Widerrufsjoker - Berechnungen zur Rückabwicklung

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  1. Avatar von eugh
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    Standard Widerrufsjoker - Berechnungen zur Rückabwicklung

    Hallo zusammen,

    Dieser Thread soll einen Überblick geben, wie die Gerichte die gegenseitige Rückerstattung empfangener Leistungen und Nutzungen festgelegt haben. Es geht um I mmobilien- aber auch andere D arlehen.

    Jeder ist herzlich aufgefordert, neue Informationen beizusteuern, und ich werde sie in diesem ersten Beitrag entsprechend einfügen, wenn ich Zeit und Lust dazu habe. Damit es nicht zu kompliziert wird, haltet die Infos bitte so knapp wie möglich und orientiert Euch an den ersten Beispielen unten.

    Es ist zu berücksichtigen, dass sich die Gesetzeslage zwischenzeitlich verändert. Die zum Vertragsschluss gültigen Paragraphen (z.B. aus dem BGB in der Fassung vom "soundsovielten") werden in den jeweiligen Urteilen angegeben (sofern das Urteil verfügbar ist). So kann man selbst prüfen, ob das Urteil diesbzgl. zur eigenen Sachlage passt.

    Für die Richtigkeit der gemachten oder übernommenen Angaben übernehme ich keine Gewähr, d.h. die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

    Vielen Dank für's Mitmachen!

    -------------------------------------------------------------------------------------

    WRB 2003 - LG Köln, Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 08.01.2015, Az. 15 0 545/14:

    • B ank => Kunde: Alle geleisteten Ratenzahlungen, zzgl. Verzinsung mit 5 Punkten über Basiszinssatz


    • Kunde => B ank: Z insen in Höhe des vereinbarten Satzes


    Vertrag 10.06.2008 - Widerruf 15.10.2014 - KG (OLG) Berlin, Urteil vom 22.12.2014, Az. 24 U 169/13:

    • B ank => Kunde: Alle geleisteten Ratenzahlungen, zzgl. Verzinsung mit 5 Punkten über Basiszinssatz


    • Kunde => B ank: Das D arlehen samt marktüblicher Z insen nach Sätzen aus Bundesbankstatistiken; Sachverständigengutachten war nicht nötig


    Verträge 27./31.08.2007 und 06./07.09.2007 - LG Berlin, Urteil vom 19.12.2014, Az. 38 O 88/14 (nicht rechtskräftig):

    • B ank => Kunde: Nutzungsersatzansprüche nur wegen des Zinsanteils der Zahlungen des Kunden


    • Kunde => B ank: Z insen nur auf jeweiligem Stand der Restschuld; soweit Ratenzahlungen des Kreditnehmers die bis dahin angefallenen Z insen übersteigen, reduzieren sie die Restschuld.


    Verträge 05.04.2004 und 15.01.2007 - Widerruf 24.01.2013 - OLG Celle, Urteil vom 04.12.2014, Az. 13 U 205/13:
    Anm.: Es ging hier um die Rückabwicklung von Verträgen über Bücher und andere Wissensmedien. Auszüge aus dem Urteil:
    04 ... Ob dies für sich genommen die Annahme einer Verwirkung rechtfertigte, ist hier nicht zu entscheiden. Sollte diesen Entscheidungen allerdings – ungeschrieben – der Rechtssatz zugrunde liegen, dass ein Widerrufsrecht bei beiderseitiger vollständiger Vertragserfüllung nach Ablauf längerer Zeit seit dem Vertragsschluss stets verwirkt sei, folgt der Senat dem aus den genannten Gründen nicht. ...

    60 Das Zeitmoment dürfte vorliegend jedenfalls betreffend den Vertrag vom 5. April 2004 gegeben sein. Ob dies auch betreffend den Vertrag vom 15. Januar 2007 der Fall ist, kann offen bleiben.
    61 Jedenfalls fehlt es an dem Umstandsmoment. ...

    108 Darüber hinaus ist die Revision zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung zuzulassen. Soweit das Oberlandesgericht Köln und das Kammergericht den unter I.5.c) in Bezug genommenen Entscheidungen den Rechtssatz zugrunde gelegt haben sollten, dass ein Widerrufsrecht bei beiderseitiger vollständiger Vertragserfüllung nach Ablauf längerer Zeit seit dem Vertragsschluss stets verwirkt sei, folgt der Senat dieser Auffassung nicht.
    Vertrag 2007 - LG Itzehoe, Urteil vom 30.10.2014, Az. 7 O 41/14 (rechtskräftig?):

    • B ank => Kunde: Nutzungsersatzansprüche nur wegen des Zinsanteils der Zahlungen des Kunden


    • Kunde => B ank: Z insen nur auf jeweiligem Stand der Restschuld; soweit Ratenzahlungen des Kreditnehmers die bis dahin angefallenen Z insen übersteigen, reduzieren sie die Restschuld.

      Frage: Hat jemand den Text zu diesem Urteil? Ist es rechtskräftig?


