Beitragsbemessungsgrenze. Kann es mit einer erklären?
Hallo,
ich benötige mal Hilfe bei der Beitragsbemessungsgrenze. Also, ich bin verheiratet und Hausfrau, mein Mann arbeitet und wir haben keine Kinder. Nun haben wir im Januar vom AG meines Mannes die Info bekommen, er würde über der Beitragsbemessungsgrenze liegen und wir müssen uns selber versichern. Entweder privat oder freiwillig gesetzlich. Wir haben und dann für die Gesetzliche entschieden. Es hieß wir hätten keinerlei Nachteile dadurch.
So, nun haben wir die erste Abrechnung bekommen und auch die Rechnung von der Krankenkasse und wir werden nicht schlau draus.
Als wir noch "normal" versichert waren, bekam er netto 3100 Euro.
Dann hat er 2014 monatlich knapp 3200 Euro bekommen und liegt somit über der Bemessungsgrenze. Nun da wir uns ja selber versichern müssen, bekommt er netto 3600 Euro. Sprich 400 Euro war der Betrag für die KK. Die Rechnung von der KK ist aber knapp 800 Euro die wir zahlen müssen.
Dadurch das er nun monatlich 800 Euro zahlen muß, bleiben uns "nur" 2700 Euro.
Wenn er nun also wieder weniger arbeiten würde hätten wir monatlich 3100 statt 2700 Euro.
Oder mache ich da irgendwie einen Denkfehler. Kann mit das jemand erklären?
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#2
EasyD
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AW: Beitragsbemessungsgrenze. Kann es mit einer erklären?
Ihr Mann muss die rund 800 € Monatsbeitrag nicht alleine tragen. Der Arbeitgeber trägt dabei 301,13 €. Und das Ganze sollte auch nach wie vor über die Gehaltsabrechnung laufen.
Selbst bzw. freiwillig versichern bedeutet nur das Recht, dass sie zwischen gesetzlich oder privat wählen können. Das ihr Mann jedoch die Beiträge privat vom Konto selbst zahlen muss trifft nicht zu.
Wenn sie das Ganze einmal googeln möchten, dann suchen sie bitte mit dem Stichwort Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) und nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze, mit der ihre Frage nichts zu tun hat.
Ergänzung: Die benannten 301,13 € beinhalten noch nicht den Arbeitgeberzuschuss für die Pflegeversicherung. Hierdurch kämen noch 48,47 € dazu.
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#3
Suxxess
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AW: Beitragsbemessungsgrenze. Kann es mit einer erklären?
Da ist scheinbar was in der Buchhaltung falsch gelaufen. Rufe morgen einfach mal die Krankenkasse und eure Buchhaltungsabteilung an. ( Eigentlich reicht die Buchhaltung, aber die KK zu informieren kann nicht schaden )
Das einzige was sich hätte ändern müssen ist, dass es auf der Lohnabrechnung nicht mehr heißt "KK Abzüge", sondern Zuschuss zur Sozialversicherung oder ähnlich. Der Arbeitgeber hätte das dann wie bisher weiter abführen müssen halt bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Wie gesagt, einfach morgen da mal anrufen und das gerade ziehen lassen.
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#4
Hanomag
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AW: Beitragsbemessungsgrenze. Kann es mit einer erklären?
Zitat von EasyD
Wenn sie das Ganze einmal googeln möchten, dann suchen sie bitte mit dem Stichwort Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) und nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze, mit der ihre Frage nichts zu tun hat.
Die Beitragsbemessungsgrenze hat sehr wohl was damit zu tun. Beim Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) muss man sich selbstverantwortlich (freiwillig oder privat) versichern. Für eine freiwillige Krankenversicherung zahlt man den Beitragssatz der jeweiligen KK nicht aus dem höheren Jahresarbeitsentgelt sondern aus dem auf die Beitragsbemessungsgrenze begrenzten Einkommen von zur Zeit monatlich 4.125 €. Der Arbeitgeber übernimmt - wie bereits EasyD andeutet - die Hälfte vom Beitragssatz (ohne Zusatzbeitrag) also 4.125 * 14,6% / 2 = 301,13 €. Für die Pflegeversicherungsbeiträge werden vergleichbar errechnet.
AW: Beitragsbemessungsgrenze. Kann es mit einer erklären?
Moin,
ich danke euch. Wir haben schon gehofft das dort etwa falsch gelaufen ist, aber wie so oft ist ab 14 Uhr in Behörden niemand zu erreichen. Werde jetzt gleich mal mein Glück versuchen.
Aber wenn ich das nun recht verstehe, zahlt der AG immer noch seinen Beitrag, warum zahlt er das nicht mit dem Gehalt aus? Und warum überhaut so kompliziert? Könnte man nicht einfach den AN ab einer bestimmten Einkommensgrenze fragen ob er sich privat Versichern will oder ob alles so bleiben soll wie es bisher war?
AW: Beitragsbemessungsgrenze. Kann es mit einer erklären?
Es hieß wir hätten keinerlei Nachteile dadurch.
