Hohe Beleihung, welche Variante mit KfW am besten?
Sachverhalt:
Es wird ein MRH Baujahr 99, 208qm Eigenland lastenfrei, Doppelcarport, einige Modernisierungen (nachträgliche Dreifachverglassung usw.) PLZ 21..., zwecks Kapitalbeschaffung belastet werden. Das MRH wird bis zum Umzug ca. 6 Monate selbstgenutzt, anschließend vermietet.
Kapitalbedarf ist 250.000€, es wird ein EFH gekauft werden mit Erbbaurecht, das nicht in die Finanzierung eingebunden werden soll. Die Kaufnebenkosten sind mit 20.000 veranschlagt und aus EK vorhanden.
Es soll ein Darlehen über 10 Jahre aufgenommen werden und mit einer Rate von max. 1000€ bedient werden. Es könnte unter Umständen aus weiteren eignen Mitteln 25.000€ oder wahlweise 15.000€ beigesteuert werden.
Welche dieser Varianten bringt wahrscheinlich den besten effektiven Zinssatz, bei einer Laufzeit von 10 Jahren?
1) 15.000€ EK, 35.000€ KfW 124, 200.000€ Bank
1a) 15.000€ EK, 50.000 KfW 124, 185.000€ Bank
2) 25.000€ EK, 25.000€ KfW 124, 200.000€ Bank
2a) 25.000€ EK, 225.000€ Bank
3) 15.000€ EK, 235.000€ Bank
4) 250.000€ Bank
Haushaltsnetto 3000€, keine sonstigen Verbindlichkeiten.
Ziel wie so oft, effektive Zinslast minimieren, bei Mindestlaufzeit 10 Jahre und Sondertilgung von minds. 5% p.a., Rate 1000€/pM
Hallo
die große Frage ist hier allerdings wie die finanzierende Bank das bisherige Objekt einschätzt. Da das Kaufobjekt nicht belastet werden soll - was einfach wäre um Top Zinsen zu erhalten - steht die Einwertung der bisherigen Immobilie im Raum.
Je nach Ergebnis wäre dann eine Variante für Sie am Besten.
Warum soll das Kaufobjekt denn nicht belastet werden?
Damit erhalten Sie doch Top Zinsen?
Wollen sie ausschließlich das Bestandsobjekt beleihen, weil sie das später vermieten? Aus steuerlichen Gründen?? Wäre unnötig und nicht zu Ende gedacht.
KfW gibt es nur für selbstgenutztes Wohneigentum. Bei der Mittelverwendung müssen sie angeben, was mit dem Geld geschehen soll, was sagen sie dann? Das Kaufobjekt wird vermietet und das belastete selbst bewohnt, um das dann zu tauschen?
Umso mehr EK, umso besser die Ausgangslage, egal wie hoch der Beleihunsgwert der Bestandsimmobile festgelegt wird.
KfW kommt nur gar nichts oder die vollen 50.000 Euro in Frage. Entsprechend wie die Immobilie eingewertet wird, wird ein Zins generiert/ abgebilde, ist der niedriger als 1,55 % nimmt man gar kein KfW, ist er höher nimmt man die vollen 50.000 Euro.
Ganz zu Schweigen davon, dass sie das KfW Programm 124 "Erwerb von Wohneigentum" nur durchgeleitet bekommen, wenn sie das Kaufobjekt beleihen. Auf der Bestandsimmobilie können sie KfW nicht besichern!!!
Wenn die Bestandsimmobilie geliehen werden soll, sind zum einen keine KfW-Mittel möglich und eine Kapitalaufnahme dürfte nur beis 80 % des Beleihungswertes möglich sein. D.H. der Wert des Hauses sollte über € 300.000,-- liegen.
Bei einer Finanzierung auf die neue Immobilie würden die Erbpachtzinsen für eine gewisse Zeit hochgerechnet werden und als imaginärer 1. Rang bewertet werden.