    Vertrag 2005 - LG Heilbronn, Urteil vom 14.08.2014, Az. 6 O 134/14 (nicht rechtskräftig):

    • B ank => Kunde: 8.120,37€ nebst Zinsen hieraus in Höhe von X (s.u.) Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a. (jeweils alle 6 Monate gemäß neu berechnet- siehe auch basiszinssatz.info)...
      • ab 2005: ... 2,5 Prozentpunkte... (gemäß § 503 Abs. 2 BGB)
      • ab 22.02.2014 (Klageerhebung): ... 5 Prozentpunkte...


    Anm.: Der Kunde hat Berufung vor dem OLG Stuttgart eingelegt mit dem Ziel, die Rückerstattung von Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a.bereits seit 2005 zu erwirken.
    • Kunde => B ank: nichts (Details siehe im Anhang von Beitrag #5)

      Frage: Hat jemand den Text zu diesem Urteil? Ist bekannt, ob Berufungsklage erhoben wurde? Ergebnis?


    Vertrag 26.04.2007 - Widerruf 11.09.2013 - LG Karlsruhe, Urteil vom 11.04.2014, Az. 4 O 395/13:

    • B ank => Kunde: Vorfälligkeitsentschädigung (VFE), zzgl. Verzinsung von 12,25%


    • Kunde => B ank: nichts (D arlehen war bereits zzgl. VFE zurückgezahlt)


    Vertrag 26.01.2005 - Widerruf bis zum 20.10.2008 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2013, Az. I-6 U 64/12:

    • B ank => Kunde: alle bereits erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen (zeitlich vor und nach Wirksamwerden des Widerrufs), zzgl. Verzinsung mit 5 Punkten über Basiszinsatz*


    • Kunde => B ank: ausbezahlte Darlehensvaluta (inkl. Restschuldversicherungsprämie), zzgl. Verzinsung zum vereinbarten Sollzinssatz oder zum marktüblichen Zinssatz für ein vergleichbares Darlehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses*

      * "e) Eine derartige Verzinsung steht beiden Parteien des Rückabwicklungsschuldverhältnisses allerdings nur für diejenigen Zeiträume zu, in denen der jeweils zu verzinsende Anspruch auf Rückerstattung der Darlehensvaluta durch den Darlehensnehmer bzw. auf die Erstattung der erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen durch den Darlehensgeber auch tatsächlich bestanden hat."


    -------------------------------------------------------------------------------------
    Weiteren Lesestoff bzgl. möglicher Berechnungsverfahren, Zinsstatistiken und andere nützliche Informationen gibt es unter den folgenden Links:


    Hinweis: Ich habe keinerlei Einfluss auf den Inhalt verlinkter Seiten und mache mir deren Inhalt nicht zu eigen.

  2. Avatar von derpicknicker
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Rückabwicklung

    Also ich würde mich tatsächlich an die Geschäftsberichte halten, da hier eindeutig von Eigenkapital und Gewinn gesprochen wird. Einwenden kann die Bank ja immer noch. Falls ich die Rendite tatsächlich mal brauchen sollte, werde ich sie berechnen und veröffentlichen, natürlich mit Quellenbezug.

  3. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Rückabwicklung

    Du meinst also die Berichte von der Seite der Bank? Mit RSV muss man sich ja weniger Gedanken machen, aber ansonsten wäre es fast schon fatal, die falschen Variablen zu nutzen und damit zu viel zu verlangen. Wenn die Bank dann vorträgt, es sei weniger, bleibt man über die Quotelung auf einem Teil der Prozesskosten sitzen. Daher mache ich um diese EK-Rendite (wie auch um die Dispozinssätze) so einen Tanz.

    PS: Danke!

  4. Avatar von Sodas
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Rückabwicklung

    Wegen der ING DIBA EK-Rendite schaut mal bitte hier rein:
    https://de.statista.com/statistik/dat...-der-ing-diba/

  5. Avatar von Sodas
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Rückabwicklung

    sorry habe gerade gesehen, das einer schneller war als ich::

  6. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Rückabwicklung

    Ja kannst Du denn da irgendwelche Zahlen für die EK-Rendite der ING-DiBa sehen? Bei mir heisst es, dass man einen Premium Account abschließen müsse. Die DKB-Daten sind hingegen frei zugänglich...


    Für die Dispozins- und geduldeten Dispozinssätze der ING-DiBa AG ab 01.09.2010 gilt, was in den AGB für Girokonten "Vereinbarungen zum Girokonto" (Stand hier: 01.10.2015) dargelegt ist (steht auch auf jeder letzten Seite der Girokontoauszüge - ist aber nur schwer verständlich, weil Bezug auf die Entwicklung des EZB-Zinssatzes genommen wird, statt ganz simpel den Dispozinssatz anzugeben. Auf der Internetseite der ING-DiBa AG ist einiges zu dieser Zinsanpassungklausel zu lesen. Außerdem verweist die Bank auf Tabellen mit der Entwicklung des EZB-Zinssatzes und dass man daran die "Entwicklung der nicht ausgenutzten relevanten Erhöhung zum jeweiligen Produkt ersehen" könne. Statt einfach einmal eine Tabelle mit den Dispozinssätzen einzustellen, kommen die mit so verqueren "Erklärungen" und dem "Angebot", man möge sich das doch selbst ausrechnen. Servicewüste... Schließlich gibt es noch einen Hinweis auf einen Link zur Entwicklung und der aktuellen Höhe des EZB-Zinssatzes auf der Internetseite der EZB. Ja, genau!

