Dieser Thread soll einen Überblick geben, wie die Gerichte einen Widerruf beurteilt haben hinsichtlich einer Verwirkung und/oder eines Verstoßes gegen Treu und Glauben.
Es geht hier nicht nur um Darlehensverträge, die widerrufen wurden.
Jeder ist herzlich aufgefordert, neue Informationen beizusteuern, und ich werde sie in diesem ersten Beitrag entsprechend einfügen, wenn ich Zeit und Lust dazu habe. Damit es nicht zu kompliziert wird, haltet die Infos bitte so knapp wie möglich und orientiert Euch an den ersten Beispielen unten.
Falls jemand mitbekommen hat, dass in Bezug auf ein Verfahrung Berufung bzw. Revision eingelegt wurde (und evtl. sogar schon ein Urteil/ein Beschluss daraus ergangen ist), bitte ich ebenfalls um eine entsprechende Mitteilung, so dass ich diese Info hier gleich ergänzen kann.
Da ich gerade erst begonnen habe, anbei schon einmal meine erste Quelle für Infos, die ich später hier unten einfügen werde: test.de (danke an die Leute, die dort kommentiert haben)
Für die Richtigkeit der gemachten oder übernommenen Angaben übernehme ich keine Gewähr, d.h. die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
LG Hamburg, Urteil vom 03.09.2014, Az. 329 O 87/14:
Keine Verwirkung des Widerrufsrechts allein durch Ablösung des Darlehens (Details dort - Sorry, einen anderen Link mit dem Urteilstext fand ich nicht. Wenn jemand einen "neutralen" Link kennt, ersetze ich diesen hier gerne.Frage: Ist das Urteil rechtskräftig?)
OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2014, Az. I-31 U 74/14, 31 U 74/14
BGH, Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11:
"Der Kläger verstößt mit seiner Rechtsausübung nicht gegen Treu und Glauben."
LG Hamburg, Urteil vom 06.02.2014, Az. 313 O 191/13:
Keine Verwirkung des Widerrufsrechts durch Ablösung des Darlehens und Zahlung der VFE (Details dort - Sorry, einen anderen Link mit dem Urteilstext fand ich nicht. Wenn jemand einen "neutralen" Link kennt, ersetze ich diesen hier gerne. Frage: Ist das Urteil rechtskräftig?)
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.08.2013, Az. 4 U 202/11
OLG Frankfurt, 23. Zivilsenat, aus der mündlichen Verhandlung vom ?:
Widerspricht dem OLG Frankfurt, 19. Zivilsenat, Urteil vom 19.11.2014, Az. 19 U 74/14 (s.u.)
Frage: Kennt jemand zumindest das Datum der mündlichen Verhandlung oder kann sagen, ob es inzwischen doch schon ein Urteil gibt?
Weitere Urteile, wo keine relevante Verwirkung oder Verstoß gegen Treu und Glauben gesehen wurden, finden sich im separaten Thread "Widerrufsjoker - Rückabwicklung", wo es primär um eine Auflistung geht, wie die Rückabwicklung von den Gerichten jeweils berechnet wurde. Überschneidungen lassen sich nicht vermeiden.
B) ... bejaht:
Vertrag Dezember 2004 - Widerruf Juni 2014 - LG Nürnberg, Urteil vom 27.11.2014, Az. 10 O 6125/14(nicht rechtskräftig)
=> Berufung läuft beim OLG Nürnberg-Fürth
Vertrag vom ? - Widerruf vom ? - LG Hamburg, Urteil vom 27.11.2014, Az. 309 O 37/14:
<to be continued...>
OLG Frankfurt, 19. Zivilsenat, Urteil vom 19.11.2014, Az. 19 U 74/14:
Umstandsmoment leite sich schon aus Erfüllung her => danach erklärter Widerruf sei verwirkt
Frage: Hat jemand einen Link zum Urteilstext?
#Vertrag vom ? - Widerruf vom ? - LG Frankfurt, Urteil vom 07.11.2014, Az. 2-05 O 157/14:
Verfolgung vertragsfremder Zwecke
C) Sonstige interessante Urteile:
BGH, Urteil vom 19.02.2014, Az. IV ZR 163/13:
Zum Nachweis des Zugangs eines im Sendeprotokoll mit "OK-Vermerk" versehenen Telefaxes.
