Hallo zusammen,
ich versuche mich gerade in das Thema Riester einzuarbeiten. Leider wird es mit Infos etwas schwammig, wenn die Fälle etwas komplizierter werden. Auf der Such bin ich auch auf dieses Forum gestoßen und da dachte ich mit, Versuchs mal. Da der Fall doch etwas länger ist, schon mal vielen Dank fürs lesen!
Hintergrund:
Wir haben gerade ein Haus gekauft (Kaufpreis 210.000 €). Anschließend muss das Haus
nochmal in einer ähnlichen Größenordnung saniert werden.
Das Haus wir jetzt über drei Teile bezahlt:
1. 32.000 € Zwischenfinanzierung
2. 50.000 € KFW Wohnungsbauprogram
3. 128.000 € klassischer Baussparvertrag
In die Sanierung werden unter anderem zwei KFW Kredite einfließen
1. 50.000 € KfW 151 - energieeffizientes Sanieren
2. 50.000 € KfW 159 - altersgerechtes Umbauen
Der Rest kommt über Eigenkapital. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf ca.
400.000 € plus
Aus der Historie heraus haben wir noch zwei Riester Bausparverträge mit
einer Größenordnung von 150.000 €. Diese sind aktuell mit 38.000 € bespart.
Diese 38.000 € würden wir gerne jetzt entnehmen und damit zum einen die
Zwischenfinanzierung ablösen und den Rest in die Sanierung stecken.
Die Riester Bausparverträge würden wir weiter besparen und damit in 10
Jahren die KfW Kredite ablösen.
Fragen:
1.Die Riester Komponenten lösen formal Sanierungselemente ab. Riester darf
aber nur für den Kauf eingesetzt werden. Da die Summe aller Riester Teile
(38.000 € Entnahme und 150.000 € Riester Bausparvertrag ) unter dem
Kaufpreis von 210.000 € liegt, wäre dies trotzdem zulässig?
2.Falls die Zinsen in 10 Jahren auf dem gleichen Niveau wie heute liegen, würden wir das Riester Kapital entnehmen und die Riesterverträge kündigen/beitragsfrei stellen. Würde auch das gehen?
Wer auf jeden Fall weitere Infos liefern kann ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, Hotline 03381 21222324 in Berlin. Wir hatten unsere Riester-Rente im Sinne des §92a Absatz 1 Nr.2 Einkommenssteuergesetzzur Entschuldung einer Wohnung "geleert". Das heißt, dass wir bei der Anschlussfinanzierung das gesamte Angesparte entnommen haben.War ein ziemlicher Papierkrieg und dauerte etwa 7 Monate, aber wir haben das Geld entnehmen dürfen und die Darlehenssumme reduziert. Das heißt, dass Riester auch für das Entschulden entnommen werden darf.
Wie sich das Ganze mit Riester-Bausparverträgen verhält, kann ich nicht sagen, aber die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen sicherlich!
Die Entnahme ist nur zulassig wenn Sie mit dem Kauf oder der Herstellung der eigengenutzten Immobilie in Zusammenhang steht.
Ich stelle Ihnen mal den nachfolgenden Link ein, hier kann man in den FAQs m.E. schon Einiges herauslesen, bei weiteren Fragen würde ich mich in der Tat direkt and die Zulagenstelle (siehe immerfernweh) wenden.
Die Entnahme ist nur zulassig wenn Sie mit dem Kauf oder der Herstellung der eigengenutzten Immobilie in Zusammenhang steht.
Das galt nach der Rechtslage bis zum 31.12.2013 und dabei war Schuldentilgung nur zum Rentenbeginn möglich. In der Zwischenzeit kann man relativ kurzfristig - wie immerfernweh schrieb - Entnahmen (komplett oder mindestens 3.000 €) zur Entschuldung einer entsprechenden Immobilie entnehmen. Dies wird vermutlich bei BSV gleichermaßen ablaufen, sollte aber geklärt werden.
Zitat von uwehaensch
Ich stelle Ihnen mal den nachfolgenden Link ein, hier kann man in den FAQs m.E. schon Einiges herauslesen,
gleich im Kopf der aufgerufenen Seite steht:
Die Antworten beziehen sich auf das bis zum 31. Dezember 2013 geltende Recht – das Eigenheimrentengesetz.
