Im Jahr 2013 versuchte ich ein Kredit zu bekommen bei Lugano-Finanz noch etwa.. und da setzte ich ein Häckchen ein bei Ratenausfallschutz.. aber habe kein Kredit bekommen!
So ich dachte da ist dann alles abgeschlossen, weil ich auch nichts Unterschrieben hatte!
Zu dem Zeitpunkt machte ich eine Versicherung bei der Württembergischen/Wüstenrot. Da dachte ich seit 2013 bucht die Württembergische ab, aber nein es war Würzburger Versicherungs AG! Habe ich heute bemerkt! Und ja alles ist mir etwas peinlich!
Was kann ich denn jetzt dagegen tun?! Ich möchte mein Geld zurück, ich habe noch nie ein Kredit erhalten noch Geld von Würzburger erhalten! Habe seit 09/2013 jeden Monat bis heute 59,00€ gezahlt (haben die abgebucht).
Ich bitte dringend um Hilfe von erfahreren.
Bedanke mich recht herzlich..
Schreiben Sie bitte eine Kündigung an die Würzburger.
Sie haben eine Kreditratenausfallversicherung abgeschlossen.
Da Sie aber gar keinen Kredit bekommen haben, ist diese Versicherung unrechtmäßig zustande gekommen.
Vielleicht erhalten Sie etwas zurück erstattet.
danke erstmals für die Antwort. Bin bei solchen sachen leider eine Laie und bin auf jede Hilfe angewiesen. Evtl. könnten wir zusammen etwas an die schreiben ggf. einige Anhaltspunkte. Evtl. gibt es einen Muster?
Falls es noch interessierten gibt:
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Musterbrief:
Betrifft: Vertragsnummer: ………………….
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen hinlänglich bekannt sein dürfte, erhalten die Verbraucher von der Luzern Finanz/Lugano Finanz keine Kredite. Somit ist auch eine Kreditratenausfallversicherung, wie Sie von Ihnen im Rahmen der Kreditanfrage der Verbraucher angeblich abgeschlossen wird, völlig überflüssig!
Ich habe auch von der Luzern Finanz keinen Kredit erhalten, somit ist auch eine Restschuldversicherung hinfällig.
Wie Ihnen auch bekannt sein dürfte, hat die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen die Firma Luzern Finanz Klage eingereicht.
Mit Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung sowie auf das geltende Versicherungsvertragsgesetz
fordere ich Sie hiermit auf, den Vertrag………von Beginn an zu stornieren und bereits geleistete Zahlungen zu erstatten.
BGH entscheidet erneut zu verbundenen Geschäften zwischen Verbraucherdarlehensvertrag und Restschuldversicherung
BGH- Urteil vom 18.01.2011 (Az: XI ZR 356/09) – S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte Der BGH hat mit dem Urteil vom 18.01.2011 (Az: XI ZR 356/09) entschieden:
Im Anschluss an das Urteil des BGH vom 15.12.2009 (Az: XI ZR 45/09) hat der BGH mit dem vorliegenden Urteil erneut entschieden, dass ein Darlehensvertrag und ein Restschuldversicherungsvertrag ein verbundenes Geschäft im Sinne von § 358 BGB bilden können. Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hat der BGH bejaht, dass das Darlehen teilweise der Finanzierung des Restschuldversicherungsvertrages dient und dass zwischen dem Darlehensvertrag und dem Restschuldversicherungsvertrag eine wirtschaftliche Einheit besteht.
Das führt dazu, dass bei Widerruf des Darlehensvertrages der Darlehensnehmer auch nicht mehr an den Restschuldversicherungsvertrag gebunden ist.
Sollte die Würzburger weiterhin auf den Vertrag bestehen, werde ich die Verbraucherzentrale und die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) informieren.
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Übrigens:
59 Euros? Du bezahslt also 2X? (üblich ist ca. 30 Euros).
Um das ganze zu beenden sollte diese Brief reichen aber um die vorher angezahlte Beträge zurückzuholen wird vielleicht ein Anwalt nötig (würde mich wundern das sowas automatisch erfolgt).
Du hast bestimmt irgendwann ein Vertrag von Würzburger bekommen und drauf steht auch die Adresse.
Sonst (in 0,5 Sek. gefunden): https://www.wuerzburger.com/kontakte.html
Und nochmal.
Ich kann aber euch nicht ALLES immer wieder vorkauen.
Ihr müssen ein bisschen selbstinitiative zeigen, SELBST recherchieren und andere Beiträge lesen.
Es geht schließlich um EUREN Geld.
Hey... habe ein ähnliches Problem. Habe einen Kreditantrag gestellt, aber bewusst keine Kreditrestschuldverdicherung abgeschlossen. Trotzdem hat diese Versicherung Beiträge abgebucht. Auf Anfrage (2malig) würde mir erklärt, ich hätte bei Anfrage einen Vertrag abgeschlosse. Ich habe aber auch nie Post nach Hause bekommen von denen. Kredit ist aber auch nicht zustande gekommen. Der Mitarbeiter ist sehr unfreundlich und besteht auf 1jährige Laufzeit, dem hab ich widersprochen.
Bist du denn heil aus der Sache rausgekommen?
LG
Betrifft: Vertragsnummer: ………………….
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen hinlänglich bekannt sein dürfte, erhalten die Verbraucher von der Luzern Finanz/Lugano Finanz keine Kredite. Somit ist auch eine Kreditratenausfallversicherung, wie Sie von Ihnen im Rahmen der Kreditanfrage der Verbraucher angeblich abgeschlossen wird, völlig überflüssig!
Ich habe auch von der Luzern Finanz keinen Kredit erhalten, somit ist auch eine Restschuldversicherung hinfällig.
Wie Ihnen auch bekannt sein dürfte, hat die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen die Firma Luzern Finanz Klage eingereicht.
Mit Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung sowie auf das geltende Versicherungsvertragsgesetz
fordere ich Sie hiermit auf, den Vertrag………von Beginn an zu stornieren und bereits geleistete Zahlungen zu erstatten.
BGH entscheidet erneut zu verbundenen Geschäften zwischen Verbraucherdarlehensvertrag und Restschuldversicherung
BGH- Urteil vom 18.01.2011 (Az: XI ZR 356/09) – S&K Rechtsanwälte in Berlin Mitte Der BGH hat mit dem Urteil vom 18.01.2011 (Az: XI ZR 356/09) entschieden:
Im Anschluss an das Urteil des BGH vom 15.12.2009 (Az: XI ZR 45/09) hat der BGH mit dem vorliegenden Urteil erneut entschieden, dass ein Darlehensvertrag und ein Restschuldversicherungsvertrag ein verbundenes Geschäft im Sinne von § 358 BGB bilden können. Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hat der BGH bejaht, dass das Darlehen teilweise der Finanzierung des Restschuldversicherungsvertrages dient und dass zwischen dem Darlehensvertrag und dem Restschuldversicherungsvertrag eine wirtschaftliche Einheit besteht.
Das führt dazu, dass bei Widerruf des Darlehensvertrages der Darlehensnehmer auch nicht mehr an den Restschuldversicherungsvertrag gebunden ist.
Sollte die Würzburger weiterhin auf den Vertrag bestehen, werde ich die Verbraucherzentrale und die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) informieren."