Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

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  1. Avatar von sonnenschein123
    sonnenschein123 ist offline
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    Frage Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Hallo Ihr lieben Ratgeber ,
    nachdem ich so vieles erfahren konnte, bleibt für mich eine Frage offen.
    Wir werden für 2 Immobilien für insgesamt 4 Kreditverträge am Freitag ein Gespräch mit unserer Sparkasse führen. Wir haben eine Wohnung verkauft und sollen nun eine Vorfälligkeit zahlen, die andere bewohnen wir und wollen dies auch weiter tun. Man hat uns für die selbst bewohnte Immobilie nachbelehrt, da man uns ein Forward-Darlehen - unaufgefordert angeboten hat. Da die Widerrufsbelehrungen von 2 Anwälten geprüft und für fehlerhaft gehalten werden, hat man uns empfohlen hier einen Widerruf zu setzen. Aufgrund der Nachbelehrung müssen wir für die bewohnte Wohnung spätestens Ende der Woche einen Widerruf setzen, da die Frist sonst abläuft. Für die verkaufte Wohnung hätten wir noch Zeit. Wir wollen in dem Gespräch abklopfen, wie unsere Sparkasse zu diesem Thema steht. Vom Verlauf des Gespräches hängt es ab, ob wir den Widerruf setzten. Sollten wir dies tun, müssen wir die Raten für die Kredite weiter bedienen, bis zum bitteren Ende? - Also bis das Gericht entscheidet? Wir gehen davon aus, dass es möglich wäre, die Vorfälligkeit für die verkaufte Wohnung unter Vorgehalt zu zahlen und über den Widerruf zurück zu fordern, damit die Bank das Grundbuch für den Verkauf freigibt, kennt sich da jemand aus? Für die bewohnte Wohnung haben wir eine andere Finanzierung. Wir würden also komplett mit Konto und allem wechseln. Allerdings die Raten an die alte und neue Bank zu zahlen schaffen wir nicht. Eine Rechtschutzversicherung besteht. Also nach Widerruf könnten wir einen Anwalt aktivieren. - Freue mich auf Eure Anregungen und Informationen

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Hallo Sonnenschein123,

    was für eine Frist läuft ab? Was heisst nachbelehrt?

    Haben sie das ein Forwarddarlehen bereits gezeichnet? Was müssen sie widerrufen von den derzeit getätigten Vertragsänderungen?

  3. Avatar von sonnenschein123
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    Standard AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Wir haben ein Wohnungsdarlehen aus 2008 und ein Wohnungsdarlehen aus 2007. Jeweils eine Eigentumswohnung. Die Wohnung aus 2007 wurde an meine Tochter verkauft. Damit die jungen Leute es sich leisten können übernehmen wir die Vorfälligkeit. Um diese finanziert zu bekommen, hat unsere Sparkasse uns überredet einen Bausparer aufzulösen, der doppelt so viel Kapital hatte wie wir brauchten. Der Bausparer wurde geteilt. Der HaKEN; DER Bausparer war eigentlich die Ablösungsfinanzierung für unsere Eigentumswohnung von 2008, die wir selbst bewohnen. Die Finanzierung läuft noch 3,5 Jahre und wir haben noch Zeit genug, uns um eine günstige Anschlussfinanzierung zu kümmern. Aufgrund dessen sah sich die Sparkasse wohl genötigt uns unaufgefordert eine Anschlussfinanzierung anzubieten. Dies in Form eines Forward-Darlehens. Nein wir hatten nur 14 Tage Zeit es anzunehmen, das haben wir nicht gemacht. Wir haben mit dem Forward-Darlehen eine Nachbelehrung zu unserem Immobilienkredit erhalten. Diese besagte grob

    Widerrufsinformation
    Nach Auffassung einiger Gerichte ist die Ihnen damals im Zusammenhang mit dem Abschluss Ihres Darlehens Nr. ...... vom ....... erteilte Widerrufsbelehrung nicht in jeder Hinsicht ordnungsgemäß gewesen. Demnach haben Sie betreffend dieses Darlehens auch heute noch ein Widerrufsrecht. Wir informieren Sie daher mit der nachstehenden Widerberufsbelehrung über dieses Ihnen noch zustehende Widerrufsrecht
    betreffend Ihrer Darlehens Nr. ......... vom ................