Insofern ist die Seite nicht unbedingt empfehlenswert.
Zitat von uwehaensch
bei weiteren Fragen würde ich mich in der Tat direkt and die Zulagenstelle (siehe immerfernweh) wenden.
In der Zwischenzeit kann man relativ kurzfristig - wie immerfernweh schrieb - Entnahmen (komplett oder mindestens 3.000 €) zur Entschuldung einer entsprechenden Immobilie entnehmen.
Wenn man schon Erbsen zählen möchte,dann auch richtig.Ich kann nicht einfach "mindestens 3000€" entnehmen.Das verbleibende Restkapital muss ebenfalls mindesten 3000€ betragen.Habe ich 5000€ im Vertrag,kann ich nicht 3000 entnehmen.
Die Zulagenstelle kann vielleicht auch etwas zum Thema "Besteuerung" sagen, aber ich empfehle zur Einstimmung die Lektüre dieses Artikels - Auszug:
Um die Summen zu berechnen, bildet das Finanzamt ein sogenanntes Wohnförderkonto, auf dem Eigenbeitrag, Zulagen sowie die Tilgungsraten fürs Haus registriert und mit jährlich zwei Prozent verzinst werden. Auf diesen Betrag zahlt der Ruheständler dann Steuern.
Die Varianten der Besteuerung sind aaO nachzulesen.
Hallo zusammen,
ich versuche mich gerade in das Thema Riester einzuarbeiten. Leider wird es mit Infos etwas schwammig, wenn die Fälle etwas komplizierter werden. Auf der Such bin ich auch auf dieses Forum gestoßen und da dachte ich mit, Versuchs mal. Da der Fall doch etwas länger ist, schon mal vielen Dank fürs lesen!
Hintergrund:
Wir haben gerade ein Haus gekauft (Kaufpreis 210.000 €). Anschließend muss das Haus
nochmal in einer ähnlichen Größenordnung saniert werden.
Das Haus wir jetzt über drei Teile bezahlt:
1. 32.000 € Zwischenfinanzierung
2. 50.000 € KFW Wohnungsbauprogram
3. 128.000 € klassischer Baussparvertrag
In die Sanierung werden unter anderem zwei KFW Kredite einfließen
1. 50.000 € KfW 151 - energieeffizientes Sanieren
2. 50.000 € KfW 159 - altersgerechtes Umbauen
Der Rest kommt über Eigenkapital. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf ca.
400.000 € plus
Aus der Historie heraus haben wir noch zwei Riester Bausparverträge mit
einer Größenordnung von 150.000 €. Diese sind aktuell mit 38.000 € bespart.
Diese 38.000 € würden wir gerne jetzt entnehmen und damit zum einen die
Zwischenfinanzierung ablösen und den Rest in die Sanierung stecken.
Die Riester Bausparverträge würden wir weiter besparen und damit in 10
Jahren die KfW Kredite ablösen.
Fragen:
1. Die Riester Komponenten lösen formal Sanierungselemente ab. Riester darf
aber nur für den Kauf eingesetzt werden. Da die Summe aller Riester Teile
(38.000 € Entnahme und 150.000 € Riester Bausparvertrag ) unter dem
Kaufpreis von 210.000 € liegt, wäre dies trotzdem zulässig?
2. Falls die Zinsen in 10 Jahren auf dem gleichen Niveau wie heute liegen, würden wir das Riester Kapital entnehmen und die Riesterverträge kündigen/beitragsfrei stellen. Würde auch das gehen?
Vielen Dank im Voraus
zu 1.)
ich tue mir leicht schwer Ihnen zu folgen. Frage dazu: Warum haben Sie die Bausparsumme nicht reduziert und somit ihr Guthaben + ein kleiner Darlehensanteil verwendet für den Immobilienkauf? Damit hätten Sie die Zwischenfinanzierung gar nicht benötigt. Zudem wäre ein Darlehen bis 30.000 euro blanko gewesen, sprich ohne Grundbucheintragung.
