Hallo,
Wie hier erwähnt:
kann man die Gebühren zurück fordern, weiß jemand für welchen Zeitraum ?Zitat von eugh
Gruß
Auf der Seite der verlinkten Verbraucherzentrale steht dazu folgendes
Da die Bank, wie die Verbraucherzentrale selbst erwähnt, gesetzlich dazu verpflichtet ist den Kunden über Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren ist der letzte Satz des Zitates "Das Porto als Aufwendungsersatz darf nur verlangt werden, wenn der Aufwand erforderlich war. Ist der Versand aber vom Kunden nicht gewollt, so kann das Porto hierfür nicht erforderlich sein." ja automatisch ausgehebelt, da das Erfordnernis vom Gesetzgeber ausgeht. Dir werden ja Möglichkeiten angeboten, die Auszüge kostenfrei zu erhalten. Meist am Drucker oder auch per OnlineAuszug (den man auch abrufen muss).Entgelt für den Erhalt von Kontoauszügen
Kunden haben das Recht, sich kostenlos über ihren Kontostand und die Buchungen auf ihrem Konto zu informieren. Wenn dies nicht am Schalter möglich ist, muss ihnen ein Kontoauszugsdrucker zur Verfügung stehen, an dem sie den Kontostand kostenlos abrufen können. Werden jedoch Kontoauszüge am Schalter kostenfrei ausgehändigt, können Banken für den Auszug am Drucker ein Entgelt verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde einen Sonderservice wünscht, zum Beispiel die Zusendung von Kontoauszügen per Post. Übersendet die Bank den vierteljährlichen Rechnungsabschluss, darf sie dafür nichts verlangen, da dies in ihrem eigenen Beweisinteresse erfolgt.
Kosten für Zwangskontoauszüge
Banken dürfen nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main kein Entgelt verlangen, wenn sie dem Kunden unaufgefordert einen Kontoauszug zusenden. Eine Bank ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren, ob online, am Auszugsdrucker oder per Zusendung. Für die Erfüllung dieser Pflicht darf kein Entgelt erhoben werden. Dies ist nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Kunde eine zusätzliche Zusendung ausdrücklich verlangt.
Es kommt also maßgeblich auf die vertragliche Gestaltung an. Ist der Versand eines Kontoauszuges unzulässig, darf nach Auffassung der Verbraucherzentrale weder ein Entgelt für den Versand noch das Porto berechnet werden. Das Porto als Aufwendungsersatz darf nur verlangt werden, wenn der Aufwand erforderlich war. Ist der Versand aber vom Kunden nicht gewollt, so kann das Porto hierfür nicht erforderlich sein. Die Frage ist aber höchstrichterlich nicht geklärt.
Sehe hier also kaum eine Chance Gelder zurückzufordern.
Sind Sie Privat- oder Geschäftskunde? Der Hinweis bei uns im Hause für den Privatkundenbereich lautet:Zitat von dogfight76
"Beim Zwangskontoauszug dürfen wir nur Porto berechnen."
Sofern Ihre Bank darüber hinaus Gebühren verlangt, scheint dies tatsächlich nicht rechtens zu sein.
Hallo,
ich bin Privatkunde bei der Bank.
hier mal ein Scan von einem aktuellen Auszug ! Sind die aufgeführten "Auszug-Gebühren" rechtens oder kann man die zurück verlangen ?
Gruß
Sehe keinen Grund, warum die Gebühren nicht zulässig sein sollten.
Dem Urteil liegt doch ein anderer Fall zu Grunde.
Nimm doch die DKB oder ING, wenn es keinen anderen Grund für diese Bank gibt.
Dorfbanken brauchen diese Gebühren zum Überleben.
Dazu solltest du in die Geb.liste deiner Bank schauen. Wenn du diese nicht mehr vorliegen hast, kannst du sie auf Nachfrage erhalten.
Bin auch bei einer Bank in einer kleinen Stadt. Laut meiner Recherche sind diese wie mein Vorredner gesagt hat "normal".
Alternativ OnlineBanking. Da kannst du es zumindest bei der Sparkasse so einstellen, dass du keine Kontoauszüge zugestellt bekommst, sondern die online ansehen/runterladen/ausdrucken kannst.
3,00 € halte ich für zuviel. Wobei mir die Sparkasse meine Kontoauszüge auch schon unaufgefordert geschickt hat und da handelte es sich auch nicht nur das Porto. Muss ich das also extra "abbstellen"?
Nervig! Mache es mittlerweile online und lade sie runter. Reicht ja auch. Muss man nur regelmäßig machen, sonst wird das irgendwann zurückgesetzt und man bekommt wieder welche zugeschickt. Und das kostet dann 3 € pro Auszug.
Wenn ich bei meiner Bank nicht einmal im Monat einen Kontoauszug kostenlos am Auszugsdrucker hole, werden die automatisch per Post mir zugeschickt und mir dafür Gebühren berechnet. Finde das auch nervig, da ich über das Online-Banking eh immer meinen aktuellen Kontostand im Blick habe.