Grundstückkauf

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  1. Avatar von juwel333
    juwel333 ist offline
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    Standard Grundstückkauf

    Hallo,

    wir haben vor, ein Grundstück zu kaufen. Wir wollen das zusammen mit dem Haus, welches wir dann darauf bauen wollen, finanzieren. Eine Kreditzusage für das Gesamtpaket sowie einen Kaufvorvertrag vom Grundstück gibt es bereits.
    Da wir die Kreditzusage allerdings bei einer anderen Bank eingeholt haben als, die, die uns der Makler vermittelt hat (er ist Makler bei dieser Bank), möchte er uns nun das Grundstück doch nicht verkaufen. Es gibt noch andere Interessenten, denen er es sicherlich (evtl.sogar zu höheren Konditionen) gut und schnell verkaufen kann.
    Ist das denn rechtens?
    Wir sind nun verunsichert. Wir möchten das Grundstück sehr gern haben, aber nicht zu den Konditionen "seiner" Bank.

    Ich hoffe es versteht jemand, wie ich das meine. Und wenn es hier nicht hin gehört, dann wäre ich dankbar, wenn der Post dann an die richtige Stelle verschoben wird

    Vielen Dank im Voraus
    LG Nadine

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Grundstückkauf

    Haben Sie schon eine Reservierung für das Grundstück? Etwas wo Sie sich festhalten können?
    Denn selbstverständlich müssen Sie nicht bei der Bank des Makler die Finanzierung machen.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Grundstückkauf

    Müssen sie nicht, aber dann bekommen sie das Grudnstück auch nicht. So wie sie nicht dazu verpflichtet sind die Finanzierung über den Grundstücksverkäufer zu zeichnen, ist er auch nicht dazu verpflichtet das Grundstück an sie zu verkaufen.

    Eine Chance sehe ich darin, sich an den Eigentümer zu wenden. Selbst wenn er einen Alleinauftrag hat, kann dieser nichtig werden, wenn dieses Kopplungsgeschäft aufgezeigt wird, denn das ist nicht rechtens und der Verkäufer könnte aufgrund dieses Geschäftsgebahren den Maklervertrag aushebeln. Die Bedingung der Abnahme einer Finanzierung kann dann greifen, wenn im Expose explizit darauf hingewiesen wird, aber selbst das wäre antastbar.

    Sollte der Makler einem Maklerverbund angehören, kann es Sinn machen den Verbund auf dieses Geschäftsgebahren aufmerksam zu machen.

    Unter dem Strich aber könnte ihnen das wenig nützen, denn wie will man das nachweisen? Günstigsten Fall stellt es der Makler anders da, sollten sie keine Reservierungsvereinbarung haben.

  4. Avatar von juwel333
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    Standard AW: Grundstückkauf

    Hallo,

    vielen Dank für Ihre Antworten.
    Vorhin kam der erlösende Anruf vom Makler, dass nun doch alles klar geht und wir das Grundstück bekommen.

    @Bankkaufmann: Wir hatten/haben einen Kaufvorvertrag vom Notar, zählt das als Reservierung?

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Grundstückkauf

    Ja, natürlich

  6. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Grundstückkauf

    @juwel
    ein Kaufvorvertrag ist wie das Wort sagt ein Kaufvorvertrag.
    Der Verkäufer kann trotzdem jederzeit das Grundstück an einen Dritten verkaufen.
    Das ist selbstverständlich nicht die feine "englische Art".
    Aber wenn der Verkäufer das Grundstück an einen Dritten verkauft können Sie nichts dagegen tun.

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