-------------------------------------------------------------------------------------
Weiteren Lesestoff bzgl. Verwirkung, Treu und Glauben und andere nützliche Informationen gibt es unter den folgenden Links:
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#61
Tom120368
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AW: Widerrufsjoker - Verwirkung
Hallo zusammen. Das Thema Verwirkung ist zur Zeit ja in aller Munde. Leider hat man den BGH weder im Juni noch im Dezember 2015 zu einem Urteil kommen lassen. Ich bin bisher in meiner beruflichen Tätigkeit nur bei Amts- Land- und Oberlandesgerichten gewesen und dort wird die Thematik "Verwirkung" sehr unterschiedlich gesehen. Daher ist es dringend notwendig, dass auch der 11. Senat des BGH sich dazu äußert.
Welche Tendenz der Senat hat, wird allerdings u.a. dadurch deutlich, dass ein Mitglied des Senates, und zwar Herr Grüneberg, jüngst in einem juristischen Kommentar sich dazu geäußert hat und recht deutlich gemacht hat, dass Verwirkung die absolute Ausnahme bleiben muss. Dies soll allenfalls bei Uraltverträgen in Betracht kommen. Das sind solche vor 2002. Wenn mal als Jurist an die Sache Verwirkung geht - dies tuen viele Gerichte leider nicht- so wird deutlich, dass Verwirkung ein Argument der Banken ist, dass niemals zum gewünschten Ergebnis führen wird. Leider hat dies bislang nur der BGH und einige Oberlandesgerichte so gesehen.
Aber wär sich mal mit dem Wortlaut der Vorschriften zum Widerrufsrecht, der historischen Entwicklung, dem Gesetzeszusammenhang und den Vorgaben des EuGH beschäftigt, wird schnell feststellen, dass der Einwand der Verwirkung niemals das Widerrufsrecht aushebeln kann. Gerichte, die anders entscheiden, tun dies gegen das Gesetz. Eine sehr traurige Feststellung für einen Juristen, der in diesen Sachen mehrfach im Monat an der Front ist. Ich hoffe nur, dass viele Betroffene trotz anderslautender erstinstanzlicher Entscheidungen genüg Atem und natürlich auch Geld haben, die Sachen zum BGH hoch zu bringen. Viele meiner Verfahren führe ich auch im Rahmen von Prozeßkostenhilfe, die zumindest die eigenen Anwaltskosten des Mandanten deckt.
Im Januar 2016 stehen bei mir wieder einige Termine bei Gerichten an, vornehmlich gegen die Sparkasse, aber auch Commerzbank, BHW und IngDiba. Ich werde regelmäßig berichten und hoffe, hier auch einen positiven Beitrag leisten zu können. Bis dahin ein friedvolles Weihnachtsfest.
Gibt es den "Palandt" eigentlich auch online (gegen Gebühr) bzw. auf DVD mit SuFu? Mich stören nicht die 109€ für den dicken Schinken, aber in so einem Papier-Wälzer etwas suchen zu müssen, ist doch nicht mehr zeitgemäß.
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#64
Tom120368
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AW: Widerrufsjoker - Verwirkung
Hallo eugh. Den Palandt kann man über juristische Portale einsehen. Da es ein Kurzkommentar ist ist das nicht wirklich empfehlenswert. Und es sind dort nicht selten 12 Monats Verträge mit Kosten von 49 Euro pro Monat. Oder aber mal bei Beck-online gucken. Aber auch dort Urteile und Beiträge ab 3,60 Euro pro Stück. Teilweise 7 Euro. Lg
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#66
Tom120368
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AW: Widerrufsjoker - Verwirkung
Zur Verwirkung sehr interessant sind die Heinniger Entscheidung des Eugh sowie die Urteile des Eugh zu Schulzeit, Crailsheimer Bank und Hamilton. Wer diese Urteile als Landgericht oder Oberlandesgericht mal richtig liest wird feststellen, dass es eine Verwirkung des Widerrufsrechts nicht geben kann. Der BGH hat das längst erkannt...
Ich setze die Liste von oben einfach hier fort (keine Verwirkung) - keine Hinweise auf die Rechtskraft (außer, wenn dies explizit erwähnt wird), keine Gewähr für Korrektheit!