    Widerrufsbelehrung
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieses Schreibens. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wiederrufs. der Widerruf ist zu richten an:

    Wir haben uns eine Finanzierung besorgt, haben einen Anwalt diese Nachbelehrung und den alten Widerruf prüfen lassen und morgen gibt es dazu ein Gespräch, welches glaubt man den vielen Erfahrungen wohl in einem Widerruf enden wird, da wir diesen bis zum Ende des Monts erteilen müssen, Erhalt der Nachbelehrung war der 31.01.2015. Für die verkaufte Wohnung wird der Widerruf dann auch gleich erklärt, damit wir die Wohnung auch Grundbuchmäßig ausgelöst bekommen, zahlen wir die Vorfälligkeit unter Vorbehalt und gehen dagegen vor.
    Hoffe ich habe nichts vergessen. Danke für das Interesse!

  4. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Mein Gott, wie kann man denn seine Kunden nur für so blöd halten.

    Wer nimmt denn noch ein Forwarddarlehen, wenn er auch - infolge von auf dem Silbertablett angebotener Bitte um Widerruf - sofort den Marktzins bekommen kann.

    Wenn die morgen nicht mit einem neuen Angebot zum Marktzins rüber kommen, könnse doch einpacken.

  5. Avatar von sonnenschein123
    sonnenschein123 ist offline
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    Standard AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Das wäre zu schön um wahr zu sein. Aber wer weiß was die als Ausrede für die Nachbelehrung haben werden. Wir hoffen natürlich auf ein Angebot, haben auch keine Lust vor Gericht ziehen zu müssen aber wir haben selten Glück. Werde aber gerne berichten, was das Gespräch hergibt.

  6. Avatar von Harley
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    Standard AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Zitat Zitat von sonnenschein123
    Widerrufsbelehrung
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieses Schreibens. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wiederrufs. der Widerruf ist zu richten an:
    Was wollt ihr denn noch. Sie haben euch doch gerade ganz frisch darüber belehrt, dass ihr innerhalb eines Monats das Darlehensverhältnis widerrufen könnt. Wenn ihr jetzt den Widerruf erklärt, werden sie den nicht zurück weisen können.

    Und wenn doch, wird Ihnen auch kein Richter mehr helfen wollen/können...

    Keine Bange, DER Drops ist gelutscht.

  7. Avatar von sonnenschein123
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    Standard AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Tja, da bin ich wieder, schade, dass keiner auf meine Frage der weiteren Ratenzahlung reagiert hat.

    Wir haben bei der Bank nur Unverständnis vorgefunden. Die Nachbelehrung wäre verpflichtend beim Angebot einer Anschlussfinanzierung.
    Der zuständige Sachbearbeiter, mit dem wir bisher nur zu tun hatten, äußerte nur, dass er damit gar nichts zu tun hätte auch nichts wüsste und so war das Gespräch nach 10 Minuten vorbei. Ach ja, er hat die Unterlagen des Notares gesehen, der nach der Ablösesumme für den Kredit von 2007 gefragt hätte, diese würden gerade bearbeitet aber natürlich woanders und wir würden dann vom Notar das Ergebnis mitgeteilt bekommen.

    Da die Finanzierungszusage der neuen Bank übrigens die Deutsche Bank nur mündlich vorlag mit 10 Versprechen es rechtzeitig auch schriftlich vorzulegen nicht eingehalten wurde, haben wir nun nur 1 Kredit widerrufen und zwar den der verkauften Wohnung. Die DB hat uns zwar eine mündliche Zusage erteilt, hat uns einen Gutachter geschickt, Bonitätsüberprüfung sehr gut, Schufa auch gut und wir könnten uns auf die schriftliche Zusage verlassen - sie wäre angeblich erst wegen technischer Schwierigkeiten im System und dann wegen der fehlenden wichtigen Unterschrift auf dem schriftlichen Angebot nicht mehr rechtzeitig bei rausgegangen. Das schaffen die erst Montag, wir könnten uns drauf verlassen. Der letzte Widerspruchstag für die Wohnung 2008 war aber gestern, ganz clever ging die Nachbelehrung uns am 31.01. zu und ist für 1 Monat gültig, so dass im Februar 28 Tage zur Verfügung stehen. Sowohl der Zugang als auch das Ende an einem Samstag. Ich denke, da hat einer bei der Sparkasse vorher gut überlegt, was er tut. Die DB scheint also tatsächlich keine Widerrufler zu nehmen. Also schauen wir jetzt mal, was bei dem Widerruf der verkauften Wohnung noch auf uns zukommt.

  8. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Achtung! Frist bitte RICHTIG berechnen!

    1. "§ 187
    Fristbeginn

    (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt."

    § 187 BGB Fristbeginn - dejure.org


    2. "§ 193
    Sonn- und Feiertag; Sonnabend


    Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag."