Grundsätzlich ist es so, dass Entnahmen nur zur Schuldentilgung des selbstgenutzen Wohneigentums oder zum Bau/Kauf verwendet werden dürfen. Insofern dürfen Sie damit nicht sanieren.
zu2.)
das geht immer. Sie haben keine Verpflichtung das Darlehen auch aufzunehmen.
Wenn man schon Erbsen zählen möchte,dann auch richtig.Ich kann nicht einfach "mindestens 3000€" entnehmen.Das verbleibende Restkapital muss ebenfalls mindesten 3000€ betragen.Habe ich 5000€ im Vertrag,kann ich nicht 3000 entnehmen.
Wer clever ist, kann auch das. Er muss nur vorher 1.000 € einzahlen. Aber in so einem Fall entnimmt er eben alles und lässt den Vertrag weiterlaufen. Diese Variante habe ich vor kurzem beantragt. In der Tat, das ist richtiges Erbsen zählen und da bin ich richtig gut. Aber die Frage war, ob ich das bei einem BSV gleichermaßen praktizieren kann? Muss der dann beendet werden, oder kann er weiterlaufen, wie z. B. mein Fondssparplan?
Wer wirklich clever ist und das nicht nur von sich behauptet,wirft vorher einen Blick in die Vertragsbedingungen.Dort findet sich überall der Passus,dass über den Regelsparbeitrag hinausgehende Zahlungen nur dann angenommen werden müssen,wenn sie den unter Berücksichtigung der Zulagen als Sonderausgaben abzugsfähigen Höchstbeitrag übersteigen.
Da kann es ggbfs. mit Sonderzahlungen schnell eng werden und "clever sein" hat sich dann erledigt.Hilft so pauschal also niemandem weiter.
Diese Variante habe ich vor kurzem beantragt.
Stark.
In der Tat, das ist richtiges Erbsen zählen und da bin ich richtig gut.
Der Teil mit dem "gut sein" darf in Anbetracht der ersten 2 Sätze deines Posts bezweifelt werden.
Aber die Frage war, ob ich das bei einem BSV gleichermaßen praktizieren kann?
Steht in den Bedingungen,die muss man nur lesen,wenn man clever ist.Üblicherweise führt die Kasse den Vertrag auf Antrag des Sparers weiter,solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat.
und das nicht nur von sich behauptet, wirft vorher einen Blick in die Vertragsbedingungen.Dort findet sich überall der Passus,dass über den Regelsparbeitrag hinausgehende Zahlungen nur dann angenommen werden müssen,wenn sie den unter Berücksichtigung der Zulagen als Sonderausgaben abzugsfähigen Höchstbeitrag übersteigen.
Wenn dem so wäre, dann könnte man unbegrenzt einzahlen. Matthew hat sich mal wieder nicht an seine eigenen Prinzipien gehalten: Sehen, lesen und verstehen. Was soll ich da noch sagen? Meines Erachtens hat er die Bedingungen falsch wiedergegeben. Sicherlich steht dort
dass über den Regelsparbeitrag hinausgehende Zahlungen nur dann angenommen werden müssen, wenn sie den unter Berücksichtigung der Zulagen als Sonderausgaben abzugsfähigen Höchstbeitrag nicht übersteigen
Zitat von Matthew Pryor
Da kann es ggbfs. mit Sonderzahlungen schnell eng werden und "clever sein" hat sich dann erledigt.Hilft so pauschal also niemandem weiter.
Da mich BSV seit vielen Jahren nicht mehr interessieren, habe ich keine Bausparbedingungen parat, aber, wenn man weiß, dass der Förderhöchstbeitrag bei 2.100 € liegt, dann muss man schon mehr als 1.100 € Zulagen bekommen, um keine 1.000 € einzahlen zu können. Was soll also dieser Unsinn? Außerdem könnte man bei Deiner Fehlinterpretation der Bedingungen unbegrenzt einzahlen.
Zitat von Matthew Pryor
Der Teil mit dem "gut sein" darf in Anbetracht der ersten 2 Sätze deines Posts bezweifelt werden.
