Dieser Thread soll einen Überblick geben, wie die Gerichte einen Widerruf beurteilt haben hinsichtlich einer Verwirkung und/oder eines Verstoßes gegen Treu und Glauben.
Es geht hier nicht nur um Darlehensverträge, die widerrufen wurden.
Jeder ist herzlich aufgefordert, neue Informationen beizusteuern, und ich werde sie in diesem ersten Beitrag entsprechend einfügen, wenn ich Zeit und Lust dazu habe. Damit es nicht zu kompliziert wird, haltet die Infos bitte so knapp wie möglich und orientiert Euch an den ersten Beispielen unten.
Falls jemand mitbekommen hat, dass in Bezug auf ein Verfahrung Berufung bzw. Revision eingelegt wurde (und evtl. sogar schon ein Urteil/ein Beschluss daraus ergangen ist), bitte ich ebenfalls um eine entsprechende Mitteilung, so dass ich diese Info hier gleich ergänzen kann.
Da ich gerade erst begonnen habe, anbei schon einmal meine erste Quelle für Infos, die ich später hier unten einfügen werde: test.de (danke an die Leute, die dort kommentiert haben)
Für die Richtigkeit der gemachten oder übernommenen Angaben übernehme ich keine Gewähr, d.h. die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
LG Hamburg, Urteil vom 03.09.2014, Az. 329 O 87/14:
Keine Verwirkung des Widerrufsrechts allein durch Ablösung des Darlehens (Details dort - Sorry, einen anderen Link mit dem Urteilstext fand ich nicht. Wenn jemand einen "neutralen" Link kennt, ersetze ich diesen hier gerne.Frage: Ist das Urteil rechtskräftig?)
OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2014, Az. I-31 U 74/14, 31 U 74/14
BGH, Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11:
"Der Kläger verstößt mit seiner Rechtsausübung nicht gegen Treu und Glauben."
LG Hamburg, Urteil vom 06.02.2014, Az. 313 O 191/13:
Keine Verwirkung des Widerrufsrechts durch Ablösung des Darlehens und Zahlung der VFE (Details dort - Sorry, einen anderen Link mit dem Urteilstext fand ich nicht. Wenn jemand einen "neutralen" Link kennt, ersetze ich diesen hier gerne. Frage: Ist das Urteil rechtskräftig?)
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.08.2013, Az. 4 U 202/11
OLG Frankfurt, 23. Zivilsenat, aus der mündlichen Verhandlung vom ?:
Widerspricht dem OLG Frankfurt, 19. Zivilsenat, Urteil vom 19.11.2014, Az. 19 U 74/14 (s.u.)
Frage: Kennt jemand zumindest das Datum der mündlichen Verhandlung oder kann sagen, ob es inzwischen doch schon ein Urteil gibt?
Weitere Urteile, wo keine relevante Verwirkung oder Verstoß gegen Treu und Glauben gesehen wurden, finden sich im separaten Thread "Widerrufsjoker - Rückabwicklung", wo es primär um eine Auflistung geht, wie die Rückabwicklung von den Gerichten jeweils berechnet wurde. Überschneidungen lassen sich nicht vermeiden.
B) ... bejaht:
Vertrag Dezember 2004 - Widerruf Juni 2014 - LG Nürnberg, Urteil vom 27.11.2014, Az. 10 O 6125/14(nicht rechtskräftig)
=> Berufung läuft beim OLG Nürnberg-Fürth
Vertrag vom ? - Widerruf vom ? - LG Hamburg, Urteil vom 27.11.2014, Az. 309 O 37/14:
<to be continued...>
OLG Frankfurt, 19. Zivilsenat, Urteil vom 19.11.2014, Az. 19 U 74/14:
Umstandsmoment leite sich schon aus Erfüllung her => danach erklärter Widerruf sei verwirkt
Frage: Hat jemand einen Link zum Urteilstext?
#Vertrag vom ? - Widerruf vom ? - LG Frankfurt, Urteil vom 07.11.2014, Az. 2-05 O 157/14:
Verfolgung vertragsfremder Zwecke
C) Sonstige interessante Urteile:
BGH, Urteil vom 19.02.2014, Az. IV ZR 163/13:
Zum Nachweis des Zugangs eines im Sendeprotokoll mit "OK-Vermerk" versehenen Telefaxes.