    § 193 BGB Sonn- und Feiertag; Sonnabend - dejure.org


    3. "§ 188
    Fristende


    (1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.

    (2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht."

    § 188 BGB Fristende - dejure.org


    Meiner Meinung nach endet die Frist erst morgen, Montag dem 02.03.15

  9. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Zu Eurer eigentlichen Frage...

    1. Ihr habt den Thread erst am 25.02. eröffnet....hätte man durchaus auch eher machen können...

    2. Ihr wart beim Anwalt. Hat er Euch darüber nicht beraten und aufklären können? Kapier ich nicht!

    3. Frist. Wie schon gesagt, die endet zu 100% (bitte aber Anwalt fragen, ggf. morgen früh gleich die Hotline der VZHH anrufen, link unten)
    erst morgen Abend um 24:00!


    Ihr hättet also genug Zeit, morgen noch zu klären:

    1. Frist: Anwalt oder VZHH-Hotline (geht schneller)

    Verbraucherzentrale Hamburg | - Beratungsangebot Baufinanzierung und Bauvertrag


    2. Angebot Bank: DB anrufen und die Zusage zufaxen lassen. Ggf. die Faxnummer des Anwaltes angeben, falls kein Fax zur Hand. Vielleicht merkt der Sachbearbeiter auch, wenn der Anwalt mit im Spiel ist, dass er nicht euch veräppeln braucht...
    Oder noch besser, Anwalt bei der Bank anrufen lassen!

    3. Widerruf vorbereiten. Am besten per Fax oder direkt persönlich abgeben und Abgabe bestätigen lassen.
    Widerruf muss keine Begründung enthalten...

    Nach dem Widerruf hättet Ihr 30 Tage Zeit, die Restsumme auszulösen. Allerdings müsste Euch die Bank auch eine Berechnung liefern, die den marktüblichen Zins und vor allem die gezogenen Nutzungen der Bank enthält.
    Ich könnte mir vorstellen, dass die diese Berechnung nicht innerhalb kurzer Zeit auf die Reihe bringen. Und wenn, dann kann man dagegen immer noch Widerspruch erheben...z.B. was die Höhe der gezogenen Nutzungen anbelangt...

    Über die 30Tage hinaus kann die Bank bei Verzug 2,5% über Basiszins BGB verlangen, glaube, da was gelesen zu haben...

    Ich kann mir aber gut vorstellen, dass die SPK Euch nach erfolgtem Widerruf ein Angebot macht um Euch zu halten. Vorher gibt es für sie ja keinen Anlass!

    Und kontaktiert mal die für Euch zuständige Sparda Bank. Wir haben hier in Nürnberg gute Erfahrungen mit ihr gemacht. Widerruf ist kein Problem.

    Über die Rechtsfolgen würde ich auch die VZHH morgen fragen. Da bekommt Ihr gut Auskunft!


    Wegen der Raten kapier ich die Frage nicht!

    Entweder, die Bank akzeptiert den Widerruf, was sie eigentlich machen muss, da aufgrund der Nachbelehrung Euch das Recht nun noch mal zugesprochen wurde, dann wird das alte Darlehen nach Rückabwicklung durch das neue abgelöst.

    Oder die Bank stellt sich quer, es müsste geklagt werden. Dann zahlt Ihr die Raten unter Vorbehalt weiter aber löst erst die Restschuld nach Klärung (Vergleich oder Urteil) durch ein neues Darlehen ab.
    Das Gleiche würde, denke ich, gelten, wenn Ihr mit der Berechnung der Rückabwicklung nicht einverstanden wäret. Ihr müsstet dann klagen, bis dann werden die Raten unter Vorbehalt weiter gezahlt...

    Aber genau hätte das doch Euer Anwalt erklären müssen!


    Kopf hoch, noch habt Ihr es selbst in der Hand!

  10. Avatar von sonnenschein123
    sonnenschein123 ist offline
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    Standard AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Vielen lieben Dank für Eure Hilfe, wir haben die Rechtsauskunft wegen des Termines von unserem Fachanwalt erhalten.
    Auch im Internet haben wir dazu gleiche Infos erhalten gerade mit dem Termin 31.01. ist klar am 28.02. läuft der Monat ab. Aber zu den Wochentagen haben wir nichts gelesen. Danke also dafür. Mein Mann ist morgen bei der DB und wird hoffentlich diese schriftliche Zusage haben und dann entsprechend handeln, diese Überlegung hatte er auch schon. Mal schauen, was er dazu noch herausfinden kann, er hat morgen frei!!

