Mich beschleicht irgendwie das Gefühl, dass das endfällige Darlehen nicht mir, sondern dem Berater/Vermittler von Nutzen ist (Stichwort Provision für den RV-Vertrag) und ich mit einem Annuitätendarlehen die Summe eher tilgen würde. Kann man das pauschal bestätigen, oder ist es von Fall zu Fall unterschiedlich?
Als man uns damals zu einem endfälligen Darlehen riet, glaubte ich, den Sinn dahinter verstanden zu haben. Habe ich aber nicht, die Erklärung fällt mir auch nicht mehr ein.
Nehmen wir an, mit einem Annuitätendarlehen wäre ich besser bedient, wäre es dann überhaupt möglich, das endfällige Darlehen umzuwandeln? Würde es sich überhaupt lohnen und müsste man mit großen Verlusten rechnen?
Endfällige Darlehen machte man in der Vergangenheit viel bei vermieteten Immobilien, da die über die Laufzeit konstanten Zinsen von der Steuer absetzbar sind. In Zeiten sehr geringer Zinsen lohnt sich das Modell auch nicht mehr so wirklich.
Endfälliges Darlehen plus Sparvertrag halte ich für reine Geldverschwendung. Allerdings funktioniert jedes Vorwegdarlehen einer Bausparkasse so. Bei den Bausparkassen ist dies also noch ein gängiges, "erfolgreiches" Geschäftsmodell, gerade weil der Effektivzins der Gesamtkonstruktion nicht angegeben werden muß.
@Man1977, in Zeichen schwindener Margen für die Versicherungsunternehmen würde ich kein endfälliges Darlehen abschließen.
@brainy, was zählt sind die Gesamtkosten. Und diese kann man sich auch selbst ausrechnen und mitunter sogar in den Gesamtkosten ein Annuitätendarlehen schlägt.
Hallo manu 1977, ob man dieses endfällige Darlehen umwandeln kann, liegt glaube ich allein am guten Willen der Bank. Bei uns hat es funktioniert, allerdings war es eine Versicherungsgesellschaft bei der wir ein Darlehen hatten.
Wenn ich das Kürzel "RV" als Restschuldversicherung richtig deute und wenn ich annehme, dass die Darlehen ca. 2010/2011 aufgenommen wurden, wäre es unter Umständen nicht falsch sich die Beiträge vom user ducnici anzusehen.
Es ginge dann um fehlerhafte Widerrufsbelehrung bzw. verbundenes Geschäft= könnte ein Fall für den Widerrufsjoker sein.
Aber wie gesagt, lies mal die Beiträge in den entsprechenden Foren.
Ob ein endfälliges Darlehen oder ein Annuitätendarlehen besser sind, kann man pauschal nicht sagen, da hat Bankkaufmann Recht: was unterm Strich rauskommt, zählt.
RV heißt wohl Rentenversicherung. Tilgungsfreiheit für Ältere...
@Bankkaufmann: es zählen die abgezinsten Zahlungsströme, denn eine Konstruktion, die deswegen in den Gesamtkosten billiger ist, weil sie anfangs höhere Leistungen verlangt, ist nicht unbedingt billiger i.S. des Effektivzins der Gesamtkonstruktion. Aber das sind Feinheiten. Mit ihrer "Faustformel" kommt man auch schon sehr weit, gerade im Niedrigzinsumfeld.
Wer gerade auf dem "Shades of Grey Tripp" für sein Gehirn ist, kann sich ja mal den Wikipediaeintrag zum Effektivzins ansehen.
Grundsätzlich spart man Zinsen durch Tilgung. Demnach ist ein Tilgungsdarlehen günstigerals ein endfälliges.
Ein endfälliges DArlehen macht dann Sinn, wenn bestehende Versicherungen oder Bausparverträge eingebunden werden sollen, die bereits einen entsprechendne Wert darstellen. Neuabschlüsse sohl nur bei vermieteten Immobilien, wenn ein Steuerberater diese Möglichkeit durchgerechnet hat.
Bei "RV" handelt es sich um eine Rentenversicherung, in die monatlich einbezahlt wird, bis die erforderliche Summe zur Ablösung des Darlehens erreicht ist.
Über den Widerrufsjoker habe ich schon gelesen, möchte es aber auf einen langwierigen Rechtsstreit nicht ankommen lassen.
Würdet ihr nach der Zinsbindungsfrist alles so weiterlaufen lassen (das dauert zwar noch ein paar Jährchen, aber es interessiert mich jetzt schon)?
Glaube die Widerrufsverfahren gehen vergleichsweise zügig durch bei den Gerichten.
Endfällige Darlehen mit einer kapitalbildenden Versicherung verknüpft sind im derzeitigen fast schon negativ Zinsland nur noch schwer vermittelbar. Die RV wird sicherlich somit auch länger brauchen die Darlehenssumme zu ereichen und das Darlehen noch länger laufen.