Riesterrente - Antrag auf Altersvorsorgezulage - keine Zulagen rückwirkend?
Hallo,
ich habe kurz vor Jahresende 2014 eine Riesterrente abgeschlossen und zwar rückwirkend für das gesamte Jahr 2014. Die monatlichen Beiträge für 2014 wurden jedoch als Gesamtbetrag erst Anfang Januar 2015 abgebucht. Nun hat mir mein Versicherer den "Antrag auf Altersvorsorgezulage" zugeschickt, wo bestimmte Dinge bereits eingetragen sind. Unter anderem ist bereits meine Vertragsnummer, die Zertifizierungsnummer und Beiträge im Wert von 0,00 EUR. Und diesen Wert verstehe ich nicht. Ich habe doch rückwirkend bezahlt. Bedeutet das, ich bekomme für 2014 keine Zulagen?
Ich habe bereits meinen Versicherer angeschrieben, der mir aber nur mitteilte, dass ich den Betrag im Antrag für 2015 angeben muss.
Bekomme ich quasi für 2014 keine Zulagen mehr?
Danke schonmal an die Wissenden und viele Grüße,
piet
AW: Riesterrente - Antrag auf Altersvorsorgezulage - keine Zulagen rückwirkend?
Zitat von piet
Ich habe doch rückwirkend bezahlt.
Du musst nicht rückwirkend zahlen, es genügt, wenn Du wirksam im alten Jahr zahlst.
Zitat von piet
Bedeutet das, ich bekomme für 2014 keine Zulagen?
Das würde ich den Anbieter fragen und wenn dem so ist, dann würde ich den Vertrag auflösen. Da weder Steuervorteile noch Zulagen geflossen sind, hast Du dadurch keine großen Nachteile.
AW: Riesterrente - Antrag auf Altersvorsorgezulage - keine Zulagen rückwirkend?
Bis wann muss ich den Antrag abschicken?
Die Riester-Zulage für ein bestimmtes Jahr bekommen Sie, wenn Sie den Antrag bis Ende des übernächsten Jahres einreichen. Die Frist für die Zulage des Jahres 2013 läuft also Ende 2015 ab. Für 2014 müssen Sie den Antrag bis spätestens 31.12.2016 einreichen (d.h. der Antrag muss zu diesem Termin bei Ihrem Anbieter eingegangen sein). Den Antrag für 2015 können Sie erst im nächsten Jahr stellen. Diesen müssen Sie dann bis spätestens 31.12.2017 einreichen.
Bisher hast du ja noch keine Zulage bekommen also steht da natürlich 0 €.
Füll das aus und beantrage die Zulage, solange der Riestervertrag im alten Jahr geschlossen wurde, sollte das kein Problem sein. Also einfach beantragen und den Staat machen lassen.
Und den Vertrag aufzulösen ist eine doofe Idee denn dann gilt der Garantiezins von 1,75% nicht mehr.
AW: Riesterrente - Antrag auf Altersvorsorgezulage - keine Zulagen rückwirkend?
Zum Mitmeißeln:Es ist unklar,ob für den Vertrag des TO überhaupt ein Rechnungszins relevant ist,unerheblich davon,ob der von 2014,2015 oder 1952.
Nicht jedes Riesterprodukt bildet den Kapitalerhalt über den "Garantiezins" ab.
AW: Riesterrente - Antrag auf Altersvorsorgezulage - keine Zulagen rückwirkend?
Zitat von Suxxess
Füll das aus und beantrage die Zulage, solange der Riestervertrag im alten Jahr geschlossen wurde, sollte das kein Problem sein. Also einfach beantragen und den Staat machen lassen.
Die Einzahlung wurde erst in 2015 vom Konto des TE abgebucht. Der Anbieter hat ihn offensichtlich nicht nach 2014 verbucht, also kann der TE die Zulage für 2014 gar nicht beantragen. Für das falsche Versprechen des Vermittlers kann er sich mit einer Vertragsbeendigung revanchieren.
