Meiner Mutter (80) wurde seitens ihrer Bank (Regionalsparkasse) eine Art von Sterbegeldanlage oder -versicherung angeboten: Sie könnte vom z.Z. nahezu fast zins-/sinnlosen Tagesgeldkonto z.B. 10.000 EUR in diesen Vertrag übertragen inkl. einer Abschlussgebühr, allerdings mit über 0,7% Garantiezins, inkl. eventueller Rückkaufsoption und wäre(n) (also dann die Hinterbliebenen) so zumindest mit dieser Summe vom Zugriff durch die Sozialkasse in einer Pflegesituation geschützt. Es ist also keine ansparende Sterbegeldversicherung. Hat sowas evtl. einen anderen Fachbegriff? Hat diese Art von Versicherung irgendwelche Einschränkungen, wie z.B. anfallende Steuern etc.? Habe bisher erfahren, daß die Volksbank diesbezüglich schlechtere Konditionen hat, aber eine Versicherung (Debeka) da sogar 1,25% bietet mit niedrigerer Abschlussgebühr. Kann mir jemand Angebote ähnlicher Sterbegeldverträge empfehlen? Auf was muß man dabei noch achten?
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EasyD
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AW: Sterbegeldanlage (-versicherung)
Ich bleibe bei ihrem Text zunächst immer hängen bei den 7% Garantiezins. Was meinen sie damit? 7% Zins auf die 10.000 € pro Jahr?
Hauptfrage wäre aber eigentlich: Was ist das Ziel ihrer Mutter? Eine Geldanlage, die Rendite bringt oder fehlt es tatsächlich noch an der späteren Finanzierung für Beerdigungskosten?
Sorry, es war ein hektischer Schreibfehler.
Es handelt sich um 0,7% jährlichen Garantiezins mit einer Abschlussgebühr von fast 200 EUR.
Das Ziel ist:
- umgehende Verfügbarkeit, auch ohne Todesfalleintritt (Rückkauf),
- ein wenig mehr an Jahreszins als bei einem Tagesgeldkonto von derzeit unter 0,05%
- keine oder geringfügige Abschlussgebühr
- wie erwähnt, keine weiteren Ansparungsraten einzahlen, nur Schutz der bestehenden Summe vor Zugriff der Pflegekasse im Falle von eventuellen Pflege(-heim)kosten. Die 10.000 EUR wären dann für Bestattungskosten sicher vorhanden.
Zum letzten Punkt habe ich jetzt erfahren, daß ab einem Alter von 80 sowieso ein geschützter Betrag bis 16.000 EUR von der Pflegekasse im Bedarfsfall unangetastet bleiben würde.
Stimmt das?
Wenn ja, war das Angebot der Sparkasse, wie so oft in dieser Branche, lediglich ein auf Provision abgezieltes Verkaufsgespräch mit bewußt unterlassener bzw. falscher Hintergrundinformation zum Thema Sterbe- u. Pflegegeldkosten.
Somit könnte mein Mutter auch alles lassen wie es ist und evtl. nur eine bessere Anlage als beim bestehenden Tagesgeldkonto suchen zu den o.g. Punkten.
Die Summe von 16.000 € Schonvermögen für ab 80-jährige ist mir nicht bekannt. 2.600 € ist die hier mir bekannte Grenze, was natürlich nicht sonderlich viel ist.
Ist das denn tatsächlich entscheidend? Sprich, ist ihr Haushaltseinkommen bzw. das von ihren möglichen Geschwistern dann auch entsprechend niedrig, dass bei einem möglichen Pflegefall ihrer Mutter dann nicht darauf zurück gegriffen werden könnte?
Als Geldanlage halte ich die Sterbegeldversicherung nicht für geeignet. Ausser Acht sollten sie sicherlich auch nicht lassen, dass der Wunsch nach höheren Zinsen auch immer ein höheres Risiko mit sich bringt. Höheres Risiko für die Ersparnisse einer 80-jährigen bereitet mir da dann auch wieder Bauchschmerzen...
Möglichkeiten das Geld "in Sicherheit" zu bringen gibt es sicherlich. Aber entweder mit eher miesen Renditeaussichten oder erhöhtem Risiko. Doch bevor sie sich darüber Gedanken machen, würde ich - wie erwähnt - erstmal klären, ob das speziell für sie entscheidend ist.
Das mit dem sogenannten Schonvermögen ab 80 und dann bis 16.000 € (lt. Aussage eines Versicherungsmitarbeiters) hatte ich ansonsten auch noch nicht gehört und wird wohl, auch wenn ich es gern so verstanden haben wollte, nicht stimmen. Finde auch im Netz nichts hierzu.
Eine hohe Rendite steht nicht im Vordergrund und ein dadurch bedingt höheres Risiko ist nicht beabsichtigt.
Wichtig ist einzig und allein, daß die Sozialkassen das Geld nicht wie normal üblich in einem Pflegefall aufbrauchen/einkassieren und dann im Todesfall die Bestattungskosten von den Nachkommen übernommen werden müssen.
Auch sollte der ältere Angehörige ja nicht bevormundet werden und soll das Gefühl haben, jederzeit Zugriff auf sein Erspartes zu haben, zumal z.B. Schenkungen auch bis 10 Jahre zurück erfasst werden können.
Aus dieser Sichtweise heraus finde ich eine Absicherung der Bestattungskosten im Voraus schon sinnvoll. Ob sich das dann Sterbegeldversicherung nennt oder irgend eine anderere Vertragsbezeichnung herhalten muß - egal.
