Zwangsversteigerung eines Hauses nach Gerichtsurteil / Titel
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
2013 habe ich eine 51 jährige Frau verklagt, und 2014 vom Landgericht Recht bekommen.
Die Frau soll lt. Urteil € 12000,-- an mich zahlen.
Mehrere Mahnungen verliefen erfolglos, auch dem Gerichtsvollzieher ist die Frau,
die Hartz 4 bezieht bekannt, und er kommt schon gar nicht mehr raus, da die Frau noch einen weiteren großen Berg an unbezahlten Schulden bei sehr vielen Gläubigern hat.
Jetzt hat die Frau aber ein Haus, und ich will gerne vollstrecken.
Laut Angaben und Unterlagen der Bank waren zur Baufinanzierung
DM 275000,-- Belastung auf dem Haus, wovon noch heute ca. € 125000,-- an Bankschulden auf dem Haus sind.
Ich habe bereits eigene Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten für das Zivilverfahren vor dem Landgericht bezahlt, und bislang keinen Pfennig von der Frau gesehen.
Jetzt wurde mir geraten, in das Haus reinvollstrecken zu lassen, damit ich mein Geld bekomme.
Stimmt das, dass wenn ich diesen Schritt gehe, ich die Kosten für die Zwangsvollstreckung auch noch bezahlen / verauslagen muß.
Und wenn Ja, wie hoch wären diese Kosten ca.?
Laut Auskunft der Frau sei das Haus weit weniger als € 125000 Wert.
Wieviel bekäme ich denn bei einer Zwangsversteigerung des Hauses heraus?
AW: Zwangsversteigerung eines Hauses nach Gerichtsurteil / Titel
Hey,
bei jeder Vollstreckungsform muss der Gläubiger in Vorleistung gehen und kann dieses Geld vom Schuldner zusätzlich zur Hauptforderung zurück fordern.
Wie viel bei einer Zwangsversteigerung raus kommt? So viel, wie der Höchstbietende zahlt, abzüglich ggf. Verwaltungs / Versteigerungskosten. ;-)
Dazu musst du natürlich raus finden... Wer hat noch Anspruch auf das Haus? Andere Gläubiger? Steht die Bank im Grundbuch drin? Wie viel ist es wirklich Wert? (Gutachter).
Und was mich sehr stutzig macht... Wenn heute noch € 125000 offen sind und das Haus damals mit DM 275000 belastet war... Hätte sie seit Euro Einführung 2002... 13 Jahre... gerade mal circa 25.000 Euro ausgeglichen? Okay... man kann eine Immobilie immer wieder neu belasten, irgendwann verliert sie aber auch mal an Wert und die Belastungsmöglichkeit ist bedeutend niedriger. (Da würde ich auf jedem Fall genauer nach forschen).
Dazu kommt auch noch, ob die 12.000 Euro Schulden im Verhältnis zu dem Wert des Hauses stehen und somit eine Zwangsvollstreckung überhaupt zugelassen wird.
AW: Zwangsversteigerung eines Hauses nach Gerichtsurteil / Titel
@Hamburger Fred
nehmen wir an das Haus hat heute einen Verkehrswert von EUR 125.000.
Nehmen wir weiter an die aktuellen Schulden belaufen sich auf EUR 125.000.
Mit aktuellen Schulden sind die grundbuchlich abgesicherten Schulden der Frau gemeint.
Bei einer Zwangsversteigerung die von Ihnen betrieben wird haben Sie wie richtig erkannt diverse Vorkosten zu zahlen.
Doch die wichtigste Frage ist wieviel bei einer Zwangsversteigerung dann unter dem Strich heraus kommt. Im ersten Termin könnte theoretisch die Immobilie mit 7/10 unter dem Hammer kommen.
Also ein Dritter könnte in dem ersten Termin für 7/10 ein erstes Gebot anstreben. Hierbei mal unterstellt dass der Gutachter auch EUR 125.000 an Verkehrswert bestätigt. Dann wäre das erste Gebot bei EUR 87.500.
Würde zu diesem Zuschlag das Haus versteigert werden sehen Sie kein Geld und die Bank die im Grundbuch an erster Stelle ist muss dann auch ihre weiteren Forderungen gg. der Frau durchsetzen.
Um die Frau zu ärgern würde ich mit einer Sicherungshypothek ins Grundbuch gehen. Denn das steht ewig im Grundbuch drin. Auch nach Löschung, da ja Rechte bei Löschung nur rot unterstrichen werden im Grundbuch.
Zusammenfassend sehe ich jedoch nur wenig Chancen auf Ihren Erfolg. Eher hohe Kosten die Sie leisten müssen wegen der ZV.
Doch eine Sicherungshypothek ist einfacher umzusetzen.
Ich habe dies selbst auch schon bei einer Person im Grundbuch eintragen lassen nachdem Rechnungen nicht bezahlt worden sind. Einen Anwalt hierfür haben Sie ja sicherlich.
AW: Zwangsversteigerung eines Hauses nach Gerichtsurteil / Titel
Sie müssten als erstes mit der Bank sprechen, die die Grundschuld hält. Selbst wenn Sie eine Sicherungshypothek eintragen lassen und dann die Zwangsversteigerung betreiben und mit den Kosten in Vorleistungen gehen, steht mindestens die Bank im Rang vor Ihnen. Theoretisch dürften Sie diese zwar ablösen, aber dafür müssten Sie der Bank erstmal die 125.000€ geben, was keine sinnvolle Option ist. Erklärt die Bank aber aufgrund Ihrer Vollstreckung den Beitritt zum Verfahren, haben Sie nichts gewonnen, wenn die Bank Ihre Forderung in voller Höhe anmeldet. Das wären nämlich normalweise Grundschuld + 10% Nebenkosten + 15-18% Zinsen für 2 Jahre. Bei einer angenommen Grundschuld von 275.000DM = gerundet 140.000€ macht das bei 15 % Zinsen auf die Grundschuld 42.000€ + 14.000€ Nebenkosten = 196.000€ Anmeldung der Bank zum ZVTermin + Gerichtskosten dürfte das geringste Gebot bei ca. 198.500 liegen. Fazit: wenn die Bank mit der Grundschuld nicht mitspielt, wirst du leider kein Geld sehen können. Das ginge nur gemeinsam mit der Bank und entsprechender Minderanmeldung der Bank.