Aber ist es richtig, dass das was ich "deutlich" zu viel zahle, dann in der Einkommensteuererklärung wiederbekommen werde? Sprich wir wiederbekommen.
Ja, weil die Steuerklassen nur für eine richtige Besteuerung während des Jahres sorgen sollen. Erst mit dem Einkommensteuerbescheid wird die endgültig zu zahlende Steuersumme festgelegt.
Also im optimalsten Fall wechselt ihr heute noch eure Lohnsteuerklasse.
Da das Finanzamt nicht sonderlich schnell ist könnte das dann im März oder April greifen. Dann 3 - 4 Monate warten und danach schauen ob es mit der Schwangerschaft klappt. Es werden die letzten vollen 12 Monate vor der Geburt herangezogen, sprich wenn das Kind im Februar 2016 kommt, dann wird der Zeitraum Februar 2015 - Januar 2016 herangezogen.
Nach der Geburt könnt ihr die Steuerklassen wieder zurücktauschen. Und am Jahresende bekommt ihr durch den Jahreslohnsteuerausgleich alles wieder, sprich im Endeffekt bezahlt ihr die selbe Summe an Steuern unabhängig von euren Lohnsteuerklassen.
Muss man aber aufpassen!!
Es ist möglich in der Elterngeldzeit mehr Geld zur Verfügung zu haben.. Allerdings kann dann eine Nachzahlung kommen.
Auch wenn die stattliche Zuwendung nicht unmittelbar versteuert wird, unterliegt sie dennoch dem Progressionsvorbehalt - und erhöht damit den Durchschnittssteuersatz.