BGH:
BGH, Urteil vom 07.05.2014, IV ZR 76/11, Rn. 38 ff. (Widerspruchsrecht gemäß VVG)
BGH, 23.01.2014, VII ZR 177/13, NJW 2014, 1230 Rn. 13 m.w.N. (Verwirkung von Rückzahlungsansprüchen bzgl. Architekten-Honorarzahlungen)
BGH, Urteil vom 29.01.2013, EnZR 16/12, RdE 2013, 369 Rn. 13 (Rückzahlungsansprüche wegen überhöhter Netznutzungsentgelte)
OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2015 - 31 U 94/15 - neu (06.01.2016), Anm.: Kreditvertrag + Restschuldversicherung; Revision nicht zugelassen
OLG Nürnberg, Urteil vom 11.11.2015 - 14 U 2439/14
OLG Koblenz, Beschluss vom 15.10.2015 - 8 U 241/15, Anm.: Az. bei test.de falsch
OLG Stuttgart, Urteil vom 14.10.2015 - 6 U 174/14 - neu (05.01.2016), Anm.: NZB vor dem BGH (Az. XI ZR 482/15), Frist für Rechtsmittelbegründung endet am 22.02.2016
OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 17.03.2015 - 31 U 40/15
Teambank AG, Kreditvertrag vom 13.05.2008: "Das Oberlandesgericht Hamm hat die Bank darauf hingewiesen, dass es die Berufung für aussichtlos hält und sie ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen beabsichtigt. Die Teambank hat ihre Berufung daraufhin zurückgenommen."
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.10.2015 - 2-27 O 173/15, Volltext dort
ING-DiBa AG, Kreditvertrag vom 17.12.2007 - WRB: "Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING-DiBa AG."
LG Siegen, Urteil vom 24.07.2015 - 2 O 350/14 bzw. (sauber) dort
Sparkasse Siegen, Kreditvertrag vom 12.06.2008: mit Fußnoten für die Bearbeitung versehene WRB
LG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2014 - 4 O 395/13
Sparkasse Kraichgau, Kreditvertrag vom 26.04.2007: 12,25% (Überziehungszins), also das berühmte Urteil aus KA
Die folgenden Urteile werde ich nach Überprüfung ergänzen:
OLG Hamm 04.11.2015 31 U 64/15
OLG Karlsruhe 13.09.2015 17 U 42/15
OLG Saarland 06.08.2015 4 U 6/15
OLG Düsseldorf 22.07.2015 I-14 U 27/15
OLG München 21.05.2015 17 U 334/15
OLG München 21.10.2013 19 U 1208/13
OLG Köln 23.01.2013 13 U 218/11
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#70
Tom120368
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Tom120368
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AW: Widerrufsjoker - KEINE Verwirkung
Etwas neues zur Verwirkung kommt vom OLG Köln in dem inzwischen bekannten Hinweisbeschluss vom 6.11.2015. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass der 13. Senat des OLG Köln noch dazu neigt, bei erledigtem Darlehen und gezahlter Vorfälligkeitsentschädigung einem Widerruf, der danach kommt, Verwirkung entgegenzusetzen. Dies bislang allerdings nur, wenn zwischen Zahlung und Widerruf mehr als 3 Jahre lagen.
Der 13. Senat hat große Angst davor, die Revision zuzulassen und hat dieses bislang nicht getan. In Köln fürchtet man (zu Recht) den BGH.
Aktuell bin ich im Mai 2016 beim 13. Senat mit einem Fall, in dem zwischen Zahlung und Widerruf 3 Jahre und 4 Tage lagen. Es geht aber um eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 29400 Euro und "Nutzungen" von weiteren fast 22000 Euro. Mal schauen, was man dort sagt, wenn man weiß, dass die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden wird.
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#71
RAWedekind
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AW: Widerrufsjoker - KEINE Verwirkung
@eugh: Danke für Ihre Mühen mit der Liste zu Urteilen, die Verwirkung verneinen.
Zwei kurze Anmerkungen:
1.
Sie nennen LG Itzehoe, Urteil vom 04.07.2013 - 7 O 109/11. Dazu gibt es offenkundig eine Entscheidung des OLG Schleswig (die mir nicht bekannt ist, aber die Tendenz beim OLG Schleswig ist ja eher weniger verbraucherfreundlich) und dann zwei Beschlüsse des BGH (die auf juris zu finden sind, aber nur den Streitwert betreffen und inhaltlich nichts aussagen). Siehe z.B. https://dejure.org/dienste/vernetzun...5%20U%20103/13 (Link ohne mir die Inhalte zu eigenen zu machen und ohne Gewähr, Klicken auf eigenes Risiko)
2.
Schöner - und bislang nicht in Ihrer Liste - ist LG Itzehoe, Urteil vom 25. Juni 2015 – 7 O 161/14 –, juris.
