Bereitstellungsgebühr für nicht genutztes darlehen

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  1. Avatar von Raspudin
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    Standard Bereitstellungsgebühr für nicht genutztes darlehen

    Hallo ich bin neu hier und habe eine frage, erst mal die geschichte dann die frage :-)
    2012 habe ich bei unserer örtlichen raiffeisenbank einen kredit von 200000€ beantragt zum kauf und zur übernahme einer bestehenden kfz-werkstatt. Auf grund fehlender sicherheiten wurde dies anfangs abgelehnt. Durch eine sogenannte bürgschaft ohne bank über die bürgschaftsbank bayern konnte ich die nötigen sicherheiten dennoch bald vorweisen. Bei der bank wurden dann alle nötigen unterlagen ausgefüllt und unterschrieben. Leider kam dann aber der verkauf der werkstatt nicht zu stande da der verkäufer es sich dann kurz vor vertragsunterzeichnung anders überlegte.
    Jetzt 02/2015 ruft mich die bank an das sie 3800€ bereitstellungsgebühr von mir möchten da sie damals (2012) das geld für mich 3-4 wochen (weiss ich selber nicht mehr so genau) "bereithielten" bis endgültig klar war das der kauf nicht zustande kommt.
    Jetzt die frage: darf die bank das? Die bürgschaft war ja an den kauf gekoppelt -> kein kauf -> keine bürgschaft -> kein kredit!
    Hatte das geld nie in den händen da es nur bei zustandekommen des kaufs ausbezahlt worden wäre!
    Desweiteren finde ich 3800€ extrem überzogen. Eine bearbeitungsgebühr fände ich ja ok da ja verträge geschrieben wurde, aber eine gebühr weil sie das geld quasi 24stunden bereithielten????
    Finde im netz leider nichts vergleichbares.

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Bereitstellungsgebühr für nicht genutztes darlehen

    @Raspudin
    Bitte ganz ruhig bleiben. Im Darlehensvertrag ist ganz klar dokumentiert ab wann es Bereitstellungszinsen zu zahlen sind.
    Wenn der Verkauf der Werkstatt nicht zustande kommt ist das klar nicht Verschulden der Bank sondern der Verkäufer hat es sich anderst überlegt.
    Hierbei haben Sie ja dann sicherlich bei der Bank widerrufen.
    Bereitstellungszinsen fallen eigentlich erst ab 3 Monaten an. Also weit nach Ablauf der 14 tägigen Widerrufsfrist.
    Deswegen gehe ich eher davon aus, dass Sie das Darlehen widerrufen haben nach Ablauf der 14 Tage. Hier sollten die EUR 3.8000 dann eine Art Entschädigung sein, richtig so?
    Wie deklariert die Sparkasse genau den Schaden?

  3. Avatar von Raspudin
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    Standard AW: Bereitstellungsgebühr für nicht genutztes darlehen

    Die bank sagt es sei eine nichtannahmeentschädigung.
    bei den finanzierungsgesprächen teilten wir (käufer und verkäufer) dem berateraber mehrfach mit, das der verkauf mur zustande kommt wen der verkäufer eine neue arbeitsstelle hat, vorher wird er den kaufvertrag nicht unterzeichnen. der darlehensvertrag wurde mir aber trotzdem zur unterzeichnung gegeben! nachdem aber dann die bank einige wochen nach der unterzeichnung druck ausübte haben wir es dann einfach bleiben lassen und der bank mitgeteilt das es nichts mehr wird. wieder unterschriften und am rande die bemerkung von gebühren (verstehe ich ja auch, der vertrag war ja auch arbeit). jetzt 3 jahre später auf einmal 3800€???

  4. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Bereitstellungsgebühr für nicht genutztes darlehen

    @Raspudin, ich kenne mich nicht aus, wann die Nichtabnahmeentschädigung verjährt. Das ist für einen Anwalt eine ganz einfache Frage.
    Ich unterstelle aber mal, dass das seitens der Bank korrekt ist mit der Nichtabnahmeentschädigung.

    Was gegenüber einer Bank, Gericht, Anwalt zählt ist der unterschriebene Darlehensvertrag.
    Hier gibt es nach dem Verbraucherkreditgesetz ein 14 tägiges Widerrufsrecht.
    Wenn das nicht von Ihnen ausgesprochen wird, per Email, Brief, dann haben Sie einen Vertrag unterschrieben der bindend ist.

    Es spielt dann keine Rolle ob der Kauf zustande kommt, kam...
    Das nur mal was wohl die Tatsache ist.

    Ich gehe aber davon aus, dass Sie sich mit der Bank "gütlich" einigen wenn Sie einen Vorschlag von sich aus machen mit einer Vergleichszahlung von beispielsweisen EUR 2.000

    Wichtig ist, dass mündliche Abreden nicht zu beweisen sind.
    Frage noch zu dem "Druck" ausüben.
    Können Sie denn nachweisen dass die Bank nach Ablauf der 14 Tage noch Druck gemacht hat? Wenn ja wie? Per Email, Brief?

  5. Avatar von Raspudin
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    Standard AW: Bereitstellungsgebühr für nicht genutztes darlehen

    Der Druck wurde nur im persönlichen Gepräch in Verbindung mit der Bürgschaft ausgeübt. Da die Bürgschaft nur 3 Monate gültigkeit hatte. Kurz vor Ablauf wurde mir der Vertrag zur unterzeichnung vorgelegt, um diese nicht verfallen zu lassen. Über die Konsequenzen dieser unterschrift wurde ich aber in keinster wqeise belehrt

  6. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Bereitstellungsgebühr für nicht genutztes darlehen

    Wenn Sie wollen können Sie den Darlehensvertrag geschwärzt hier einsenden oder mir zusenden.
    Die Bürgschaft hat auch nichts mit den 14 Tagen Widerruffrist des Darlensvertrages zu tun.
    Frage: Gibt es in Ihrem Darlehensvertrag die 14 Tage Widerrufklausel?

  7. Avatar von Raspudin
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    Standard AW: Bereitstellungsgebühr für nicht genutztes darlehen

    ich kann auf den verträgen die ich gabe nichts vom 14 tägigen widerruf finden. desweiteren habe ich auch keine kopien von der vertragsaufhebung bekommen vor 3 jahren

  8. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Bereitstellungsgebühr für nicht genutztes darlehen

    na, wenn wir von einem normalen Bankdarlehen reden sollte eigentlich eine Widerruferklärung enthalten sein.
    Das war ja in 2012 also weit nach Änderung der Widerruferklärungen.
    Deswegen macht es nur Sinn wenn Sie einem Anwalt den vollständigen Darlehensvertrag zusenden. Oder gerne auch mir.

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