Rückerstattung Bearbeitungsgebühren schleppend

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  1. Avatar von chrissiemuc
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    Standard Rückerstattung Bearbeitungsgebühren schleppend

    Hi, ich hab im letzten Jahr direkt nach Urteilsverkündigung Ende Oktober die drei Banken angeschrieben, von denen ich Bearbeitungsgebühren zurückgefordert habe: BMW Bank (2006), Hypovereinsbank (2005) und Commerzbank (2009), was gleichzeitig meine Hausbank ist.

    Die BMW Bank hat mir als erstes geantwortet, dass die Sache geprüft wird, dass die Verjährung ausgesetzt wird und dann später gezahlt. Die Bearbeitungsgebühr nebst Zinsen hatte ich von der BMW Bank dann bereits im Dezember auf meinem Konto.

    Die Commerzbank hat sich ewig nicht gerührt, aber ich hatte vor Ende des Jahres ebenso ein Schreiben mit Aussetzung der Verjährung im Briefkasten.
    Zahlung jedoch (noch) nicht in Sicht....

    Die HVB hat sich gar nicht gemeldet, sodass ich Endes des Jahres - um die Verjährung auszusetzen - das Ombudsmannverfahren eingeleitet habe. Dieses kann sich jedoch noch hinziehen.

    Jetzt meine Frage: soll ich denn, die Commerzbank betreffend, auch ein Ombudsmannverfahren einleiten, einfach um mehr "Druck" zu machen? Ich finds ja schon unerhört, dass meine Hausbank sich so lange Zeit lässt, zumal es hier um den höchsten Betrag geht.

    Und soll ich, die HVB betreffend, vielleicht einen Mahnbescheid beantragen oder Klage einreichen? Dies könnte ich ja trotz Ombudsmannverfahren tun (Ombudsmannverfahren wäre dann somit eingestellt).

    Ich möchte einfach nicht monatelang auf das Geld warten müssen...

    Eine Freundin, die ihr Konto bei der Stadtsparkasse München hat, hat ihr Geld ebenso noch im alten Jahr bekommen.

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Rückerstattung Bearbeitungsgebühren schleppend

    Hallo, haben Sie die Banken mit Einschreiben angeschrieben?

  3. Avatar von chrissiemuc
    chrissiemuc ist offline
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    Standard AW: Rückerstattung Bearbeitungsgebühren schleppend

    Guten Morgen,

    ja, das habe ich, aber was hat diese Frage mit meiner Frage zu tun?
    Ich schrieb ja:
    die BMW Bank hat bereits alles komplett erstattet.
    Die Commerzbank hat mir Ende letzten Jahres das Standardschreiben geschickt, dass mein Schreiben eingegangen ist, bearbeitet wird und die Verjährung ausgesetzt wird.
    Lediglich die HVB hat nicht geantwortet im letzten Jahr bis zum 31.12., was aber auch unrelevant ist, da ich ja das Ombudsmannverfahren eingeleitet habe, was ebenso die Verjährung hemmt.
    Es wäre also wünschenswert eine Antwort zu bekommen, wie ich in Sachen Commerzbank und HVB verfahren soll, damit ich nicht bis zum Sommer auf das Geld warten muss.

    Ich kann ja nichts dafür, dass der BGH zu entschieden hat, aber aus "Gutherzigkeit" werde ich ja wohl auch nicht auf das mir zustehende Geld verzichten….

  4. Avatar von Jana71
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    Standard AW: Rückerstattung Bearbeitungsgebühren schleppend

    Zitat Zitat von chrissiemuc
    Es wäre also wünschenswert eine Antwort zu bekommen, wie ich in Sachen Commerzbank und HVB verfahren soll, damit ich nicht bis zum Sommer auf das Geld warten muss.
    Die Ombudsmänner haben gewiss nicht nur deinen Fall zu bearbeiten. Wenn du die Medienberichte verfolgt hast, sind da Tausende von Beschwerden eingegangen. Also wird hier Geduld gefragt sein.
    Dann frag doch einfach bei der Commerzbank nach, wie der Stand der Bearbeitung ist. Das wird dir hier keiner beantworten können.

  5. Avatar von chrissiemuc
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    Standard AW: Rückerstattung Bearbeitungsgebühren schleppend

    Wieso kann mir keiner beantworten, ob ich jetzt mal weitere Schritte einleiten soll, viell Mahnbescheid oder doch Klage im Fall von HVB und Ombudsmannverfahren im Fall von Commerzbank? Das ist doch ne ganz normale Frage.
    Vielleicht einfach nochmal die Eingangsfrage lesen?

    Ich hab ja nicht gefragt, ob mir jemand hier beantworten kann, wie lange das noch dauert...

    PS: Du wirst ja nicht ernsthaft glauben, dass die Bank eine verbindliche Auskunft darüber gibt, wann sie gedenken zu zahlen...

  6. Avatar von Jana71
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    Standard AW: Rückerstattung Bearbeitungsgebühren schleppend

    Zitat Zitat von chrissiemuc
    Wieso kann mir keiner beantworten, ob ich jetzt mal weitere Schritte einleiten soll, viell Mahnbescheid oder doch Klage im Fall von HVB und Ombudsmannverfahren im Fall von Commerzbank? Das ist doch ne ganz normale Frage.
    Entscheide doch selbst, wenn du denkst ein Mahnbescheid oder Klage geht dadurch schneller. Die Entscheidung wird dir hier keiner abnehmen (glaube ich mal)

    Ich hab auch noch meine Beschwerden beim Ombudsmann liegen. Und mir ist es ehrlich gesagt egal, ob ich das Geld dann nun im März oder Juni kriege, hauptsache es kommt.