Man könnte auch Edelmetall kaufen und unter die Matratze legen, denn Wertfächer, wenn auch zunächst ohne Inhaltsangabe, werden ja verplichtenderweise durch die Geldinstitute an die staatlichen Leistungsträger gemeldet. Diese Variante ist aber bei einem älteren Menschen auch nicht wirklich empfehlenswert.
Man könnte auch Edelmetall kaufen und unter die Matratze legen, denn Wertfächer, wenn auch zunächst ohne Inhaltsangabe, werden ja verplichtenderweise durch die Geldinstitute an die staatlichen Leistungsträger gemeldet. Diese Variante ist aber bei einem älteren Menschen auch nicht wirklich empfehlenswert.
Das sehe ich ähnlich.
Unter den genannten Punkten mag die Sterbegeldversicherung tatsächlich eine clevere Lösung sein.
Wenn sie sich Vorschläge zu einer solchen Versicherung einholen empfehle ich ihnen die Tabellen anzuschauen, wo der Rückkaufswert nach Kündigung dargestellt ist. Dort können sie dann konkret sehen, in welchem Jahr wie viel Geld verfügbar ist.
Du schreibst auf der einen Seite, dass man im Fall der Fälle auch vor dem Tod an das Geld kommen soll. Auf der anderen Seite schreibst du, dass es z.B. im Pflegefall sicher sein sollte und nicht zwangsweise aufzulösen wäre.
Das eine schließt das andere eigentlich aus. Wenn du jederzeit an das Geld kommst, dann wird die Pflegekasse verlangen können das du dies tust bevor sie bezahlen. Aber richtigerweise hast du auch erkannt, dass eine Schenkung nichts bringen würde da man diese 10 Jahre lang rückgängig machen könnte.
EasyD wird sicherlich noch etwas dazu schreiben, ich würde es allerdings für sicherer halten auf Klauseln zu verzichten die einen vorzeitigen Rückkauf ermöglichen. Man tauscht halt Sicherheit gegen Flexibilität...
( Die Frage ist halt. ob die Pflegekasse eine Auflösung der Sterbegeldversicherung im Pflegefall verlangen kann oder nicht. )
Sie sind da schon einen Schritt weiter als ich, Suxxess, aber haben mit ihrem wichtigen Hinweis natürlich völlig Recht.
Mir ging es erstmal um die Rückkaufswerte. Wenn die nicht für transbar passen, dann müsste der komplexere, von Suxxess angesprochene Teil, nämlich nicht weiter unter die Lupe genommen werden. Beim Blick auf die Rückkaufswerte sollte nämlich ziemlich schnell klar werden, dass wir nicht von der Anlagesumme von 10.000 € minus den Abschlusskosten in Höhe von 200 € sprechen, sondern einem geringeren Wert.
Zu dem, was Suxxess anspricht: In den meisten Fällen wird eine Sterbegeldversicherung ergänzend zum Schonvermögen dazu gezählt. Rechtliche Sicherheit besteht jedoch nicht. Diese kann nur hergestellt werden mit einem sog. Verwertungsausschluss, der dann allerdings zum Nachteil hat, dass das Kapital mindestens für einen gewissen Zeitraum nicht verfügbar ist.
Ich habe mal geschaut, das Schönvermögen von dem dein Experte sprach bezog sich vermutlich auf dein Geld. Und zwar in dem Fall, dass das Geld von deiner Mutter aufgebraucht ist und das Amt dann die Kostenübernahme von dir fordert.
Eine weitere Möglichkeit wäre, dass man mit einem Bestattungsinstitut bereits einen Vertrag macht und die Kosten bereits bezahlt. Hier hat man allerdings das Insolvenzrisiko des Bestattungsunternehmen, wenn die Pleite gehen dann ist das Geld weg.
Leider kann ich nichts schwarz auf weiß finden, wo genau definiert ist, daß eine Sterbegeldversicherung als eindeutiger Zusatz von Schonvermögen auch als solches geschützt ist.
Das Wort "Sterbegeldversicherung" wurde im Akquisegespräch so auch nicht verwendet.
Es wurde aber eindeutig damit geworben, daß das Geld dann vor der Pflegekasse gesichert sei - kann man glauben oder nicht.
Das müsste man sich dann schriftlich geben lassen. Wobei vermutlich Verträge ungültig wären in denen drin steht, dass die Pflegekasse keinen Zugriff darauf erhalten darf.
EasyD hat damit Recht, dass ein Verwertungsausschluss im Vertrag stehen müsste, nur dann kommst du halt nicht im Fall der Fälle an das Geld heran, sondern wirklich erst wenn der Sterbefall eintritt. Im Pflegefall ist jedes verwertbares Vermögen aufzuwenden, und ein Tagesgeldkonto ist natürlich grundsätzlich verwertbares Vermögen.
Schließe mich den Vorrednern an, dass die Vorsorge zweckgebunden sein muss (in dem Fall die Beerdigung), um von der Pflegekasse als nicht verwertbares Vermögen zu gelten. Mit über 80 Jahren kann ich mir auch kaum vorstellen, dass sich ein Abschluss einer Sterbegeldversicherung für sie lohnt, höchstens sie hat den ausdrücklichen Wunsch, dass dieses Guthaben vor dem Zugriff des Amtes sicher ist (vielleicht würde sich hier eine Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung anbieten).
Der Hinweis von Suxxess, dass man mit einem Vorsorgevertrag das Insolvenzrisiko trägt, ist auch zu berücksichtigen, siehe diesen krassen Fall in Bochum: Bestatter veruntreute Kundengelder - | WAZ.de
Alles in allem ein ziemlich undurchsichtiges Angebot, dass du dort von der Sparkasse erhalten hast. Und bessere Zinsen als die 0,7 % aufs Tagesgeld erhält man bei vielen Banken.