Hallo zusammen,
ich versuche mich gerade in das Thema Riester einzuarbeiten. Leider wird es mit Infos etwas schwammig, wenn die Fälle etwas komplizierter werden. Auf der Such bin ich auch auf dieses Forum gestoßen und da dachte ich mit, Versuchs mal. Da der Fall doch etwas länger ist, schon mal vielen Dank fürs lesen!
Hintergrund:
Wir haben gerade ein Haus gekauft (Kaufpreis 210.000 €). Anschließend muss das Haus
nochmal in einer ähnlichen Größenordnung saniert werden.
Das Haus wir jetzt über drei Teile bezahlt:
1. 32.000 € Zwischenfinanzierung
2. 50.000 € KFW Wohnungsbauprogram
3. 128.000 € klassischer Baussparvertrag
In die Sanierung werden unter anderem zwei KFW Kredite einfließen
1. 50.000 € KfW 151 - energieeffizientes Sanieren
2. 50.000 € KfW 159 - altersgerechtes Umbauen
Der Rest kommt über Eigenkapital. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf ca.
400.000 € plus
Aus der Historie heraus haben wir noch zwei Riester Bausparverträge mit
einer Größenordnung von 150.000 €. Diese sind aktuell mit 38.000 € bespart.
Diese 38.000 € würden wir gerne jetzt entnehmen und damit zum einen die
Zwischenfinanzierung ablösen und den Rest in die Sanierung stecken.
Die Riester Bausparverträge würden wir weiter besparen und damit in 10
Jahren die KfW Kredite ablösen.
Fragen:
1.Die Riester Komponenten lösen formal Sanierungselemente ab. Riester darf
aber nur für den Kauf eingesetzt werden. Da die Summe aller Riester Teile
(38.000 € Entnahme und 150.000 € Riester Bausparvertrag ) unter dem
Kaufpreis von 210.000 € liegt, wäre dies trotzdem zulässig?
2.Falls die Zinsen in 10 Jahren auf dem gleichen Niveau wie heute liegen, würden wir das Riester Kapital entnehmen und die Riesterverträge kündigen/beitragsfrei stellen. Würde auch das gehen?
Ob ihm das so klar war, wage ich vor dem Hintergrund, dass ihm die neue Rechtslage nicht bekannt war, zu bezweifeln. Schließlich hat er auf die alte verwiesen und sie angepriesen.
Nochmal für Sie ganz langsam - sie ist mir bekannt und ich habe aus bestimmten Gründen die sie weder nachvollziehen müssen noch offenbar können, diesen Link gewählt
Zitat von Hanomag
Wobei Deine Aussage schlicht falsch ist. Richtig: Anschaffung, Herstellung und/oder behindertengerechter Umbau sowie die Tilgung dieser Maßnahmen.
Aber eben nicht Sanierung, statt hier nun mal Ihre Unkenntnis oder Ihre eben nur teilweise korrekten Aussagen zuzugeben, ergehen Sie sich in schwer erträglichen Wortklaubereien die absolut keinem, schon gar nicht dem ursprünglichen Fragesteller, interessieren oder weiter bringen.
... die ..., schon gar nicht dem ursprünglichen Fragesteller, interessieren oder weiter bringen.
für diese Aussage hätte ich gerne ein "Danke" abgegeben.
Ob der TE sich durch den Verlauf dieses Beitrages hat etwas abschrecken lassen, ist eine Vermutung. Verständnis dafür hätte ich.
Da die Bausparkassen teilweise unterschiedliche Bedingungen für die Entnahme von Altersvorsorgevermögen haben, wäre dies zu klären. Sanierungen mit WohnRiester zu finanzieren oder einen Kredit der zur Sanierung eines selbstgenutzten Wohnhauses verwendet wurde damit umzuschulden, ist nicht möglich. Diese Prüfung (Verwendung Altersvorsorgevermögen) nimmt letztendlich die ZfA vor.