Dort heißt es unter Randnummer 29:
"Soweit die Beklagte weiterhin geltend macht, der Widerrufsanspruch sei verwirkt, so vermag sich das Gericht dem nicht anzuschließen. An die Voraussetzungen für eine Verwirkung des Widerrufsrechts sind hohe Anforderungen zu stellen. Ausgeschlossen ist eine solche Verwirkung insbesondere schon dann, wenn die vertraglichen Vereinbarungen noch nicht vollständig erfüllt sind. So liegt es hier. Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass die Beklagte es in der Hand hatte, jedenfalls nach der Entscheidung des BGH 2009 eine Nachbelehrung durchzuführen."
Lt. juris gibt es dazu bislang nichts vom OLG Schleswig.
Vielleicht mögen Sie die Entscheidung ja noch in Ihrer Liste ergänzen.
Erstritten hat die Entscheidung der Anwaltskollege Winneke aus Pinneberg (gegen die Commerzbank).
Danke für die ausführlichen Rückmeldungen. Die neuen Infos werde ich zeitnah ergänzen (kann ein paar Tage dauern).
@RAWedekind:
Haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen o.g. "schönere" Entscheidung des LG Itzehoe, 25.06.2015 - 7 O 161/14, bei dejure öffentlich zugänglich machen zu lassen? Ich habe keinen juris Zugang. Danke!
Ich setze die Liste von oben einfach hier fort (keine Verwirkung) - keine Hinweise auf die Rechtskraft (außer, wenn dies explizit erwähnt wird), keine Gewähr für Korrektheit! "Neue" Einträge habe ich in Rot gekennzeichnet. Das Datum ist der Tag meiner Ergänzung im Beitrag.
BGH:
BGH, Urteil vom 07.05.2014, IV ZR 76/11, Rn. 38 ff. (Widerspruchsrecht gemäß VVG)
BGH, 23.01.2014, VII ZR 177/13, NJW 2014, 1230 Rn. 13 m.w.N. (Verwirkung von Rückzahlungsansprüchen bzgl. Architekten-Honorarzahlungen)
BGH, Urteil vom 29.01.2013, EnZR 16/12, RdE 2013, 369 Rn. 13 (Rückzahlungsansprüche wegen überhöhter Netznutzungsentgelte)
OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 17.03.2015, 31 U 40/15
Teambank AG, Kreditvertrag vom 13.05.2008: "Das Oberlandesgericht Hamm hat die Bank darauf hingewiesen, dass es die Berufung für aussichtlos hält und sie ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen beabsichtigt. Die Teambank hat ihre Berufung daraufhin zurückgenommen."
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 26.10.2015, 2-27 O 173/15, Volltext dort
ING-DiBa AG, Kreditvertrag vom 17.12.2007 - WRB: "Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING-DiBa AG."
LG Siegen, Urteil vom 24.07.2015, 2 O 350/14 bzw. (sauber) dort
Sparkasse Siegen, Kreditvertrag vom 12.06.2008: mit Fußnoten für die Bearbeitung versehene WRB
LG Itzehoe, vom 25.06.2015, 7 O 161/14 - neu (12.02.2016, Dank an RAWedekind. Können Sie das Urteil bei dejure hochladen lassen?)
Urteil erstritten von M. Winneke gegen die Commerzbank - Details siehe im Beitrag #71 oben von RAWedekind.
LG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2014, 4 O 395/13
Sparkasse Kraichgau, Kreditvertrag vom 26.04.2007: 12,25% (Überziehungszins), also das berühmte Urteil aus KA
Fehler und Ergänzungen bitte melden. Aber es muss explizit aus der Entscheidung hervorgehen, dass eine Verwirkung verneint wurde. Danke.
Neu (12.02.2016):
Da ich nicht noch einen Thread mit Urteilsammlungen erstellen möchte, aber von einigen Forenteilnehmern bereits zusammengefasste Infos zu anderen Themen erhalte, füge ich die hier mal an (Dank an LGSaar). Z.T. gibt es naturgemäß Überschneidungen mit o.g. Urteilen.
