beim Abschluss meiner Rürup Basis Rente wurde mir vom Sparkassenangestellten versichert:
Jederzeit können die Rentenbeiträge angepasst werden und mehrmals seien im Jahr seien Zuzahlungen möglich, ich wollte als Freiberufler ein hohes Maß an Flexibilität.
Realtität:
Eine Anpassung sei nur bis 25 Euro im Monat möglich, ich wollte 100 Euro mehr. Dieses später evt. noch höher.
Geplante Einmalzahlungen: mehrmals im Jahr sollten ca. 500 bis 1.500 Euro eingezahlt, geht nicht. Nur einmal im Jahr, sagt die Alianz.
Aber gehen wir nicht weiter darauf ein sondern schauen in die Zukunft:
Kündigen kann man Rürup nicht wie ich rechiert habe.
Geht denn folgendes:
1) den bestehenden Vertrag Ruhen lassen und woanders abschliessen ?
Ist das erlaubt ?
2) den bestehenden Alianzvertrag weiterlaufen lassen (nur 150 Euro und einen zweiten Rürup Vertrag bei einer anderen Versicherung abschliessen ?
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
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uwehaensch
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uwehaensch
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AW: Rürup Basis Rente - Überlegungen
Die Regelungen für Erhöhungen und Zuzahlungen sind in der Tat je nach Anbieter höchst unterschiedlich. Ebenso wichtig ist auch die Frage, welche Rechnungsgrundlagen denn für die jeweilige Zuzahlung und für die laufenden Erhöhungen gelten. Hier gibt es erhebliche Unterschiede, z.B. gelten bei einigen die jeweils aktuellen zum Zeitpunkt der erhöhung / Zuzahlung während bei einigen immer die alten Grundlagen vom Abschlusszeitpunkt des Vertrages gelten. Man findet auch die Version dass für Zuzahlungen die Rechnungsgrundlagen der ersten Zuzahlung dann auch für alle weiteren Zuzahlungen angewendet werden.
Grundsätzlich und ohne das Für und Wider:
Beitragsfreistellung geht immer, natürlich auch Neuabschluß. Sie können so viele Verträge haben wie Sie wollen, die Höchstgrenzen aus dem Einkommenssteuergesetz beziehen sich auf die gesamte Förderung, nicht auf einen Vertrag.
den bestehenden Vertrag weiter laufen lassen (150 Euro ist nicht die Welt) und bei einer anderen Versicherung neu abschliessen.
Beim neuen Vertrag achte ich auf mehr Flexibilität, bei einem Anbieter kann ich zum Beipiel drei Mal im Jahr Zuzahlungen leisten, bei der Allianz nur einmal. Zusätzlich schliesse icheeinen Sparplan oder eine normale Rerntenversicherung mit ebenfalls hoher Flexibilität ab.
Nebenbei: das sehe ich doch richtig: ich kann bis ca. 20.000 Euro als Sonderausgaben einzahlen und es Hartz4 sicher ? Man muß daran denken das man als Freiberufler auch Mal schlechte Jahre haben könnte, vor allem ab 60 Jahre vielleicht. Dann wäre das eingezahlte Geld doch gerettet bis zur Rente ?
Kündigen kann man Rürup nicht wie ich rechiert habe.
nein, ist nicht erlaubt, weil sonst die Steuervorteile aufwändig zurückgerechnet werden müssten.
1) den bestehenden Vertrag Ruhen lassen und woanders abschliessen ?
Ist das erlaubt ?
ja, natürlich, Du kannst Dutzende Verträge abschließen, aber eben nur max 22.000 Euro steuerlich geltend machen im Jahr.
2) den bestehenden Alianzvertrag weiterlaufen lassen (nur 150 Euro und einen zweiten Rürup Vertrag bei einer anderen Versicherung abschliessen ?
Also; gehen mehrere Rürup Verträge gleichzeitig ?
Ja, es geht hier um die Summe - anders bei Riester, wo nur ein Vertrag gefördert wird!
nein, ist nicht erlaubt, weil sonst die Steuervorteile aufwändig zurückgerechnet werden müssten.
Mit derselben nicht vorhandenen Logik müsste es auch unmöglich sein,einen Riester-Vertrag zu kündigen.Eine Kündigung ist deshalb nicht vorgesehen,weil die Basisrente im Großen und ganzen den Regularien der gesetzlichen Rente ähneln soll.Die können sie nun einmal auch nicht "kündigen".
a, es geht hier um die Summe - anders bei Riester, wo nur ein Vertrag gefördert wird!