Das liegt im Auge des Betrachters.In der PKV sind sie eher Selbstzahler als in der GKV.Das hat sich durch die Einführung der Wahltarife durch die GKV allerdings auch etwas relativiert.
Der Arbeitgeber beteiligt sich bis zur Bemessungsgrenze der Kranken- und Pflegepflichtversicherung an den Beiträgen.Das sind für 2015 maximal 348,57€.Der eventuell erhobene Zusatzbeitrag,den die GKV erhebt,ist vom Arbeitnehmer im Regelfall allein zu tragen.
Bedenken sie bitte auch,dass bei einem Wechsel in die PKV für Frau und Kind eigene Verträge und Beiträge fällig werden,da das System PKV keine kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen kennt.
In ihrem Fall war die Entscheidung pro GKV für mein Empfinden eine vernünftige.Das Einkommen ihres mannes ist zwar nicht eben niedrig,aber für 3 privat Versicherte auch nicht üppig,wenn sie einen umfangreichen Schutz wünschen.
Aber wenn ich das nun recht verstehe, zahlt der AG immer noch seinen Beitrag, warum zahlt er das nicht mit dem Gehalt aus?
Ja,siehe oben.Klären sie das mit dem AG.Das bei einem Statuswechsel (→von pflicht- zu freiwillig versichert) nicht immer alles glatt läuft,ist wenig erstaunlich.
Könnte man nicht einfach den AN ab einer bestimmten Einkommensgrenze fragen ob er sich privat Versichern will oder ob alles so bleiben soll wie es bisher war?
Das ist der übliche Weg.Der AG bzw. die Krankenkasse informiert den Versicherten über den Wegfall der Versicherungspflicht.Erklärt der Arbeitnehmer nicht von sich aus den Austritt aus der GKV,bleibt er automatisch freiwillig versichertes Mitglied.Er muss nur von sich aus aktiv werden,wenn er in die PKV wechseln möchte.Dann bedarf es einer Kündigung mit dem Nachweis einer Folgeversicherung.
AW: Beitragsbemessungsgrenze. Kann es mit einer erklären?
Eigentlich läuft das genauso ab wie du es dir gedacht hast. Die Abrechnungsabteilung / Steuerberater stellt fest, dass man die Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat oder voraussichtlich mit dem geplanten aktuellen Jahresgehalt übersteigen wird.
Der Arbeitnehmer wird gefragt ob er in Zukunft gesetzlich oder privat versichert sein möchte. Sollte er bei gesetzlich bleiben so bleibt alles beim Alten. ( Nur auf der Abrechnung steht dann "Zuschuss zur KV" )
Sollte er sich privat versichern so wird dieser Zuschuss zur KV ausbezahlt und man muss sich halt privat versichern. Ich vermute halt, dass das höhere Netto durch die Auszahlung der KV Beiträge zustande kam, mit der man dann die Beiträge für eine private Krankenversicherung aufbringen könnte. Einfach gerade biegen lassen, und die letzte Abrechnung soll dann einfach korrigiert werden. ( Die werden vermutlich einfach ausversehen das Flag "privatversichert" in ihrem System haben )
Also das aktuell zusätzliche Geld nicht gleich ausgeben.
AW: Beitragsbemessungsgrenze. Kann es mit einer erklären?
Zitat von Hanomag
Die Beitragsbemessungsgrenze hat sehr wohl was damit zu tun.
Die Beitragsbemessungsgrenze hat, wie sie schon sagt, mit der Bemessung der Beiträge zu tun. Das Problem - und davon reden wir ja hier - wurde aber nicht durch diese ausgelöst, sondern durch das Überschreiten der JAEG. Ich empfand die Info als wichtig, falls Lilaeule78 das nochmal nachgoogeln möchte.
Aber wenn ich das nun recht verstehe, zahlt der AG immer noch seinen Beitrag, warum zahlt er das nicht mit dem Gehalt aus? Und warum überhaut so kompliziert? Könnte man nicht einfach den AN ab einer bestimmten Einkommensgrenze fragen ob er sich privat Versichern will oder ob alles so bleiben soll wie es bisher war?
Eigentlich ist es ja auch nicht so kompliziert. Wie Suxxess schon schrieb, ändert sich bis auf den Buchungstext auf der Gehaltsabrechnung nichts. Und daher sollte es auch nicht die große Schwierigkeit sein, wenn es nun darum geht, dass die Personalabteilung / Buchhaltung den Fehler korrigiert.
AW: Beitragsbemessungsgrenze. Kann es mit einer erklären?
Ich vermute die Lohnabrechnung ist "falsch", da kein KV Beitrag einbehalten wird. Es wurde auch kein AG Zuschuß gewährt (Nachweis!).
Der AG darf nur die Hälfte des KV-Beitrags zuschießen. Da sie sich (ggf. günstiger) PKV-versichern können, benötigt der Lohnabrechner noch die notwendigen Daten ihrer tatsächlichen Versicherung, damit "korrekt" abgerechnet werden kann.