ich bin auf dieses Forum gestoßen, nach dem ich mich nach einigen Jahren wieder mit meinen alten BHW Bausparverträgen beschäftige und nun die nächsten sinnvollen Schritte überlege.
Der erste Tarif wurde während meiner Ausbildung für die VWL eröffnet. Auf diesem Konto zahle ich, nach dem ich noch studiert habe seit ca. 1 Jahr wieder monatlich 30 Euro ein.
Hier noch die Details zum Tarif:
Vertragsbeginn 06.01.2003
Tarif DM5
Zinssatz 2,000 %
Vertragssumme 10.000,00 €
aktueller Kontostand 2.638,37 €
Guthabenzinsen laufendes Jahr 4,35 €
tariflicher Sparbeitrag 30,00 €
gewünschter Tilgungsbeitrag 60,00 €
Bewertungszahl 23,33
voraussichtliche Zuteilung
(bei Zahlung des vereinbarten Sparbeitrages) 3.Q / 2016
Saldensumme 79.521 €
Der zweite Vertrag wurde 2008 abgeschlossen. Es werden monatlich 50 Euro überwiesen:
Zu meiner Situation:
Es ist wahrscheinlich, dass ich in den nächsten 1-3 Jahren eine Immobilie kaufen/bauen werde. Ich benötige das Geld aktuell nicht für andere Dinge.
Jetzt meine Fragen an die Fachleute hier im Forum:
1) Beim ersten Vertrag erreiche ich ja relativ zeitnah die Zuteilung. Danach ist ja eine Auszahlung und ein verzicht auf ein Dahrlehen möglich oder? Ergeben sich für mich bei dem Verzicht und der Auszahlung irgendwelche Nachteile?
2) Aus meiner Sicht macht es für den 2. Vertrag keinen Sinn mehr weitere Einzahlungen vorzunehmen, weil ich die Zuteilung in naher Zukunft eh nicht erreichen kann. Meine Überlegung ist nun diesen Vertrag zu kündigen, weil die Verzinsung mit 1% nicht unbedingt hoch ist und eine Zuteilung noch in weiter Ferne ist. Macht eine Kündigung aus Ihrer Sicht sinn und mit welchen Nachteilen muss ich dabei rechnen?
Kündigung ist grundsätzlich immer die letzte und häufig schlechteste Variante. Verträge ermäßigen usw. wären die ersten Optionen. Dafür müssen aber die genauen und vor allem aktuell gültigen Vertragsdetails/Möglichkeiten bekannt sein.
In aller erste Linie das BHW ansprechen und sich dort beraten lassen. Unterschrieben werden muss im ersten Step ja nicht gleich etwas.
Kündigung ist grundsätzlich immer die letzte und häufig schlechteste Variante. Verträge ermäßigen usw. wären die ersten Optionen. Dafür müssen aber die genauen und vor allem aktuell gültigen Vertragsdetails/Möglichkeiten bekannt sein.
Danke für den Hinweis. Verträge ermäßigen bedeutet die vereinbarte Sparsumme verringern um somit früher die Zuteilung zu ermöglichen?
Wenn man kein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte ist auch eine Ermässigung auf 100% des Bausparguthabens (aufgerund auf Tausender) möglich. Das gibt dann die schnellste Zuteilung.
Wenn man kein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte ist auch eine Ermässigung auf 100% des Bausparguthabens (aufgerund auf Tausender) möglich. Das gibt dann die schnellste Zuteilung.
Besteht dann nicht die Gefahr, dass er überspart wird und deshalb ein eventueller Bonus bei der Auszahlung wegfällt?
Vielen Dank für die ganzen Tipps und Hinweise. Das Gespräch mit meine BHW Berater hat mittlerweile stattgefunden. Sein Vorschlag war folgender:
1) Den Vertrag aus 2003 weiter besparen um die 2% verzinsung mitzunehmen
2) Den Vertrag aus 2008 nicht weiter besparen aber auch noch nicht ermäßigen/kündigen, wenn das Geld nicht sofort benötigt wird. Nach seiner Aussage lässt sich die Ermäßigung der Bausparsumme und/oder eine Auszahlung des Guthabens innerhalb von 4-6 Wochen umsetzen.