Auf jeden Fall besser als Du.
Zitat von Matthew Pryor
Steht in den Bedingungen,die muss man nur lesen,wenn man clever ist.
Wenn man clever ist, dann versteht man auch was man liest und gibt es richtig wieder.
Das galt nach der Rechtslage bis zum 31.12.2013 und dabei war Schuldentilgung nur zum Rentenbeginn möglich. In der Zwischenzeit kann man relativ kurzfristig - wie immerfernweh schrieb - Entnahmen (komplett oder mindestens 3.000 €) zur Entschuldung einer entsprechenden Immobilie entnehmen. Dies wird vermutlich bei BSV gleichermaßen ablaufen, sollte aber geklärt werden
So ist es, wie ich schon schrieb. Entnahmen gehen eben nicht bei Sanierungen. Die Höhe der Entnahmen stehen doch erst einmal gar nicht im Vordergrund, und der genannte Link ist grundsätzlich schon für den Fragesteller hilfreich.
Zitat von Hanomag
gleich im Kopf der aufgerufenen Seite steht: Insofern ist die Seite nicht unbedingt empfehlenswert.
Ach ja, haben Sie sich mal die einzelnen Punkte durchgelesen ? Wohl nicht, Sie (angeblicher !) Besserwisser. Denn sonst hätten Sie gemerkt dass dort durchaus sehr viel nützliches erwähnt wird.
Du meinst sicherlich: "Entnahmen gehen eben nicht für Sanierungen." Ich vermute mal, dass es bei der Schuldentilgung egal ist, ob die Schulden aus der Herstellung bzw. dem Kauf oder aus einer Sanierung stammen.
Zitat von uwehaensch
Ach ja, haben Sie sich mal die einzelnen Punkte durchgelesen ? Wohl nicht, Sie (angeblicher !) Besserwisser. Denn sonst hätten Sie gemerkt dass dort durchaus sehr viel nützliches erwähnt wird.
Ich habe sie nicht durchgelesen. Aber wenn eine wichtige gesetzliche Neuerung nicht enthalten ist, dann kann man diese Seite einem Laien nicht empfehlen. Ein Fachmann, dagegen, der die Neuerungen kennt, kann die noch richtigen Teile sicherlich verwerten.
Du bist mir schon ein High-End-Rhetoriker.Goethe wäre stolz auf dich,wenn er könnte.
Wenn dem so wäre, dann könnte man unbegrenzt einzahlen. Matthew hat sich mal wieder nicht an seine eigenen Prinzipien gehalten: Sehen, lesen und verstehen. Was soll ich da noch sagen? Meines Erachtens hat er die Bedingungen falsch wiedergegeben. Sicherlich steht dort
Mein Fehler.Ich habe schlicht und ergreifend ein Wort vergessen.Böser Matthew.Da muss ich langsam aufpassen.Wenn ich so weitermache wie in den letzten Tagen,habe ich dich in ein paar Jahren diesbezüglich eingeholt.
Da mich BSV seit vielen Jahren nicht mehr interessieren, habe ich keine Bausparbedingungen parat, aber, wenn man weiß, dass der Förderhöchstbeitrag bei 2.100 € liegt, dann muss man schon mehr als 1.100 € Zulagen bekommen, um keine 1.000 € einzahlen zu können. Was soll also dieser Unsinn? Außerdem könnte man bei Deiner Fehlinterpretation der Bedingungen unbegrenzt einzahlen.
Kannst oder willst du es nicht verstehen?Soll ich es dir aufmalen?Zur Erlangung der Zulage ist ein Eigenbetrag erforderlich.Der zählt natürlich mit.Versteht eigentlich jeder,warum du nicht?Die Formulierung "unter Berücksichtigung der Zulagen" ist selbstverständlich notwendig,weil die Zulagen der absoluten Höhe nach naturgemäß unterschiedlich hoch ausfallen können.
Noch einmal extra langsam für dich zum Mitmeißeln:
Höchstbetrag-Eigenbetrag-Zulage(n)=maximal von der Bausparkasse anzuerkennende Sonderzahlung.Das solltest jetzt selbst du verstanden haben?!
