich bei Fälligkeit um die Überschussbeteiligung,die von Jahr zu Jahr neu festgelegt wird".
    Fälligkeit meint Auszahlungsphase.Wo liegt das Problem?

  4. Avatar von hupfi
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    Standard AW: RR: Was passiert mit dem Kapitalstock in der Auszahlungsphase?

    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Da steht ebenso:

    Fälligkeit meint Auszahlungsphase.Wo liegt das Problem?
    Ich vermute, dass der Kapitalstock nicht ausgezahlt wird und ich damit unterm Strich schlechter fahre als mit einem Auszahlplan.

    Außerdem leidet mein Kundenvertrauen, wenn der Versicherungsträger mir nicht mitteilen will, was genau mit meinem Geld passiert.

    Ich bin Ingenieur, kein BWLer und mag es nicht, wenn jemand, der mit meinem Geld arbeitet, sich hinter finanztechnischen Worthülsen versteckt:
    "zur Verfügung stehen", "fällig werden", "Rentenbildend" sind alles Ausdrücke, die ich verwenden würde, wenn ich das Wort "auszahlen" vermeiden will.

    Gruß, Hupfi

  5. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: RR: Was passiert mit dem Kapitalstock in der Auszahlungsphase?

    Heißt das im Umkehrschluss,dass der durchschnittliche BWLer nicht in der Lage ist,vergleichsweise simples Finanz-/Versicherungsdeutsch umzudeuten?Das wäre in der Tat traurig.
    Was genau versteht der durchschnittliche BWLer bspw. an "Leistungen" nicht?Evtl. hilft Wikipedia oder ein Duden weiter?Es kann auch nicht schaden,sich über die Unterschiede bereits feststehender Verrentungsgrundlagen gegenüber erst zu Rentenbeginn feststehender (→bspw. DWS) klar zu werden.
    Da kämen dann nämlich die von pinky genannten Sterbetafeln zum Tragen.
    Ansonsten:Kündigen.Auszahlplan abschließen.Wieder ruhig schlafen.

  6. Avatar von hupfi
    hupfi ist offline
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    Standard AW: RR: Was passiert mit dem Kapitalstock in der Auszahlungsphase?

    Matthew, mir ist es egal, was ein durchschnittlicher BWLer kann oder nicht kann.

    Ich habe eine RiesterRente abgeschlossen und möchte einfach nur erfahren, wie mit dem angesparten Kapitalstock zu Beginn der Auszahlungsphase verfahren wird. Dazu reicht es i.d.R. aus, bei der Kapitalgesellschaft eine formlose Anfrage zu stellen.
    Wenn man als Antwort einen Verweis auf die Vertragsklauseln bekommt, dann heißt das nichts Gutes.
    Wenn die Frage "Fließt das Kapital an mich zurück?" mit "Dazu kann ich Ihnen nichts sagen, lesen Sie sich bitte die Klauseln durch!" beantwortet wird, habe ich allen Grund dazu, mißtrauisch zu werden.

    Gruß, Hupfi

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