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Weiteren Lesestoff bzgl. Verwirkung, Treu und Glauben und andere nützliche Informationen gibt es unter den folgenden Links:
Beklagte Bank ist die Mainzer Volksbank. Ich meinte den Beschluss vom OLG Koblenz vom 26.5.2015 - der ist hier schon gelistet. Deshalb ja meine Frage, ob noch andere in Berufung gegangen sind, da das LG Mainz laut eigener Aussage immer auf Verwirkung entscheidet...
Bei test.de werden ja einige für Kunden positive Entscheidungen des OLG Koblenz aufgeführt. Aber wie ducnici schon schrieb: Berufung einlegen und abwarten... Und hoffentlich habt Ihr gleich schon in der 1. Instanz substantiiert zu den Nutzungen der Bank vorgetragen und nicht nur einfach mal 5% üBZ. Jetzt in der Berufung ist es sehr wahrscheinlich zu spät für weitere Ausführungen dazu. Man möge mich bitte korrigieren, falls ich irre. Danke.
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#83
RAWedekind
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AW: Widerrufsjoker - KEINE Verwirkung
Zitat von eugh
Hallo Herr Wedekind, haben Sie in dieser Sache etwas unternommen?
Der Kollege Winneke hat auf meine Bitte die Entscheidung auf die Homepage seiner Kanzlei gestellt.
Link ohne Gewähr und ohne mir die dortigen Inhalte zu eigen zu machen. Klicken auf eigenes Risiko. https://www.kanzlei-poppe.eu/pdf/urte...ommerzbank.pdf
Die Entscheidung ist nach meiner Kenntnis nicht rechtskräftig: OLG Schleswig hat laut Herrn Winneke die Klage abgewiesen und Revision nicht zugelassen, es ist aber Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
In dem aktuellen Beschluss des BGH (hier gepostet: https://www.finanz-forum.de/threads/1...rungen/page572 ) vom 12.01.2016, Az. XI ZR 366/15 zur Bestimmung des Streitwerts heisst es bei Rn. 10: "[...] Bei abgewickelten Darlehensverträgen fehlte es ganz an einer Schätzgrundlage."
Daraus könnte man ableiten, dass der BGH der Auffassung ist, dass die Tatsache, dass ein Vertrag bereits abgewickelt ist, auch kein Grund für Verwirkung ist. Einzelne Gerichte hatten ja gerade bei abgewickelten Verträgen auf Verwirkung entschieden. Würde der BGH diese Auffassung teilen, hätte er doch sicher entweder das Beispiel abgewickelter Verträge gar nicht erst aufgezählt oder zumindest ergänzend etwas Richtung Verwirkung an dieser Stelle angedeutet.
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#86
fighting lawyer
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AW: Widerrufsjoker - (keine) Verwirkung
Zitat von Domus09
Leider gibt es auch immer noch negative Entscheidungen - die 6. Zivilkammer des LG Mainz hat letzte Woche in einer mündlichen Verhandlung zu einer unstreitig falschen Widerrufsbelehrung eines noch laufenden Darlehensvertrages der Mainzer Volksbank aus dem Jahr 2008 erklärt, sie werden in solchen Fällen so lange auf Verwirkung entscheiden, bis das OLG Koblenz gegenteilig entscheidet. Auf unseren Einwand, dass es den Beschluss des OLG aus dem Mai 2015 gibt, der keine Verwirkung annimmt, wurde achselzuckend hinweggelächelt - der sei für sie unbeachtlich! Also müssen wir wohl in Berufung. Nun wüsste ich gerne, ob noch andere Kläger in Berufung beim OLG Koblenz sind?
Die 5. Zivilkammer des LG Mainz entscheidet auch pro Verwirkung und Rechtsmissbrauch. Obwohl mehrfach in den Schriftsätzen genannt, wird sich mit dem Beschluss des OLG Koblenz in den Entscheidungsgründen nicht auseinandergesetzt.