Du schriebst nichts von Schuldentilgung.
Braucht er auch nicht,da logisch schlüssig.In welchem Zusammenhang die Tilgung sonst stehen sollte,naja,lassen wir das.Du hast deiner Geltungssucht Befriedigung verschafft.Ist doch gut.Hast du zur Abwechslung auch einmal Grund zur Freude.
Ich vermute mal, dass es bei der Schuldentilgung egal ist, ob die Schulden aus der Herstellung bzw. dem Kauf oder aus einer Sanierung stammen.
Wieder falsch vermutet.Anschaffung,Herstellung,Tilgung oder behindertengerechter Umbau.
Kannst oder willst du es nicht verstehen?Soll ich es dir aufmalen?Zur Erlangung der Zulage ist ein Eigenbetrag erforderlich.Der zählt natürlich mit.
Jetzt hast Du es verstanden. Ja, der zählt natürlich mit und er wird vermutlich sogar ausreichen um die fehlenden 1.000 € aufzufüllen (Bestand von 5.000€ plus Eigenbeitrag in Höhe von 1.000€ abzüglich Entnahme über 3.000 € = verbleibender Rest =3.000 €.
Zitat von Matthew Pryor
Versteht eigentlich jeder,warum du nicht?
Mal wieder eine Fehlannahme von Dir. Ich habe es verstanden!!
Zitat von Matthew Pryor
Die Formulierung "unter Berücksichtigung der Zulagen" ist selbstverständlich notwendig,weil die Zulagen der absoluten Höhe nach naturgemäß unterschiedlich hoch ausfallen können.
Noch einmal extra langsam für dich zum Mitmeißeln:
Höchstbetrag-Eigenbetrag-Zulage(n)=maximal von der Bausparkasse anzuerkennende Sonderzahlung.Das solltest jetzt selbst du verstanden haben?!
Das interessiert doch keinen. Ich habe nie von Sonderzahlungen gesprochen. Ich z. B. habe in meinem Fall mit dem Antrag auf Entnahme die zulageberechtigten Eigenbeiträge auf den Januar vorgezogen, damit ich sie kurze Zeit späterer wieder ausgezahlt bekomme.
Zitat von Matthew Pryor
Braucht er auch nicht,da logisch schlüssig.
Ob ihm das so klar war, wage ich vor dem Hintergrund, dass ihm die neue Rechtslage nicht bekannt war, zu bezweifeln. Schließlich hat er auf die alte verwiesen und sie angepriesen.
Zitat von Matthew Pryor
Wieder falsch vermutet.Anschaffung,Herstellung,Tilgung oder behindertengerechter Umbau.
Nicht wieder, sondern erstmals. Wobei Deine Aussage schlicht falsch ist. Richtig: Anschaffung, Herstellung und/oder behindertengerechter Umbau sowie die Tilgung dieser Maßnahmen.
Wir haben gerade ein Haus gekauft (Kaufpreis 210.000 €).
Wenn ihr das gerade erst gekauft habt, dann sollte es doch noch möglich sein, die Entnahme von 38.000 € in den Kaufpreis einzubauen.
Zitat von FritzB
Fragen:
1.Die Riester Komponenten lösen formal Sanierungselemente ab. Riester darf aber nur für den Kauf eingesetzt werden. Da die Summe aller Riester Teile (38.000 € Entnahme und 150.000 € Riester Bausparvertrag ) unter dem Kaufpreis von 210.000 € liegt, wäre dies trotzdem zulässig?
Es wäre m. E. nur zulässig, wenn die Restschulden aus dem Kauf in 10 Jahren noch mindestens so hoch sein, wie das dann eingesetzte Kapital der Wohnriesterverträge.
Zitat von FritzB
. 2.Falls die Zinsen in 10 Jahren auf dem gleichen Niveau wie heute liegen, würden wir das Riester Kapital entnehmen und die Riesterverträge kündigen/beitragsfrei stellen. Würde auch das gehen?
Diese Option würde ich auf jeden Fall im Hinterkopf behalten.
Tut mir leid, bist hier durch die ganze Rechthaberei etwas zu kurz gekommen.