Mal abgesehen von der Sinnhaftigkeit,hier einen Thread nach dem nächsten auszugraben und das zu wiederholen,was andere schon gesagt haben:
Grundsätzlich ist es egal.wie viele Riester-Verträge jemand hat.Unterschieden werden muss bei der Förderung.Die Zulagenförderung ist für maximal 2 Verträge möglich,für die steuerliche Komponente interessiert es niemanden,ob 1 oder 40 Verträge bestehen.Entscheidend ist die Angabe Altersvorsorgebeiträge in der Steuererklärung.
kündigen geht zwar nicht aber Portieren in einen neuen Vertrag der Deinen Ansprüchen genüge tut schon. Achte aber darauf das Du einen Vertrag nimmst der Dir nicht wieder die hohe Abschlussprovsion abknöpft.
Dann lieber eine Nettopolice mit top Fondsauswahl, aktiv gemanagt und wie erwähnt mir deutlich geringeren Kosten!!
Beste Grüße aus Hamburg von
Qualitätsvergleich24.de
kündigen geht zwar nicht aber Portieren in einen neuen Vertrag der Deinen Ansprüchen genüge tut schon.
Ist so pauschal falsch.Kein Anbieter ist zu einer Übertragung gesetzlich verpflichtet,er KANN seinem Kunden diese Möglichkeit bieten.Macht er das nicht,ist es mit dem "portieren" Essig.
Ist so pauschal falsch.Kein Anbieter ist zu einer Übertragung gesetzlich verpflichtet,er KANN seinem Kunden diese Möglichkeit bieten.Macht er das nicht,ist es mit dem "Portieren" Essig.
und wenn er es macht, dann ist es mit dem "portieren" nicht Essig und ob er es macht, muss natürlich im Einzelfall geprüft werden aber da 90% aller Anbieter das bieten, ist die Chance schon recht hoch!
aber da 90% aller Anbieter das bieten, ist die Chance schon recht hoch!
und
kündigen geht zwar nicht aber Portieren in einen neuen Vertrag der Deinen Ansprüchen genüge tut schon.
liegen Welten.Mal abgesehen davon ist es wenig beeindruckend,wenn sie ungeprüft irgendwelche %-Zahlen in den Raum werfen.Mit der 2.Aussage unterstellen sie,dass ein Guthabenübertrag analog Riester generell möglich sei.Seien sie doch so nett und liefern eine valide Quelle,aus der hervorgeht,dass dem Kunden ein Übertrag gesetzlich garantiert wird.Ach,ich vergaß....können sie mangels Existenz nicht.
Und ein Fettdruck macht falsche Aussagen auch nicht richtiger.
liegen Welten.Mal abgesehen davon ist es wenig beeindruckend,wenn sie ungeprüft irgendwelche %-Zahlen in den Raum werfen.Mit der 2.Aussage unterstellen sie,dass ein Guthabenübertrag analog Riester generell möglich sei.Seien sie doch so nett und liefern eine valide Quelle,aus der hervorgeht,dass dem Kunden ein Übertrag gesetzlich garantiert wird.Ach,ich vergaß....können sie mangels Existenz nicht.
Und ein Fettdruck macht falsche Aussagen auch nicht richtiger.
Nochmals Danke für die Plattform die Sie mir bieten!!!
Wenn sie "Plattform" gleichsetzen mit "ich habe keine Ahnung von gesetzlichen Grundlagen",sei ihnen das von herzen gegönnt.Ansonsten können sie sich ja mit hanomag kurzschließen,der verfügt auch über erstaunlich wenig Wissen und plustert sich gerne auf,um diese offensichtlichen Mängel zu kaschieren.Zumindest in dieser Hinsicht könnt ihr 2 euch noch eine Menge beibringen.
Währenddessen warte ich auf ihren ersten Beitrag,der erahnen lässt,dass sie neben belanglosem Marketingpalaver auch fachlich etwas zu bieten haben.Damit wären sie dann unserem Forenmaskottchen einen Schritt voraus.
Wenn sie "Plattform" gleichsetzen mit "ich habe keine Ahnung von gesetzlichen Grundlagen",sei ihnen das von herzen gegönnt.Ansonsten können sie sich ja mit hanomag kurzschließen,der verfügt auch über erstaunlich wenig Wissen und plustert sich gerne auf,um diese offensichtlichen Mängel zu kaschieren.Zumindest in dieser Hinsicht könnt ihr 2 euch noch eine Menge beibringen.
Währenddessen warte ich auf ihren ersten Beitrag,der erahnen lässt,dass sie neben belanglosem Marketingpalaver auch fachlich etwas zu bieten haben.Damit wären sie dann unserem Forenmaskottchen einen Schritt voraus.
nochmals Danke für die Plattform die sie einem bieten denn jeder Teilnehmer hier dürfte in Millisekunden klar werden wie destruktiv und persönlich Sie hier zu Werke gehen! Ich schließe durch kurze Beiträge nicht wie Sie auf fachliche Defizite aber Sie machen das schon! ;-)