Fuchs Wohn-Rieser Entnahme vorzeitig möglich?

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  1. Avatar von commandersxl
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    Standard Fuchs Wohn-Rieser Entnahme vorzeitig möglich?

    Hallo,

    ich habe 2010 einen Fuchs Wohn-Riester abgeschlossen für 50.000 Euro, den ich monatllich mit 161€ bespare. Mittlerweile habe ich ein Guthaben von ca. 6000 Euro.

    Da ich momentan einen finanziellen Engpass habe, würde ich gern einen Großteil des Geldes entnehmen ohne diesen zu kündigen. Den Vertrag würde ich normal weiter besparen. Gibt es eine Möglichkeit an das Geld zu kommen ohne eine förderschädliche Kündigung auszusprechen? Ist es möglich die Bausparsumme auf 25.000 Euro zu reduzieren und so an das Geld zu kommen?

    Vielen Dank für Ihre antworten.
    Gruß
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  2. Avatar von uwehaensch
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    Standard AW: Fuchs Wohn-Rieser Entnahme vorzeitig möglich?

    Ja, aber dann muss das Geld wohnwirtschaftlich verwendet werden.
    Man kann auch riestergeförderte BSVs teilen oder ggf. ermäßigen, dadurch sind diese dann schneller zuteilungsreif aber es gilt dann auch eben Gesagtes.

  3. Avatar von commandersxl
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    Standard AW: Fuchs Wohn-Rieser Entnahme vorzeitig möglich?

    Das bedeutet wirklich, dass ich das Geld nur für selbstgenutztes Wohneigentum nutzen kann, richtig?

  4. Avatar von eugh
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    Standard AW: Fuchs Wohn-Rieser Entnahme vorzeitig möglich?

    Ist der Thread "KfW durch Wohnriester ablösen" hier relevant?

  5. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Fuchs Wohn-Rieser Entnahme vorzeitig möglich?

    Zitat Zitat von uwehaensch
    Ja, aber dann muss das Geld wohnwirtschaftlich verwendet werden.
    Man kann auch riestergeförderte BSVs teilen oder ggf. ermäßigen, dadurch sind diese dann schneller zuteilungsreif aber es gilt dann auch eben Gesagtes.

    Bei Bausparkassen ist das ein bißchen schwerer. Grundsätzlich können Wohn Riester Verträge nicht geteilt werden, sondern nur ermäßigt je nach Bausparkasse. Sie können aber kündigen und die Zulagen bleiben erhalten, aber nur wenn Sie damit eine Sonderzahlung in ihr selbstgenutztes Immobiliendarlehen tätigen oder Sie kaufen oder bauen, dann wird es als EK anerkannt.

    Sollten Sie das Geld selber benötigen, dann müßten Sie kündigen und die Zulagen + Steuervorteile der letzten Jahre werden zurückverlangt.

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