Dieser Thread soll einen Überblick geben, wie die Gerichte einen Widerruf beurteilt haben hinsichtlich einer Verwirkung und/oder eines Verstoßes gegen Treu und Glauben.
Es geht hier nicht nur um Darlehensverträge, die widerrufen wurden.
Jeder ist herzlich aufgefordert, neue Informationen beizusteuern, und ich werde sie in diesem ersten Beitrag entsprechend einfügen, wenn ich Zeit und Lust dazu habe. Damit es nicht zu kompliziert wird, haltet die Infos bitte so knapp wie möglich und orientiert Euch an den ersten Beispielen unten.
Falls jemand mitbekommen hat, dass in Bezug auf ein Verfahrung Berufung bzw. Revision eingelegt wurde (und evtl. sogar schon ein Urteil/ein Beschluss daraus ergangen ist), bitte ich ebenfalls um eine entsprechende Mitteilung, so dass ich diese Info hier gleich ergänzen kann.
Da ich gerade erst begonnen habe, anbei schon einmal meine erste Quelle für Infos, die ich später hier unten einfügen werde: test.de (danke an die Leute, die dort kommentiert haben)
Für die Richtigkeit der gemachten oder übernommenen Angaben übernehme ich keine Gewähr, d.h. die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
LG Hamburg, Urteil vom 03.09.2014, Az. 329 O 87/14:
Keine Verwirkung des Widerrufsrechts allein durch Ablösung des Darlehens (Details dort - Sorry, einen anderen Link mit dem Urteilstext fand ich nicht. Wenn jemand einen "neutralen" Link kennt, ersetze ich diesen hier gerne.Frage: Ist das Urteil rechtskräftig?)
OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2014, Az. I-31 U 74/14, 31 U 74/14
BGH, Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11:
"Der Kläger verstößt mit seiner Rechtsausübung nicht gegen Treu und Glauben."
LG Hamburg, Urteil vom 06.02.2014, Az. 313 O 191/13:
Keine Verwirkung des Widerrufsrechts durch Ablösung des Darlehens und Zahlung der VFE (Details dort - Sorry, einen anderen Link mit dem Urteilstext fand ich nicht. Wenn jemand einen "neutralen" Link kennt, ersetze ich diesen hier gerne. Frage: Ist das Urteil rechtskräftig?)
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.08.2013, Az. 4 U 202/11
OLG Frankfurt, 23. Zivilsenat, aus der mündlichen Verhandlung vom ?:
Widerspricht dem OLG Frankfurt, 19. Zivilsenat, Urteil vom 19.11.2014, Az. 19 U 74/14 (s.u.)
Frage: Kennt jemand zumindest das Datum der mündlichen Verhandlung oder kann sagen, ob es inzwischen doch schon ein Urteil gibt?
Weitere Urteile, wo keine relevante Verwirkung oder Verstoß gegen Treu und Glauben gesehen wurden, finden sich im separaten Thread "Widerrufsjoker - Rückabwicklung", wo es primär um eine Auflistung geht, wie die Rückabwicklung von den Gerichten jeweils berechnet wurde. Überschneidungen lassen sich nicht vermeiden.
B) ... bejaht:
Vertrag Dezember 2004 - Widerruf Juni 2014 - LG Nürnberg, Urteil vom 27.11.2014, Az. 10 O 6125/14(nicht rechtskräftig)
=> Berufung läuft beim OLG Nürnberg-Fürth
Vertrag vom ? - Widerruf vom ? - LG Hamburg, Urteil vom 27.11.2014, Az. 309 O 37/14:
<to be continued...>
OLG Frankfurt, 19. Zivilsenat, Urteil vom 19.11.2014, Az. 19 U 74/14:
Umstandsmoment leite sich schon aus Erfüllung her => danach erklärter Widerruf sei verwirkt
Frage: Hat jemand einen Link zum Urteilstext?
#Vertrag vom ? - Widerruf vom ? - LG Frankfurt, Urteil vom 07.11.2014, Az. 2-05 O 157/14:
Verfolgung vertragsfremder Zwecke
C) Sonstige interessante Urteile:
BGH, Urteil vom 19.02.2014, Az. IV ZR 163/13:
Zum Nachweis des Zugangs eines im Sendeprotokoll mit "OK-Vermerk" versehenen Telefaxes.