Zitat von Suxxess
Und den Vertrag aufzulösen ist eine doofe Idee denn dann gilt der Garantiezins von 1,75% nicht mehr.
Riesterprodukte werden in der Regel nicht über den Garantiezins abgesichert. Stattdessen greift eine Einlagengarantie über die Einzahlungen und Zulagen.
AW: Riesterrente - Antrag auf Altersvorsorgezulage - keine Zulagen rückwirkend?
@Hanomag
Lese bitte mein Zitat und meine Quelle, dort steht drin das man die Zulage für das Jahr 2014 noch innerhalb der nächsten 2 Jahren beantragen kann. Er wurde also nicht vom Anbieter übers Ohr gehauen. Es sei denn meine Quelle irrt sich, wovon ich allerdings nicht ausgehe, ansonsten hätte mir Matthew Pryor den Text schon um die Ohren gehauen.
Die Einzahlung wurde erst in 2015 vom Konto des TE abgebucht.
Der Vertrag wurde allerdings bereits 2014 unterschrieben.
AW: Riesterrente - Antrag auf Altersvorsorgezulage - keine Zulagen rückwirkend?
Zitat von Hanomag
Riesterprodukte werden in der Regel nicht über den Garantiezins abgesichert. Stattdessen greift eine Einlagengarantie über die Einzahlungen und Zulagen.
Und wo kommt diese Garantie her bzw. wie wird der dafür notwendige Barwert generiert ?
Selbstverständlich wird bei klassischen Riesterrentenversicherungen über den Deckungsstock des jeweiligen Versicherers die Garantie dargestellt, und für diesen Deckungsstock bzw. die Deckungsrückstellungen gilt dann natürlich auch der besagte Höchstrechnungszins (gemein hin als Garantiezins bezeichnet).
Und eine "Einlagengarantie " gibt es nicht, diese Wort ist zutiefst irreführend.
Es gilt gem. Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz nur dass zu Beginn der Auszahlungsphase (und erst dann) die Summe der Einzahlungen (Eigenbeiträge und Zulagen) garantiert ist.
AW: Riesterrente - Antrag auf Altersvorsorgezulage - keine Zulagen rückwirkend?
Zitat von uwehaensch
Selbstverständlich wird bei klassischen Riesterrentenversicherungen über den Deckungsstock des jeweiligen Versicherers die Garantie dargestellt, und für diesen Deckungsstock bzw. die Deckungsrückstellungen gilt dann natürlich auch der besagte Höchstrechnungszins (gemein hin als Garantiezins bezeichnet).
Klassische Riesterrentenversicherungen, wer schließt die noch ab? Und ja, dort braucht man einen Höchstrechnungszins, weil die Dinger kaum eine Rendite abwerfen. Sollte der TE eine solche abgeschlossen haben, dann besteht erst Recht Veranlassung diese zu beenden. Mit jedem Riestersparplan ist er besser bedient, weil er dort bereits in den ersten Jahren zwecks Immobilienfinanzierung oder Immobilienschuldentilgung auf das Eingezahlte zurückgreifen kann. Bei klassischen Riesterrentenversicherungen ist in den ersten Jahren häufig wenig zu holen, weil erst mal ein Teil des Geldes für Kosten (auch Maklerprovisionen) draufgeht.
Zitat von uwehaensch
Und eine "Einlagengarantie " gibt es nicht, diese Wort ist zutiefst irreführend.
Zutiefst irreführend, dass ich nicht lache, mit dieser Aussage machst Du Dich lächerlich. Für das gemeine Volk: Das was eingezahlt wird muss mindestens auch ausgezahlt werden. In diesen Fall natürlich einschließlich Zulagen.
Zitat von uwehaensch
Es gilt gem. Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz nur dass zu Beginn der Auszahlungsphase (und erst dann) die Summe der Einzahlungen (Eigenbeiträge und Zulagen) garantiert ist.
Sag ich doch! Aber andere sagen Schwachsinn!
