Steuerklassen wechseln - Elterngeld

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  1. Avatar von djcroatia
    djcroatia ist offline
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    Standard Steuerklassen wechseln - Elterngeld

    Morgen zusammen,

    habe mal ne Frage, da alle davon sprechen, aber keiner es genau sagen will/kann/möchte.

    Ich habe Brutto ca. 1.000 ,- € mehr als meine Frau.

    Wir wollen ein Kind haben und daher die Steuerklassen wechseln das meine Frau mehr Elterngeld bekommt.

    Ich würde dann durch die Steuerklasse 5 verdammt viele Steuern zahlen, meine Frau sehr sehr wenig.

    Wenn das Kind auf der Welt, würden wir natürlich umgehend wieder tauschen.

    Aber ist es richtig, dass das was ich "deutlich" zu viel zahle, dann in der Einkommensteuererklärung wiederbekommen werde? Sprich wir wiederbekommen.

    Finanziell würden wir es meistern, vom Konto meiner Frau werden alle Kosten bezahlt, meines für Einkäufe und Rücklagen.

    Danke und schöne Grüsse

  2. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

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    Standard AW: Steuerklassen wechseln - Elterngeld

    Zitat Zitat von djcroatia
    Aber ist es richtig, dass das was ich "deutlich" zu viel zahle, dann in der Einkommensteuererklärung wiederbekommen werde? Sprich wir wiederbekommen.
    Ja, weil die Steuerklassen nur für eine richtige Besteuerung während des Jahres sorgen sollen. Erst mit dem Einkommensteuerbescheid wird die endgültig zu zahlende Steuersumme festgelegt.

  3. Avatar von djcroatia
    djcroatia ist offline
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    Standard AW: Steuerklassen wechseln - Elterngeld

    Danke dir.
    Hatte die Befürchtung, dass es nicht so ist.

  4. Avatar von Suxxess
    Suxxess ist offline

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    Standard AW: Steuerklassen wechseln - Elterngeld

    Aufpassen musst du bei der Steuerklasse ebenfalls da du diese wohl nur regulär 1x im Jahr wechseln darfst!

    Kalendermonate im Bemessungszeitraum
    Es gelten die 12 Monate vor der Geburt des Kindes.

    Also im optimalsten Fall wechselt ihr heute noch eure Lohnsteuerklasse.
    Da das Finanzamt nicht sonderlich schnell ist könnte das dann im März oder April greifen. Dann 3 - 4 Monate warten und danach schauen ob es mit der Schwangerschaft klappt. Es werden die letzten vollen 12 Monate vor der Geburt herangezogen, sprich wenn das Kind im Februar 2016 kommt, dann wird der Zeitraum Februar 2015 - Januar 2016 herangezogen.

    Nach der Geburt könnt ihr die Steuerklassen wieder zurücktauschen. Und am Jahresende bekommt ihr durch den Jahreslohnsteuerausgleich alles wieder, sprich im Endeffekt bezahlt ihr die selbe Summe an Steuern unabhängig von euren Lohnsteuerklassen.

  5. Avatar von Calypso
    Calypso ist offline

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    Standard AW: Steuerklassen wechseln - Elterngeld

    Muss man aber aufpassen!!
    Es ist möglich in der Elterngeldzeit mehr Geld zur Verfügung zu haben.. Allerdings kann dann eine Nachzahlung kommen.

    Auch wenn die stattliche Zuwendung nicht unmittelbar versteuert wird, unterliegt sie dennoch dem Progressionsvorbehalt - und erhöht damit den Durchschnittssteuersatz.

  6. Avatar von djcroatia
    djcroatia ist offline
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    Standard AW: Steuerklassen wechseln - Elterngeld

    @Calypso
    Also quasi wie als wenn einer von uns Rentner wäre?

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