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Weiteren Lesestoff bzgl. Verwirkung, Treu und Glauben und andere nützliche Informationen gibt es unter den folgenden Links:
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#3
RAM
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21.07.2014
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RAM
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AW: Widerrufsjoker - Verwirkung
Diese Frankfurter Urteil hat die IngDiBa mit Ihrem Haus- und Hofanwalt Dr. Heinlein erstritten. In Frankfurt hat die IngDiBa absoluten Heimvorteil. Dieses Urteil widerspricht eindeutig dem BGH-Urteil vom 7.5.2014: IV ZR 76/11.
Wenn das Verfahren in Karlsruhe landet, wird es wohl komplett aufgehoben.
Vor welchem LG landet man als B ank-Kunde eigentlich? Ist der Gerichtsstand immer der Ort des Hauptsitzes der B ank, der Filiale, wo der Vertrag abgeschlossen wurde oder der Wohnort des Kunden oder irgendwo im Kleingedruckten vorab festgelegt?
Wenn ich es mir als Kunde aussuchen dürfte, würde ich auf gar keinen Fall vor dem LG Frankfurt "erscheinen" wollen.
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#5
RAM
Erfahrener Benutzer
21.07.2014
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RAM
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AW: Widerrufsjoker - Verwirkung
Das kann der Kunde sich aussuchen: Sitz der Bank oder Wohnort des Klägers. Bei dieser Entscheidung sollte man auch berücksichtigen, wie überlaufen ein Gericht ist. So geht beispielsweise Nürnberg (drei Monate von Klageerhebung bis zur Entscheidung 1. Instanz) erheblich schneller als Berlin.
Beginnt der Prozess in Nürnberg könnte man theoretisch nach zwei Jahren die BGH-Entscheidung in den Händen halten.....
@RAM: Woher hast Du die Info? Gibt es eine Liste, auf die ich hier verlinken könnte?
Zitat von RAM
Diese Frankfurter Urteil hat die IngDiBa mit Ihrem Haus- und Hofanwalt Dr. Heinlein erstritten. In Frankfurt hat die IngDiBa absoluten Heimvorteil. ...
Weiß jemand, ob dagegen Berufungsklage erhoben wurde oder ist es bereits rechtskräftig?
Eine Liste kenne ich nicht. Das genannte Beispiel beruht auf eigener Erfahrung....
Allerdings wissen die meisten Anwälte auch die Verfahrenszeiten bei Ihren Gerichten. Notfalls können die auch bei den Geschäftsstellen der sogenannten Bankenkammern (diese Spezialkammern gibt es bei fast allen Landgerichten) die Laufzeiten erforschen.
Diese Urteil legt der IngDiBa-Anwalt allen Briefen bei, mit denen er den jeweiligen Widerruf zurückweist.
Das Urteil wird wohl keiner auf sich sitzen lassen. Ich gehe fest davon aus, dass beim OLG Frankfurt die Berufung anhängig ist. Allerdings gelten die auch als überwiegend DiBa-freundlich.....
Danke, aber unter dem Az habe ich nichts gefunden. Ist das noch nicht rechtskräftig? Falls doch, hast Du einen Link zum Urteilstext oder zumindest ein paar mehr Details?
Wäre es Euch möglich, die Beiträge [PS: es ging um den Gerichtsstand] in den Thread "Widerrufsjoker - Erfahrungen" zu verschieben? Das würde die Lesbarkeit zum hiesigen Thema etwas verbessern, ohne dass wichtige Infos verloren gingen.
Ganz herzlichen Dank - überhaupt auch für dieses tolle Forum!
Vielen Dank. Leider kann man nach längerer Zeit seine Beiträge nicht mehr editieren/ändern, so dass ich Dein Update ganz oben nicht einfügen kann, sorry.
@Moderatoren/Administratoren:
Besteht die Möglichkeit, das in den Foren-Einstellungen von Eurer Seite zu ändern? Es wäre schön, wenn ein Thread-Ersteller Neues in seinem ersten Beitrag aktualisieren könnte. Ganz herzlichen Dank!
Leider nein, aber achte bitte darauf, dass es vom OLG Frankfurt 2 konträre Urteile gibt, die vom 19. bzw. 23.Zivilsenat kommen - siehe Kommentar von utz237 auf https://www.test.de/Immobilienkredit...00-0/#comments