Zitat von Torsten Breitag
Zitat von Hanomag
Der Beitrag #2 ist vollkommen richtig. Die Beitragsgarantie wurde noch nicht erreicht, weil sie erst zum Rentenbeginn in drei Jahren erreicht sein muss.
Schwachsinn. Je nach Abschlusszeitpunkt verwendete die HDI nicht mehr zulässige Kostenkonstrukte, die bereits mehrfach vor Gerichten gekippt wurden.
AW: Riesterrente - Antrag auf Altersvorsorgezulage - keine Zulagen rückwirkend?
Zitat von Hanomag
Klassische Riesterrentenversicherungen, wer schließt die noch ab? Und ja, dort braucht man einen Höchstrechnungszins, weil die Dinger kaum eine Rendite abwerfen. Sollte der TE eine solche abgeschlossen haben, dann besteht erst Recht Veranlassung diese zu beenden. Mit jedem Riestersparplan ist er besser bedient, weil er dort bereits in den ersten Jahren zwecks Immobilienfinanzierung oder Immobilienschuldentilgung auf das Eingezahlte zurückgreifen kann.
Sie schmeissen alles Mögliche wild durcheinander, mit Ihren häufig viel zu pauschalen Aussagen und Ihren teilweise sehr oberflächlich formulierten Bemerkungen.
Ich erspare mit hier jetzt die Details, aber der Deckungsstock (und damit der "Garantiezins") spielt längst nicht nur bei klassischen Rentenversicherungen eine Rolle sondern bei vielen anderen Riester-Produkten auch, Stichwort: 2-Topf- und 3-Topf-Hybride.
Ohne das Alter und irgendwelche sonstigen Details des Fragestellers zu kennen, ist Ihre Aussage dass er mit einem Fondssparplan besser bedient ist, sehr gewagt, um nicht zu sagen, falsch.
Und wohnriesterfähig sind alle Riester-Produkte, und ob man nach wenigen Jahren (Fondssparpläne sind ja nun mal per se keine Einbahnstraßen nach oben) dort Geld entnehmen kann, das sei mal dahingestellt.
Zitat von Hanomag
Bei klassischen Riesterrentenversicherungen ist in den ersten Jahren häufig wenig zu holen, weil erst mal ein Teil des Geldes für Kosten (auch Maklerprovisionen) draufgeht.
Wie üblich, völlig undifferenziert. Manchmal klingen Ihre Aussagen schon stark nach Stammtisch.
Wenn dem so ist wie Sie sagen (und Sie meinen ja wohl Abschlusskosten), hat das erst einmal Nichts mit der Tatsache zu tun dass es sich um eine klassische Rentenversicherung handelt.
Es gibt, auch im Bereich der klassischen Versicherungsprodukte, Produkte mit völlig unterschiedlichen Kostenstrukturen, dasselbe gilt für Fondssparpläne übrigens auch.
AW: Riesterrente - Antrag auf Altersvorsorgezulage - keine Zulagen rückwirkend?
Klassische Riesterrentenversicherungen, wer schließt die noch ab?
2013 etwas über 450.000 Menschen.
Und ja, dort braucht man einen Höchstrechnungszins, weil die Dinger kaum eine Rendite abwerfen.
Der Rechnungszins wird benötigt,weil er vom Gesetzgeber gefordert wird und über ihn die Bruttobeitragsgarantie zum Rentenbeginn dargestellt wird.Täuschen sie nicht darüber hinweg,dass sie nicht diese simplen Riester-Basics kennen.Quelle?Hier:
Riesterprodukte werden in der Regel nicht über den Garantiezins abgesichert. Stattdessen greift eine Einlagengarantie über die Einzahlungen und Zulagen.
Zitat hanomag Ende.Nun wissen wir ja aus Erfahrung,dass Diskussionen mit ihnen nicht möglich sind.
Stattdessen greift eine Einlagengarantie über die Einzahlungen und Zulagen.
Eine Einlagengarantie garantiert ihrer Natur nach zu jedem beliebigen Zeitpunkt eine Einlage.Habe ich das bei Riester?Nein.
