Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

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  1. Avatar von sonnenschein123
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    Frage Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Hallo Ihr lieben Ratgeber ,
    nachdem ich so vieles erfahren konnte, bleibt für mich eine Frage offen.
    Wir werden für 2 Immobilien für insgesamt 4 Kreditverträge am Freitag ein Gespräch mit unserer Sparkasse führen. Wir haben eine Wohnung verkauft und sollen nun eine Vorfälligkeit zahlen, die andere bewohnen wir und wollen dies auch weiter tun. Man hat uns für die selbst bewohnte Immobilie nachbelehrt, da man uns ein Forward-Darlehen - unaufgefordert angeboten hat. Da die Widerrufsbelehrungen von 2 Anwälten geprüft und für fehlerhaft gehalten werden, hat man uns empfohlen hier einen Widerruf zu setzen. Aufgrund der Nachbelehrung müssen wir für die bewohnte Wohnung spätestens Ende der Woche einen Widerruf setzen, da die Frist sonst abläuft. Für die verkaufte Wohnung hätten wir noch Zeit. Wir wollen in dem Gespräch abklopfen, wie unsere Sparkasse zu diesem Thema steht. Vom Verlauf des Gespräches hängt es ab, ob wir den Widerruf setzten. Sollten wir dies tun, müssen wir die Raten für die Kredite weiter bedienen, bis zum bitteren Ende? - Also bis das Gericht entscheidet? Wir gehen davon aus, dass es möglich wäre, die Vorfälligkeit für die verkaufte Wohnung unter Vorgehalt zu zahlen und über den Widerruf zurück zu fordern, damit die Bank das Grundbuch für den Verkauf freigibt, kennt sich da jemand aus? Für die bewohnte Wohnung haben wir eine andere Finanzierung. Wir würden also komplett mit Konto und allem wechseln. Allerdings die Raten an die alte und neue Bank zu zahlen schaffen wir nicht. Eine Rechtschutzversicherung besteht. Also nach Widerruf könnten wir einen Anwalt aktivieren. - Freue mich auf Eure Anregungen und Informationen

  2. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Und wer zahlt den Schaden bei weiterer Verschleppung durch die RSV, wenn die Anschlussfinanzierung bei steigenden Zinsen teurer wird?

    Vielleicht sollte der Anwalt bei der RSV um Deckungszusage gegen die RSV selbst ersuchen, wenn diese nach Fristsetzung nicht in die Pötte kommt. So einen ähnlichen Fall soll es schon gegeben haben: RSV lenkte ein, nachdem sie eine Deckungszusage bei Widerruf eines Immobilienkredits zunächst abgelehnt hatte.

    Viel Erfolg und ebenfalls viel Geduld!

  3. Avatar von mdachs
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    Standard AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Da fehlen mir ja die Worte...
    Da belehrt tatsächlich eine Bank nach mit neuer Frist und reagiert dann mehr als zwei Monate nicht auf den Widerruf?

    Habt Ihr denn versucht, innerhalb der 30 Tage nach Widerruf das Geld zurück zu zahlen? Auf die RSV würde ich bald gar nicht warten, das ist ja sooooo eindeutig...

  4. Avatar von eugh
    eugh ist offline

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    Standard AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Ich empfehle, denen mitzuteilen, dass ab dem Widerruf Ratenzahlungen (Zinsen/Tilgung) nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet werden.

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