Nicht wieder, sondern erstmals. Wobei Deine Aussage schlicht falsch ist. Richtig: Anschaffung, Herstellung und/oder behindertengerechter Umbau sowie die Tilgung dieser Maßnahmen.
Es ist zwar ein primitives Spiel,dass du spielst,aber ich lasse mich herab und steige die Leiter herunter zu dir.Zunächst einmal ist es absurd,dass du deinen Fehler eingestehst,mir aber eine Falschaussage unterstellst.Du lebst in einer sonderbaren,eigenen Welt.
Für mich ist eines relevant,und das ist die gesetzliche Norm.Die schauen wir uns genauer an,im Einzelnen § 92a EStG (und messen dich an deinen rechthaberischen Wortklaubereien).Dort findest du mit keinem Wort Umbauten im Zusammenhang mit einer Tilgung solcher Maßnahmen,sondern nur die unmittelbare Finanzierung.Das Wort Tilgung taucht in diesem Zusammenhang nicht auf.Und die von dir ins Spiel gebrachten Sanierungsmaßnahmen sind ebenfalls schlicht falsch.
Das interessiert doch keinen. Ich habe nie von Sonderzahlungen gesprochen.
Hast du.Diese Realitätsverleumdung ist schon erstaunlich/bedenklich:
Wer clever ist, kann auch das. Er muss nur vorher 1.000 € einzahlen.
Wie DU derartige Zahlungen titulierst,interessiert tatsächlich niemanden.Der überwältigenden Mehrheit dürfte der Begriff Sonderzahlungen geläufig und akzeptabel sein.Bleibt sich ja gleich.Da hat auch der Admin sein Beispiel.
Jetzt hast Du es verstanden. Ja, der zählt natürlich mit und er wird vermutlich sogar ausreichen um die fehlenden 1.000 € aufzufüllen (Bestand von 5.000€ plus Eigenbeitrag in Höhe von 1.000€ abzüglich Entnahme über 3.000 € = verbleibender Rest =3.000 €.
Du beweist auf beeindruckende Weise,das du rein gar nichts verstanden hast.Bzw. Worte verdrehst,um auf deinem absurden Standpunkt beharren zu können.Ich habe dir weiter oben eine simple Rechnung aufgemacht,die,mit entsprechenden Zahlen gefüllt,ein Drittklässler verstanden hätte.Aber weil ich Mitleid mit dir habe,ein weiterer Versuch.
Mann/Frau/hanomag,Bruttojahreseinkommen 60.000€,1 Kind (Baujahr 2013),Mann/Frau/hanomag mittelbar zulagenberechtigt.Förderfähiger Höchstbetrag 2.100€,abzüglich Zulagen (154+154+300=608) sind das 1.492€ Eigenbetrag.Die zahlt Mann/Frau/hanomag brav ein,die Zulagen fließen,der Bausparvertrag wird in diesem Jahr mit 2.100€ gefüttert.Der,oh Wunder,förderfähige Höchstbetrag.Jetzt geht hanomag (Mann und Frau sind schließlich wirklich clever und informieren sich vorab) zu seiner Bausparkasse und verlangt,eine zusätzliche Einzahlung in Höhe von 300/1000/4000000€ vornehmen zu dürfen.Die Bausparkasse lehnt mit Verweis auf den bereits eingezahlten Höchstbetrag ab.War jetzt zu kompliziert,befürchte ich.
Ob ihm das so klar war, wage ich vor dem Hintergrund, dass ihm die neue Rechtslage nicht bekannt war, zu bezweifeln. Schließlich hat er auf die alte verwiesen und sie angepriesen.
Dreiste Lüge.Damit darf sich der Moderator beschäftigen.Es erfolgte nur der Verweis auf eine Internetseite,"angepriesen" wurde die dieser Seite zugrunde liegende Rechtsnorm mit keinem Wort.Aber ein schönes Beispiel,wie du Tatsachen und Aussagen anderer User verdrehst,um dich in ein besseres,wenn auch nicht gutes Licht zu rücken.Grenzwertig,was du hier machst.Damit möchte ich nichts zu tun haben,das ist unredlich.