Mein Fall ist jetzt über ein Jahr alt seit dem ich zum ersten mal beim Anwalt war. Es geht bei mir um 4 falsche Wiederrufserklärungen in Verträgen mit der DSL Bank.
Was bisher geschah:
Ich habe von einem Anwalt meine Verträge prüfen lassen, der hat diese für falsch erklärt. Er hat Kontakt mit der Bank aufgenommen, diese hat natürlich darauf bestanden, dass alles richtig ist. Wir haben dann einen neuen Kredit bei einer anderen Bank bekommen und habe im Sommer erst den Verband deutscher Banken, also einen Ombudsmann eingeschaltet und dann den Wiederruf erklärt. Problem an der Sache ist, dass der Anwalt dem Ombudsmann nicht mitgeteilt hat dass wir wiederrufen haben. Der Ombudsmann hat dann Ende letzten Jahres einen Schlichterspruch auf der Annahme gefällt, dass wir noch nicht wiederrufen haben, und hat dann gesagt, dass er dem Wiederruf nicht vorgreifen kann. Mein Anwalt hat daraufhin um erneute Durchführung des Schlichtungsverfahren mit berücksichtigung der Tatsache, das wir wiederrufen haben gebeten.
Heute habe ich dann gedacht: hörste einfach mal nach wie lange der erneute Spruch dauert. Am Telefon hatte ich dann natürlich nur eine Gehilfin des Schlichters. Die sagte dann so beiläufig: das ist zwar noch nicht bearbeitet worden aber das Verfahren ist mit dem ersten Schlichterspruch abgeschlossen und da wird deshalb sowieso nichts draus.
Es geht um ca. 38.000€. Deshalb war ich im ersten Moment natürlich ziemlich geschockt über diese Aussage. Meinen Anwalt erreiche ich heute nicht mehr. Darum meine Frage an euch: Hat jemand Ahnung davon wie der Ombudsmann auf eine Bitte reagiert auf Tatsachen einzugehen, die ihm zu dem Zeitpunkt des Schlichterspruchs noch nicht bekannt waren?
Die Modalitäten des Schlichtungsverfahrens sind mir nicht geläufig, aber beim Gegenstandswert von 38.000€ wäre auch eine Entscheidung des Schlichters zu deinen Gunsten eine für die Bank völlig unverbindliche Meinungsäußerung.
Insoweit musst du dir nicht wirklich Sorgen machen. Es ist nichts verloren, da nur der Klageweg eine wirksame Rechtsverfolgung gewährleistet.
Rechtsmittel gegen einen nicht einverstandenen Schlichterspruch gibt es nicht. Es endet an der Stelle des Schlichterspruchs.So ist der Verfahrensablauf. Dir bleibt nur der Klageweg, wenn Du damit nicht einverstanden bist.Mein Fall ist momentan beim Ombudsmann (jedoch für Versicherungen).Ich habe jedoch noch keinen Widerruf eingelegt.Mein Beschwerdeziel beim OM habe ich so festgelegt: Vor Aussprechen des Widerrufs, Bestätigung/Prüfung des OM über die fehlerhafte WRB, somit m. E. grds. keine Vorfälligkeitsentschädigung, und somit verbindliche Angelegenheit für den Gegner (selbst bis zu 10.000,- Euro wäre das bindend) > wenn alles gut geht....