3) Wollte der Berater mir den Riester Bausparvertrag BHW Förder Maxx anbieten.
Hierzu meine Frage:
zu Punkt2: Macht es nicht mehr Sinn, wenn ich die Zahlungen stoppe, die Bausparsumme sofort zu ermäßigen und so dann automatisch in die Zuteilung zu gelangen. So habe ich nach wie vor die Option, den Sparbetrag auszahlen zu lassen oder das Darlehen in Anspruch zu nehmen.
zu Punkt 3: Wann macht der Abschluss für einen Riester Bausparvertrag wirklich Sinn? Macht dieser auch Sinn wenn ich in 1-3 Jahren eine Immobilie oder ein Haus bauen möchte?
Hierzu meine Frage:
zu Punkt2: Macht es nicht mehr Sinn, wenn ich die Zahlungen stoppe, die Bausparsumme sofort zu ermäßigen und so dann automatisch in die Zuteilung zu gelangen. So habe ich nach wie vor die Option, den Sparbetrag auszahlen zu lassen oder das Darlehen in Anspruch zu nehmen.
Grundsätzlich ist es am Sinnvollsten Vertragsänderungen dann durchzuführen, wenn der "Zeitpunkt" der Verwendung bekommen ist bzw. dieser und das Finanzierungsmodell ganz genau feststehen.
Zitat von maltelie
zu Punkt 3: Wann macht der Abschluss für einen Riester Bausparvertrag wirklich Sinn? Macht dieser auch Sinn wenn ich in 1-3 Jahren eine Immobilie oder ein Haus bauen möchte?
nicht in einem Satz und aus der Entfernung zu beantworten. Hier würde ich mich ebenfalls wieder daran orientieren, wie die Finanzierung aussehen soll/wird.
Falls auf jeden Fall ein WohnRiester-Bausparvertrag in die Finanzierung mit eingebunden werden soll, spricht nichts gegen einen sofortigen Abschluss.
Grundsätzlich ... ich wiederhole mich ..., würde ich auch hier den "Zeitpunkt" und das Gesamtkonzept abwarten.
1. Vertrag - macht Sinn.
2. Vertrag - das ist eines der (leider viel zu vielen) Beispiele von unsinnigen BSVs, viel zu hohe Bausparsumme für den monatlichen Beitrag (= schön hohe Provision / Abschlussgebühr), an Zuteilung vorerst nicht zu denken.
Warum diesen ermäßigen statt einfach kündigen ? M.E. kann der ersatzlos wegfallen, es sei denn er hat einen gnadenlos günstigen Darlehenszins.
3. Riester-Bausparvertrag - dass der BHW-Mensch das vorschlagen würde, war klar. Ob das Sinn macht, kann hier keiner beantworten. Wenn überhaupt, dann natürlich nur als Zinssicherungsinstrument inkl. einer passenden Vorfinanzierung denn so ein Riester-BSV ist ja nicht in 3 Jahren zuteilungsreif.
Beschäftigen Sie sich bitte zuerst ausführlich mit Riesterförderung in Zusammenhang mit eigengenutzter Immobilie (Vor- und Nachteile, Beschränkungen, Wohnförderkonto, spätere Steuern usw.).
Dazu noch drei Anmerkungen:
Erstens, jeder Riestervertrag ist wohnriesterfähig. Nicht nur BSVs, auch wenn die Bausparkassen immer gerne so tun.
Zweitens, es gibt auch die Möglichkeit, riestergeförderte Darlehen (Annuitätendarlehen) abzuschliessen, die Zulagen fliessen dann hier direkt in die Tilgung. Das wäre u.U. ab Kaufzeitpunkt sinnvoller für Sie, es wird nur nicht so stark propagiert und natürlich insbesondere nicht Bausparkassen.