    Die Antwort mit den Raten hat auch geholfen, es reicht nicht zu widerrufen, hier muss auch die Bestätigung kommen. Danke dafür.

  11. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Zitat Zitat von sonnenschein123
    Vielen lieben Dank für Eure Hilfe, wir haben die Rechtsauskunft wegen des Termines von unserem Fachanwalt erhalten.
    Auch im Internet haben wir dazu gleiche Infos erhalten gerade mit dem Termin 31.01. ist klar am 28.02. läuft der Monat ab. Aber zu den Wochentagen haben wir nichts gelesen. Danke also dafür. Mein Mann ist morgen bei der DB und wird hoffentlich diese schriftliche Zusage haben und dann entsprechend handeln, diese Überlegung hatte er auch schon. Mal schauen, was er dazu noch herausfinden kann, er hat morgen frei!!

    Die Antwort mit den Raten hat auch geholfen, es reicht nicht zu widerrufen, hier muss auch die Bestätigung kommen. Danke dafür.

    Also, ich würde an Eurer Stelle morgen vormittag bei der VZHH mal anrufen...aber ich selbst bin mir zu 100% sicher, dass die Frist aufgrund des Sonnabends nach BGB eben erst morgen Abend um 2400 abläuft!

    good luck!

  12. Avatar von sonnenschein123
    sonnenschein123 ist offline
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    Standard AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Danke für den Tipp.

  13. Avatar von sonnenschein123
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    Frage AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Hallo Ducnici,
    alles was Du vorgeschlagen hast stimmte. Die Verbraucherzentrale hat uns sehr schnell informiert. Deine Vermutungen bezüglich des Termines sind korrekt, wir können heute noch widerrufen. Nun haben wir ein Schreiben der DB vorliegen, was uns den Ablösebeitrag zusagt, allerdings ohne Angabe von Zinsen oder Hinweis auf Tageszinsen, Gültigkeit des Angebotes und gleich auch noch die Einschränkung das es freibleibend also im Grunde nicht bindend ist, kann man darauf einen Widerruf absetzen? Da bin ich ehrlich gesagt doch sehr skeptisch. Auch einen mündlich versprochenen Verbraucherkredit, den wir bei unserer alten Bank evtl. ablösen würden, falls wir die Bank ganz wechseln wurde mit keinem Wort erwähnt. Was muss so ein Übernahmeangebot denn enthalten?
    Betreff unseres Angebotes
    Ablösung Ihrer Finanzierung bei der Sparkasse,
    urspr. Kauf einer Eigentumswohnung in
    ...gerne bestätigen wir Ihnen - für die Ablösung der Finanzierung ETW .....
    in ....... - Finanzierungsmittel in Höhe von EUR 91.000,00 zur Verfügung zu stellen.
    Die Bestätigung gilt vorbehaltlich der Unterzeichnung eines Darlehensvertrages und Stellung der vereinbarten Sicherheiten.
    Dieses Schrejben ist nur für Ihre internen Zwecke bestimmt, Rechte (insb. auch durch Dritte) können hieraus nicht'hergeleitet werden.


    Ist das Schreiben OK??

  14. Avatar von ducnici
    ducnici ist offline

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    Standard AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Zitat Zitat von sonnenschein123
    Hallo Ducnici,
    alles was Du vorgeschlagen hast stimmte. Die Verbraucherzentrale hat uns sehr schnell informiert. Deine Vermutungen bezüglich des Termines sind korrekt, wir können heute noch widerrufen. Nun haben wir ein Schreiben der DB vorliegen, was uns den Ablösebeitrag zusagt, allerdings ohne Angabe von Zinsen oder Hinweis auf Tageszinsen, Gültigkeit des Angebotes und gleich auch noch die Einschränkung das es freibleibend also im Grunde nicht bindend ist, kann man darauf einen Widerruf absetzen? Da bin ich ehrlich gesagt doch sehr skeptisch. Auch einen mündlich versprochenen Verbraucherkredit, den wir bei unserer alten Bank evtl. ablösen würden, falls wir die Bank ganz wechseln wurde mit keinem Wort erwähnt. Was muss so ein Übernahmeangebot denn enthalten?
    Betreff unseres Angebotes
    Ablösung Ihrer Finanzierung bei der Sparkasse,
    urspr. Kauf einer Eigentumswohnung in
    ...gerne bestätigen wir Ihnen - für die Ablösung der Finanzierung ETW .....
    in ....... - Finanzierungsmittel in Höhe von EUR 91.000,00 zur Verfügung zu stellen.
    Die Bestätigung gilt vorbehaltlich der Unterzeichnung eines Darlehensvertrages und Stellung der vereinbarten Sicherheiten.
    Dieses Schrejben ist nur für Ihre internen Zwecke bestimmt, Rechte (insb. auch durch Dritte) können hieraus nicht'hergeleitet werden.