Urteile mit 5% über Basiszinssatz bei Realkrediten:
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.01.2016, 17 U 16/15 (Realkredit SPK)
Im Gegensatz zu der Entscheidung von OLG Brandenburg (das hässliche Urteil) haben folgende Gerichte die mir bekannt sind eine Annahmeverzug der Bank angenommen, nach dem die Bank das Widerrufsrecht abgelehnt hat: Landgericht Münster, Urteil vom 26.09.2013, 014 O 331/12 Landgericht Potsdam, Urteil vom 17.06.2015, 8 O 195/14 Landgericht Potsdam, Urteil vom 11.11.2015, 8 O 315/14 Landgericht Essen, Urteil vom 23.07.2015, 6 O 181/15 Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.04.2015, 17 U 57/14 Landgericht Aachen Urteil vom 25.06.2015, 1 O 365/14 Oberlandesgericht Köln Beschluss vom 06.11.2015, 13 U 113/15 Landgericht Offenburg Urteil von 13.03.2015, 3 O 211/14 Landgericht Berlin, Urteil vom 13.07.2015, 38 O 244/14 Landgericht Berlin Urteil vom 01.10.2015, 10 O 89/15
Sollte noch jemand ein weiteres Urteil haben, wäre gut wenn wir es hier erwähnen könnten.
In allen fällen gab keine Zinsen für die Bank nach der Ablehnung, geschweige den den Vertragszins.
Allgemeiner Hinweis zu dejure.org:
Die Nutzung der "Wird zitiert von..." Funktion ist sehr hilfreich, denn so findet man noch weitere Urteile, welche zu einer Fragestellung (z.B. keine Verwirkung) dann ggf. noch besser zum "eigenen" Fall passen.
Noch eine Anmerkung/Frage meinerseits:
Die Pflege dieser "Listen" ist schon sehr aufwändig. Schade, dass wir keinen direkten Draht zu dejure haben, wo die doch sicherlich auch die Möglichkeit hätten, solche Zusatzinfos sinnvoll unterzubringen. Weiß jemand, ob das möglich ist, wie man überhaupt Volltexte dort hochgeladen bekommt und was die Voraussetzungen dafür sind?
Ansonsten könnten wir eine eigene Datenbank (z.B. MySQL o.a. - ansonsten tät's auch eine Excel-Tabelle) erstellen, allerdings habe ich dafür keine Zeit.
Sorry, aber bei dejure.org sehe ich nur den kostenpflichtigen juris-Eintrag. Ich meinte, kostenlos, also direkt bei dejure.org. Oder ein Link dort zum Volltext bei den Entscheidungen der Gerichte in Schleswig-Holstein?
@eugh: ja stimmt, Sie haben Recht. Ich hatte das mit der anderen Entscheidung aus Itzehoe verwechselt.
Warum schreiben Sie nicht einfach RA Winneke eine Email? Email-Adresse finden Sie zB bei test.de
Naja, ich mache hier die Zusammenstellungen mit anderen Mitstreitern. Da könnten Sie - von Anwalt zu Anwalt - mal eben schnell eine Email an den Kollegen versenden, oder? Danke!
Neues bei test.de (keine Verwirkung) - füge ich später noch in der Liste oben ein):
DSL Bank, Geschäftsbericht der Deutsche Postbank AG, Vertrag vom 06.09.2006
Landgericht Bonn, Urteil vom 03.02.2016 (nicht rechtskräftig)
Aktenzeichen: 17 O 311/15
Klägervertreter: LSS Leonhardt Spänle Schöler, Frankfurt
Besonderheit: Das Gericht stellt fest, dass der Vertrag durch den Widerruf der Kläger in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wurde. „Die Ausübung des Widerrufsrechts ist weder rechtsmissbräuchlich noch verwirkt“, heißt es in der Urteilsbegründung.
[neu 15.02.2016]
Leider gibt es auch immer noch negative Entscheidungen - die 6. Zivilkammer des LG Mainz hat letzte Woche in einer mündlichen Verhandlung zu einer unstreitig falschen Widerrufsbelehrung eines noch laufenden Darlehensvertrages der Mainzer Volksbank aus dem Jahr 2008 erklärt, sie werden in solchen Fällen so lange auf Verwirkung entscheiden, bis das OLG Koblenz gegenteilig entscheidet. Auf unseren Einwand, dass es den Beschluss des OLG aus dem Mai 2015 gibt, der keine Verwirkung annimmt, wurde achselzuckend hinweggelächelt - der sei für sie unbeachtlich! Also müssen wir wohl in Berufung. Nun wüsste ich gerne, ob noch andere Kläger in Berufung beim OLG Koblenz sind?
hab es auf der Seite von test.de gelesen und auch schon kommentiert.
Welche Bank ist die Beklagte?
Berufung einlegen und fertig. Eigentlich ist es ja egal, ob Ihr Berufung einlegt oder wenn Ihr obsiegt es dann die Bank macht. Damit muss man rechnen. Es werden nur selten Landgerichtsurteile rechtskräftig...
Welchen Beschluss des OLG Koblenz aus Mai 2015 meinst Du? Kannst Du den hier mal hochladen?