Drittens, wenn Sie sich für eine Riesterförderung Ihrer zukünftigen Immobilie entscheiden, dann können Sie auch (wenn noch kein Vertrag besteht) einfach einen Banksparplan abschliessen (so gut wie keine Kosten), so die Zulagen / Förderung bis zum Kaufzeitpunkt mitnehmen und dann ggf. das Guthaben in einen anderen Riestervertrag übertragen lassen.
2. Vertrag - ... Warum diesen ermäßigen statt einfach kündigen ?
auf das Gockelgesabbel (z.B. hohe Bausparsummen, Provisionen) gehe ich nicht ein, zudem war keiner von uns bei dem Beratungsgespräch dabei. Ggf. einfach mal etwas intensiver mit dem Thema "Bausparen" beschäftigen, kann helfen einige Dinge etwas neutraler zu sehen.
"Kündigen" ist grundsätzlich immer die schlechteste und letzte Möglichkeit.
Wenn dann schon die "Versteuerung im Alter" bei Riesterverträgen, die wohnwirtschaftlich eingesetzt wurden, hingewiesen wird, hilft auch hier die Unterschiede eine Hypothek und einem Bausparvertrag, bezogen auf das Wohnförderkonto, zu beachten.
Ob der Einbau von WohnRiester in eine Finanzierung überhaupt sinnvoll ist, möchte ich nicht aus der Entfernung beantworten.
auf das Gockelgesabbel (z.B. hohe Bausparsummen, Provisionen) gehe ich nicht ein, zudem war keiner von uns bei dem Beratungsgespräch dabei. Ggf. einfach mal etwas intensiver mit dem Thema "Bausparen" beschäftigen, kann helfen einige Dinge etwas neutraler zu sehen.
Geht´s noch ? Da haben Sie sich aber deutlich im Ton vergriffen. Sind Sie angestellt bei einer BSK und fühlen sich angesprochen oder warum reden Sie so daher ? Und nur am Rande, ich muss mich nicht intensiver mit Bausparen beschäftigen weil ich das seit Jahren beruflich tue. Und Sie ?
Zitat von obelix
"Kündigen" ist grundsätzlich immer die schlechteste und letzte Möglichkeit.
Klingt nach typischem "Verbraucherschützer" und ist so pauschal (trifft in vielen Situationen schon zu) bezüglich Bausparverträgen Quatsch.
Zitat von obelix
Wenn dann schon die "Versteuerung im Alter" bei Riesterverträgen, die wohnwirtschaftlich eingesetzt wurden, hingewiesen wird, hilft auch hier die Unterschiede eine Hypothek und einem Bausparvertrag, bezogen auf das Wohnförderkonto, zu beachten.
Ja, aber nicht an dieser Stelle als Antwort auf eine ganz allgemein gestellte Frage. Das ist ein, ggf. wichtiges Detail, welches dann u.U. später weiterer Ausführungen bedarf.
Und nur am Rande, ich muss mich nicht intensiver mit Bausparen beschäftigen weil ich das seit Jahren beruflich tue.
wenn dies so sein sollte, verstehe ich Ihre Antworten noch weniger.
Erklären Sie doch einfach, weshalb der Interessent JETZT seinen 2. Vertrag kündigen sollte? Was macht das für einen Sinn? Die gezahlte AG ist dann sofort und zu 100% weg.
In diesem Vertrag sind ~7.500 Euro Guthaben. Wenn es unbedingt sein soll, könnte er den Vertrag auf 8.000 Euro (oder ggf. Mindestbausparsumme ??? 10.000 Euro) ermäßigen und für die verminderte Bausparsumme einen neuen Vertrag ohne AG abschließen. Ob er diesen neuen Vertrag dann überhaupt nutzt, bleibt frei.
Falls der bestehende Tarif gute Konditionen hat und eine Teilung und Buchung des vorhandenen Guthaben auf eine Teilsumme zulässt, wäre dies ebenfalls eine Option. Das Guthaben (~7.500 Euro) könnte er sich relativ kurzfristig auszahlen lassen und bei Bedarf als Eigenkapital in die Finanzierung einbringen.