Lieber TO,wenn sie sich Kenntnisse über die Riester-Rente aneignen wollen,meiden sie die Beiträge des users hanomag,die vor Falschaussagen,Polemik und Halbwahrheiten strotzen.Geht auch gleich munter weiter:
Die Einzahlung wurde erst in 2015 vom Konto des TE abgebucht. Der Anbieter hat ihn offensichtlich nicht nach 2014 verbucht, also kann der TE die Zulage für 2014 gar nicht beantragen. Für das falsche Versprechen des Vermittlers kann er sich mit einer Vertragsbeendigung revanchieren.
Die Frist für einen Widerruf ist abgelaufen.Mit der Abbuchung wird also gleich eine Teilrate für die Abschlusskosten unwiderruflich fällig,die bei einer vorschnellen.Kündigung nicht zurück erstattet wird.Warum auch.Eine Kündigung ist nicht nötig,da es unerheblich ist,ob der Beitrag für 2014 im Januar des darauf folgenden Jahres auf einen Schlag gebucht wird oder nicht.Und ob der Vermittler etwas versprochen hat und -falls ja- das "falsch" gewesen sein soll,können sie nicht beurteilen,da es der TO mit keinem Wort erwähnt.In 4 Zeilen springen sie von einer Verleumdung zum versuchten Vermögensschaden."Respekt".
Mit jedem Riestersparplan ist er besser bedient, weil er dort bereits in den ersten Jahren zwecks Immobilienfinanzierung oder Immobilienschuldentilgung auf das Eingezahlte zurückgreifen kann.
Das ist toll für den TO.Dumm nur,wenn er Riester weder zur Finanzierung noch Entschuldung nutzen möchte.Und damit durch die niedrigen Zinsen eines Sparplanes durch ihren irrationalen und extrem kurzsichtigen "Rat" Geld verbrennt.
Darüberhinaus habe ich bei einer guten Police bei Vertragsabschluss feststehende Verrentungsgrundlagen.Das heißt,ich weiß genau,welche Rente mich im Alter erwartet.Habe ich bei einem Banksparplan nicht,da die Vertragspartner für die Verrentung in aller Regel noch gar nicht feststehen und auch der Teil,der für die Verrentung benötigt wird,erst zu einem späteren Zeitpunkt kalkuliert wird.Zu den dann gültigen Grundlagen wie Rechnungszins und Sterbetafeln.
Dieser und ähnliche Beiträge von ihnen sind versuchter Betrug am Sparer,da soll sich der Forenbetreiber mit auseinandersetzen.Ihr Beitrag wird gemeldet und jeder zukünftige dieser Art ebenfalls.
AW: Riesterrente - Antrag auf Altersvorsorgezulage - keine Zulagen rückwirkend?
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Hätte nicht gedacht, dass ich hier so eine Diskussion entwickeln würde.
Ich habe mich kurz vor Jahresende 2014 für eine klassische Riesterrentenversicherung entschieden, um zukünftig nicht unter den Garantiezinssatz von 1,75% zu fallen. Zudem bin ich nicht risikobereit und möchte auch nicht die Zeit investieren, um z.B. bei Fondprodukten die Entwicklung zu kontrollieren und ggf. bei negativem Fortgang das Depot umzuschichten. Daher hatte ich mir die Zeitschrift Stiftung Warentest geschnappt und mir einen Riesterversicherer herausgesucht, der im Test eine gute Figur gemacht hatte.
Abgeschlossen habe ich das Riesterprodukt bei der HUK24.
Ich zahle monatlich 162 EUR ein. Mit 67 Jahren bekomme ich eine Garantierente von ca. 300 EUR. Bei Anwendung eines höheren Zinssatz entprechend mehr. Derzeit bin ich 35 und hatte bisher keine Altersvorsorge. Da ich das Riesterprodukt von der Steuer absetzen kann, habe ich eine jährliche Steuerersparnis von ca. 550 EUR. Zurückgerechnet macht das dann einen monatlichen Betrag von nur noch 116 EUR.