Wird Zeit, dass der BGH hier endlich ein Machtwort sprechen kann. Nächste Gelegenheit für ein (hoffentlich) Urteil ist der 05.04.2016 (Az. XI ZR 478/15). Das "Matratzenurteil" zum Widerruf im Fernabsatz hat ja schon vorgelegt, in welche verbraucherfreundliche Richtung sich die höchstrichterliche Rechtssprechung entwickelt. Dann dürften auch solche LG-Urteile langsam dünn gesät werden.
Hallo zusammen,
wir sind nun mit unserer Berufung gegen die BHW beim 12. Zivilsenat des OLG Frankfurt gelandet. Ich habe die Liste der hier bekannten Urteile durchgeschaut, habe dort aber keines des 12. Zivilsenates gefunden.
Weiss jemand, ob dieser Senat verbraucherfreundlich gewertet wird, und ob sich dieser Senat im allgemeinen für oder gegen Verwirkung ausspricht ?
Vielen Dank
Tut mir leid, mir ist zu diesem Senat nichts bekannt. Aber vielleicht meldet sich sonst noch jemand? Am besten stellt Du die Frage auch noch im "Erfahrungen" Thread, wo noch mehr Leute mitlesen. Zumal Deine Frage nicht ausschließlich mit dem Thema "(keine) Verwirkung" zu tun hat.
Darf ich noch fragen, wie das Urteil beim LG FFM ausgefallen war? Danke!
Hallo, das 1. Urteil wurde vom LG Darmstadt gesprochen, und wir haben hier leider verloren.
Inzwischen wurde der Fall an den 24. Senat des OLG Frankfurt weitergegeben.
Weiss hier evtl. jemand, ob der 24. Senat eher verbraucherfreundlich oder bankenfreundlich urteilt ?
Vielen Dank
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#94
femig
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femig
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AW: Widerrufsjoker - (keine) Verwirkung
Hallo,
ich bin nicht sicher, ob das hier das richtige Forum ist, ansonsten auch gerne verschieben.
Ich habe das Urteil hier hochgeladen, da in diesem Forum die Rede davon war.
Hier im Anhang das Urteil des LG Darmstadt, welches sich für die BHW ausspricht.
Wie berichtet, haben wir inzwischen Berufung eingelegt und sind nun beim 24. Zivilsenat des OLG Frankfurt gelandet.
Gegen zum Teil unwahre Feststellungen im Urteil hat mein Anwalt auch einen Tatsachenberichtigungsantrag gestellt.
Ich denke, dass Du in der Berufung Erfolg haben wirst, denn folgendes ist m.E. hinsichtlich des Deutlichkeitsgebots nicht haltbar (meine laienhafte Meinung):
Weshalb erging die Entscheidung am LG Darmstadt "durch den Richter am Amtsgericht ... als Einzelrichter"? Ist damit gemeint, dass ein Richter vom AG hier 'eingesprungen' ist? Ok, ist sicherlich nicht relevant - bin nur interessiert.
Bei uns kommt ja noch mehr zusammen. Im Urteil wurde geschrieben, das wir die Vertragsurkunden (Angebot + Widerufsbelehrung) von einem Vermittler übergeben bekommen hätten.
Dies stimmt aber nicht, ich habe sogar noch die Begleitschreiben der jeweiligen Zusenden der Unterlagen.
Ausserdem haben wir den ersten Vertrag an einem Sonntag unterschrieben, da konnte ja gar kein Vermittler bei uns gewesen sein, oder wir bei einem BHW-Vermittler.
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#98
RAM
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21.07.2014
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AW: Widerrufsjoker - (keine) Verwirkung
Der Richter am Amtsgericht (Dienstbezeichnung) hat als Richter am Landgericht geurteilt - wahrscheinlich Urlaubsvertretung oder Krankheit des richtige Richters....
LG Hamburg, Urteil vom 03.09.2014, Az. 329 O 87/14: Keine Verwirkung des Widerrufsrechts allein durch Ablösung des Darlehens (Details dort - Sorry, einen anderen Link mit dem Urteilstext fand ich nicht. Wenn jemand einen "neutralen" Link kennt, ersetze ich diesen hier gerne.