Und ganz so unsinnig, je nach Beratungsgespräch, muss die genannte Sparrate von 150 Euro monatlich bei einer BSS von 50.000 Euro nicht sein. Bezogen auf den Einbau in eine Finanzierung, wäre dieser Vertrag ist ca. 10 Jahren ab Vertragsbeginn/Ratenzahlung zugeteilt.
Grundsätzlich würde ich bestehende Verträge erst anpassen, wenn die Verwendung ansteht und das Finanzierungskonzept geklärt ist. Die monatlichen Einzahlungen können jederzeit gestoppt werden.
Übrigens bin ich persönlich kein Freund von überzogenen Bausparsummen. Die gewählte Summe sollte zu dem Sparziel und/oder in ein Gesamtkonzept passen. Beispiel: Besonders toll finde ich einem 80jährigem Menschen einen Vertrag mit einer BSS von 100.000 Euro zu verkaufen in den monatlich 100 Euro eingezahlt werden.
Diese "Vermittler" sind Gottseidank nicht lange am Markt. Zumindest nicht bei einem und dem gleichen "Arbeitgeber".
Was macht das für einen Sinn? Die gezahlte AG ist dann sofort und zu 100% weg.
Stimmt, bezahlt ist bezahlt und sie kommt auch bei Fortführung nicht wieder.
Zitat von obelix
In diesem Vertrag sind ~7.500 Euro Guthaben. Wenn es unbedingt sein soll, könnte er den Vertrag auf 8.000 Euro (oder ggf. Mindestbausparsumme ??? 10.000 Euro) ermäßigen und für die verminderte Bausparsumme einen neuen Vertrag ohne AG abschließen. Ob er diesen neuen Vertrag dann überhaupt nutzt, bleibt frei.
Wenn der neue Vertrag nutzlos ist, ja warum denn überhaupt ?
Zitat von obelix
Falls der bestehende Tarif gute Konditionen hat und eine Teilung und Buchung des vorhandenen Guthaben auf eine Teilsumme zulässt, wäre dies ebenfalls eine Option. Das Guthaben (~7.500 Euro) könnte er sich relativ kurzfristig auszahlen lassen und bei Bedarf als Eigenkapital in die Finanzierung einbringen.
Die 7.500,- können auch bei Kündigung einfach so ausgezahlt werden.
Zitat von obelix
Und ganz so unsinnig, je nach Beratungsgespräch, muss die genannte Sparrate von 150 Euro monatlich bei einer BSS von 50.000 Euro nicht sein. Bezogen auf den Einbau in eine Finanzierung, wäre dieser Vertrag ist ca. 10 Jahren ab Vertragsbeginn/Ratenzahlung zugeteilt.
Bei 150,- gebe ich Ihnen Recht, aber es werden nur 50,- eingezahlt und dann passt es nimmer.
Selbst wenn der Kunde den "neuen Restvertrag" (vorerst?) nicht benötigt, weshalb soll er diese kostenfreie Chance nicht nutzen? Wegwerfen kann er diesen immer noch ... oder vielleicht doch noch einsetzen.
Bei der Ratenberechnung haben Sie das vorhandene Guthaben umgerechnet. Mag stimmen, ich gehe auch davon aus, andererseits wäre möglich, dass die Zahlungen, z. B. 150 Euro Regelsparbeitrag, erst später aufgenommen wurden/werden sollten.
Trotzdem war keiner von uns beim Beratungsgespräch dabei. Es gibt immer wieder Fälle, in denen mit den Kunden z. B. abgesprochen wird, dass in den ersten x-Jahren nur xx Euro auf diesen Vertrag laufen und danach xx Euro (z. B. wenn der Erstvertrag angespart ist). Sorgfältige Verkäufer notieren dies in den eigenen und Kundenunterlagen (z. B. auf der Durchschrift des Antrages). Hin und wieder "vergessen" auch Kunden einiges.
Meine Standpunkt:
Bevor ein Vertrag (komplett) gekündigt wird, alle anderen Möglichkeiten prüfen.
Andere können dies gerne anders sehen, aber dabei kann ggf. Geld des Kunden verbrannt werden. Zum 2. Mal.