Die von Kfw bezuschußte Bau-/Handwerkerarbeiten an Eigenheim können die 20% Lohnkosten der Rechnung nicht mehr steuerlich abgesetzt werden.
Stimmt so oder wie ist zu verstehen ?
Das hängt meines Wissens nach von diversen Faktoren ab. Auf der einen Seite muss dein Eigenheim gewisse Voraussetzungen erfüllen, was den Energieverbrauch angeht. Zudem müssen, soweit ich weiß, die Anbieter für Modernisierungsmaßnahmen auch gewisse Voraussetzungen erfüllen, aber da würde ich eher bei der KfW selbst nachfragen, möchte dir da nichts falsches erzählen.
Wir haben 2011 unsere Holzfenster erneuern lassen und haben ebenfalls einen Antrag auf Modernisierung gestellt, der wurde aber leider abgelehnt, weil unser Haus "zu modern" war, also eine bestimmte Alters- und Dämmungsgrenze nicht überstieg. Dennoch würde ich schauen, ob man bei der Fenstererneuerung womöglich so einiges absetzen kann, denn immerhin sind Fenster die wesentlichen Energieschützer im Haushalt.
Da würde ich auf Topmodelle setzen.
Also es geht darum, dass man für 1 Sache keine 2 staatliche Förderungen in Anspruch nehmen darf!
Beispiel:
Man modernisiert das Eigenheim, und bekommt dafür vom Staat geförderten Kredit (Beispiel: KfW Energieeffizient Sanieren)
da man durch den "verbilligten" Kredit schon eine Förderung seitens des Staates bekommen hat, darf man hier NICHT die Handwerker Kosten nochmal von der Steuer absetzen!!!
Andeses Beispiel:
man erneuert die Heizungsanlage, und macht dann Solarkollektoren für Warmwasser+Heizungsunterstützung;
Hier kann man über BAFA bis 2.xxx EUR Zuschuss bekommen
Wenn man hier den Zuschuss bekommen hat, darf man nicht z.B. noch einen geförderten Kredit von der KfW aufnehmen.
Bzw. wenn man es über KfW Finanziert hat, darf man dann nicht den BAFA Zuschuss beantragen.
D.h. wenn man was macht, dann:
entweder KfW-Kredit günstig bekommen
ODER KfW-Zuschuss bekommen
ODER BAFA Zuschuss bekommen
ODER die Handwerkerleistung von der Steuer absetzen.