    Ist das Schreiben OK??
    Denke ja, sie schreiben ja, dass sie die Mittel zur Verfügung stellen würden und im Prinzip nur noch der Abschluss des DV mit den vereinbarten Sicherheiten fehlt...

    Zinsen können sie halt noch nicht zusagen. Hängt ja vom Zeitpunkt der Ablösung ab!

    Ich denke, Ihr werdet aber doch ein unverbindliches Angebot haben?


    Würde aber noch mal das mit der VZHH besprechen...

    Hört sich aber doch gut an!


    ;-)

  15. Avatar von sonnenschein123
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    Standard AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Haben den Widerruf erklärt, es ist ja nun weiter Zeit uns nach Finanzierungen umzuschauen, wir haben alle benötigten Unterlagen besorgt und können diese sofort vorlegen. Wir haben ja hier schon einige brauchbare Vorschläge gelesen. Nun warten wir mal ab, was die Hausbank nun macht.

    Nochmal vielen Dank.

    Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Wir rechnen mit nichts.

  16. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Hallo, bzgl. anderer Angebote kann ich Dr. Klein oder Interhyp empfehlen. Die haben einen Überblick über sehr viele Anbieter und können ordentliche Konditionen vermitteln. Bei Interhyp kann man sogar gleich eine ungefähre Vorstellung zum Zinssatz sehen, wenn man ein paar Daten vorgibt (anonym) - Stichwort dort: Zinsradar. Viel Erfolg!

  17. Avatar von eugh
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  18. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Zitat Zitat von sonnenschein123
    Haben den Widerruf erklärt, es ist ja nun weiter Zeit uns nach Finanzierungen umzuschauen, wir haben alle benötigten Unterlagen besorgt und können diese sofort vorlegen. Wir haben ja hier schon einige brauchbare Vorschläge gelesen. Nun warten wir mal ab, was die Hausbank nun macht.

    Nochmal vielen Dank.

    Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Wir rechnen mit nichts.

    Wie ist der aktuelle Stand?

  19. Avatar von sonnenschein123
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    Standard AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Leider kommen wir nicht weiter, auf unseren Widerruf hat die Sparkasse nicht reagiert. Wir haben einen Anwalt eingesetzt, der die Sparkasse auch angeschrieben hat, auch hier kam keine Reaktion. Nun warten wir seit März auf die Deckungszusage der Rechtschutzversicherung. Eine Anfrage von heute ergab mal wieder das gleiche. Die haben so viel zu tun, dass sie unseren Fall nicht entscheiden können und solange können wir keinen weiteren Druck bei der Sparkasse machen. Also weiter in Geduld üben und auf die Zusage der Rechtschutzversicherung warten.
    Danke für die Nachfrage, die Sparkasse hat hier eine Top-Strategie.

  20. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerruf gesetzt - Raten weiter bedienen?

    Zitat Zitat von sonnenschein123
    Leider kommen wir nicht weiter, auf unseren Widerruf hat die Sparkasse nicht reagiert. Wir haben einen Anwalt eingesetzt, der die Sparkasse auch angeschrieben hat, auch hier kam keine Reaktion. Nun warten wir seit März auf die Deckungszusage der Rechtschutzversicherung. Eine Anfrage von heute ergab mal wieder das gleiche. Die haben so viel zu tun, dass sie unseren Fall nicht entscheiden können und solange können wir keinen weiteren Druck bei der Sparkasse machen. Also weiter in Geduld üben und auf die Zusage der Rechtschutzversicherung warten.
    Danke für die Nachfrage, die Sparkasse hat hier eine Top-Strategie.
    Ja, das dauert aktuell alles sehr lange. Habt Geduld. Muss ich auch haben.

    In vier Wochen gibts hoffentlich nen BGH Urteil. Auf das warten viele. Wenn das durch geht, wie wir hier hoffen und auch die Anwälte erwarten, wird man eine Klage gegen die SPK einfacher führen können...

    ;-)

    Wartet Ihr auf Deckungszusage für außergerichtliches Verhandeln oder schon für die Klage? Denn, wenn die jetzt schon auf ein Schreiben Eures Anwaltes nicht reagieren, kann er eigentlich gleich die Deckungszusage für die Klage anfordern.

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