  7. Avatar von chrissiemuc
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    Standard AW: Rückerstattung Bearbeitungsgebühren schleppend

    Egal ist es insofern, als dass ich ja für jeden Tag Zinsen bekomme.
    Aber ich möchte das Geld NICHT erst im Sommer bekommen.
    Die meisten Banken zahlen ja augenscheinlich zügig.

  8. Avatar von mig-25
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    Standard AW: Rückerstattung Bearbeitungsgebühren schleppend

    Hallo Chrissi,
    ich habe Deinen Beitrag zu 100% verstanden, und ich weiß worum es Dir geht; ich habe nämlich das gleiche Problem. Ich habe insgesamt 4 Kredite, bei denen die Bearbeitungsgebühren zu erstatten sind. 3 bei meiner Hausbank und 1 bei einer anderen. Auch ich habe alles fristgerecht eingereicht und die entsprechenden Antwortschreiben (..."auf Einreden der Verjährung wird verzichten"..."wird geprüft"..."Antwort folgt"...blablabla) der beiden Banken erhalten.
    Den Eingang der Schreiben haben die Banken vor 3 Monaten bestätigt. Ich denke, es kommt nicht darauf an, wann man die Rückerstattung eingereicht hat, sondern es ist reiner Zufall, dass der eine Kunde seine Bearbeitungsgebühren bereits erhalten hat und der andere noch nicht. Auch dürfte die Summe irrelevant sein.
    Ich hatte vor 3 Wochen mal bei meiner Hausbank persönlich nachgefragt und meine Beraterin reagierte irgendwie "peinlich, betroffen". Ich hatte den Eindruck, dass sie gleich nach einer Entschuldigung suchen müsste und sagte mir mit leiser, vorsichtiger Stimme, dass "es also schon sehr lange dauern kann. Ich müsste mit 2-3 Monaten rechen". Als ich mich nach der Vorgehensweise erkundigte, sagte mir die Dame weiter, dass die Banken direkt keinen Einfluss haben und selbst den Stand der Bearbeitung nicht kennen würden. Die Anträge werden (im Falle meiner Bank) zentral an 2 Orten in der Bundesrepublik bearbeitet.
    Ich spürte, dass meine Beraterin in der Tat nichts über den Sachstand wusste, aber anhand ihrer Körpersprache erkannte ich auch dass es wohl sehr viel Ärger bezüglich der Ausstehenden Rückerstattung gibt.
    Ich hatte mich dann 1 Woche später entschlossen meiner Filialleitung eine e-mail zu schicken, in der Hoffnung, die Führung könne mir eine bessere Auskunft geben; jedoch habe ich in diesem Falle keine Reaktion erhalten. Also weder Rückruf noch Antwort auf meine e-mail.

    Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass man hier "auf unbestimmte Zeit" auf sein Geld warten muss. Stellen Sie sich doch mal folgenden Fall vor: sie bekommen eine Rechnung und können diese aus unterschiedlichen Gründen nicht begleichen. Nehmen wir mal an, sie sind kurzfristig geschäftlich für 8 Wochen im Ausland. Ein Möglichkeit der Begleichung besteht nicht, jedoch können sie den Gläubiger schriftlich informieren, dass sie die Rechnung jetzt nicht zahlen können. Sie werden dann eine schriftliche Antwort bekommen, in der der Gläubiger Aufschub gewährt und Ihnen eine neue Frist zur Zahlung setzt. Und glauben Sie mir, dass diese Frist nicht so lange ausgesetzt ist, bis sie zeitlich mal dazu kommen....
    Zahlen Sie innerhalb der Frist nicht, beginnt in der Regel das Mahnverfahren, welches binnen weiterer 2 Wochen in einem Inkassoverfahren endet.

    Aus diesen Gründen bin ich der felsenfesten Überzeugung, dass auch hier die Banken eigentlich Grenzen haben, in der solche Angelegenheiten geregelt werden müssten.
    Leider bekommt man in den Foren (leider) keine fundierte Aussage, und die unmittelbaren Ansprechpartner bei den Banken halten sich (logischerweise) höflich bedeckt. An die, die was sagen könnten, kommt man unmittelbar nicht ran.

    Von einem Bekannten habe ich mal die Aussage gehört, dass "öffentliche Angelegenheiten binnen 3 Monaten bearbeitet werden müssen". Ich weiss aber nicht, ob das auch auf solche Dinge zutrifft.

    Ich denke schon, dass die Banken gewillt sind, diese Bearbeitungsgebühren auch "zügig" zurückzuerstatten; jedoch kann ich mir vorstellen, dass -eben aufgrund der langen Bearbeitungszeit- derzeit nur die Anträge bearbeitet werden, die juristische Fristen beinhalten, also der Kunde sich bereits an einen Anwalt gewendet hat. Wir, also die, die die Anträg auf "privater Ebene" eingereicht haben, werden dann hinten angestellt. Dies wäre zumindest meine Vermutung.

    Ich werde nun nächste Woche nochmals ein Einschreiben an meine Bank richten, indem ich auf den Eingang vor 3 Monaten hinweise und erneut eine Frist von 2 Woche setze. Nach Ablauf dieser 2 Wochen werde ich dann einen Anwalt mit meinen Forderungen beauftragen.

    Ich hoffe, ich habe Dir ein wenig weitergeholfen!

    P.S.: Kritik an meinem Beitrag erwünscht, sollte ich hier eine falsche Meinung haben und ein "Fachmann" genaueres wissen. ;-)

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