Falsche Überweisung rückgängig machen

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  1. Avatar von Sparer85
    Sparer85 ist offline
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    Standard Falsche Überweisung rückgängig machen

    Hallo zusammen,

    ich habe letzte Woche einem Bekannten Geld überwiesen. Dann hat mir der Bekannte allerdings mitgeteilt, dass das Konto gefändet und die Überweisung futsch ist. So weit, so schlecht.

    Hinzu kam allerdings noch, dass ich leider den falschen Überweisungbetrag (zu viel!) überwiesen habe. Meine Bank sagt, ich könne nichts machen und alles sei weg.

    Kann man eine Online Überweisung irgendwie widerrufen? Schließlich habe ich dem Bekannten sogar mehr überwiesen, als ihm eigenlich "offiziell" zustand... Zumindest die Differenz sollte man doch einfordern können?

    Viele Grüße
    Philipp

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Falsche Überweisung rückgängig machen

    Eine Überweisung von sich aus können Sie nicht widerrufen.
    Einem Lastschrifteinzug andererseits der von einer anderen Bank gesteuert wird im Gegensatz kann man nach Abbuchung jedoch widersprechen.
    Hier ist das die Frage ggfalls für einen Anwalt ob das Betrug oder arglistige Täuschung war wenn Ihr Freund nicht sagte das Konto wäre gepfändet.

  3. Avatar von Escorpio
    Escorpio ist offline

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    Standard AW: Falsche Überweisung rückgängig machen

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Hier ist das die Frage ggfalls für einen Anwalt ob das Betrug oder arglistige Täuschung war wenn Ihr Freund nicht sagte das Konto wäre gepfändet.
    nee, wieso? Das Geld steht doch dem Zahlungsempfänger zur Verfügung und was er damit macht bzw. ob dies gepfändet wird, kann dem Zahlungs-"Sender" ziemlich egal sein.

    Wenn man zu viel überwiesen hat, kann man seinen Anspruch beim Gerichtsvollzieher geltend machen und dieser gibt das Geld dann frei / zurück... Allerdings muss das auch mit Fakten nachgewiesen werden und ist recht umständlich und an Fristen gebunden.

    Ansonsten kann eine Überweisung nur in sehr wenigen Fällen zurück gezogen werden... Meist auch nur, vor Gutschrift beim Empfänger... In diesem Fall ist dahingehend also nichts zu machen.

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