    Naja, wenigstens gibt es bei test.de eine Übersicht seit 2010 und die aktuellen Konditionen (Stand: 01.10.2015, abgerufen am 03.12.2015) auf der Webseite der ING-DiBa AG. Zusammengefasst:

    2015 2014 2013 2012 2011 2010
    Dispositionskredit 7,50% 7,95% 8,50% 8,50% 9,00% 9,00%
    Geduldete Überziehung 7,50% 7,95% 12,00% 12,00% 12,50% 12,50%

  7. Avatar von Sodas
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Rückabwicklung

    Ne leider auch nicht. Gebe ich jedoch in google den Suchbegriff EK-Rendite Sparkasse an, und klicke dann den direkten acount, wird mir dieses ohne Einschränkung angezeigt. Bzw. lassen sich die Fenster ausklicken.

  8. Avatar von Sodas
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Rückabwicklung

    Vieleicht liegt es auch daran, das die Sparkasse auch in öffentlicher trägerschaft ist und die Bilanzen ohnehin öffentlich gemacht werden müssten.

  9. Avatar von Sodas
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Rückabwicklung

    Versuche es mal über diese Seite:
    https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet

    desweiteren folgender Hinweis der ING DIBA (ZITAT):

    Die Offenlegung der nicht vergütungsbezogenen Informationen zum 31. Dezember 2014 der ING-DiBa AG, Frankfurt am Main, erfolgt im Bundesanzeiger im Bereich "Rechnungslegung / Finanzberichte" mit dem Titel "Offenlegungsbericht nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 i. V. m. § 26a KWG". Die offenzulegenden Angaben zur Vergütungspolitik sind im Vergütungsbericht enthalten.

  10. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Rückabwicklung

    Hast Du meinen Beitrag #540 evtl. übersehen?

  11. Avatar von derpicknicker
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Rückabwicklung

    Zitat Zitat von eugh
    Du meinst also die Berichte von der Seite der Bank? Mit RSV muss man sich ja weniger Gedanken machen, aber ansonsten wäre es fast schon fatal, die falschen Variablen zu nutzen und damit zu viel zu verlangen. Wenn die Bank dann vorträgt, es sei weniger, bleibt man über die Quotelung auf einem Teil der Prozesskosten sitzen. Daher mache ich um diese EK-Rendite (wie auch um die Dispozinssätze) so einen Tanz.

    PS: Danke!
    Du hast natürlich vollkommen Recht, und jeder, der diese Beiträge liest, sollte sich gut überlegen, was für seine persönliche Konstellation das Sinnvollste ist. Meine Konstellation ist halt ziemlich risikolos, zumal es auch ein abgelöstes Darlehen ist und nicht befürchten muss, dass die Darlehenszinsen steigen. Meine beiden anderen Finanzierungen (beide IngDiba) laufen noch und da weiß ich noch nicht, ob ich die EK-Rendite überhaupt ins Spiel bringe.

    Hätte ich keine RSV, würde ich das vermutlich auf gar keinen Fall machen. Wäre ich viel zu schisserig für. Würde mich wahrscheinlich mit 2,5 % über Basiszins zufrieden geben.

  12. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Rückabwicklung

    Thema EK-Rendite:

    Die DSL Bank ist ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG. Dort habe ich mir deren EK-Rendite der Jahre 2008-2015(1. HJ) angesehen (Geschäftsbericht auf der Seite der Postbank).

    2008: -23,3%
    2009: - 7,8%
    2010: 5,7%
    2011: 1,3%
    2012: 6,4%
    2013: 5,5%
    2014: 7,2%
    2015: 7,8% (1.HJ)

    Bei diesen Zahlen macht es wohl wenig Sinn die EK-Rendite mit in die Berechnung der RAW aufznehmen.

  13. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Rückabwicklung

    Zitat Zitat von okerke
    Thema EK-Rendite:

    Die DSL Bank ist ein Geschäftsbereich der Deutsche Postbank AG. Dort habe ich mir deren EK-Rendite der Jahre 2008-2015(1. HJ) angesehen (Geschäftsbericht auf der Seite der Postbank).

    2008: -23,3%
    2009: - 7,8%
    2010: 5,7%
    2011: 1,3%
    2012: 6,4%
    2013: 5,5%
    2014: 7,2%
    2015: 7,8% (1.HJ)

    Bei diesen Zahlen macht es wohl wenig Sinn die EK-Rendite mit in die Berechnung der RAW aufznehmen.
    Einfach ausrechnen... schaut auf dem ersten Blick natürlich mau aus, aber wenn Du ab2012 größere Summen mit einem höheren Zins als 5 oder gar 2,5% über BZ verzinst bekommst, kann das trotzdem was ausmachen...zumindest wenn es in die Nähe der 5% ü.BZ käme, könnte man diese mit der EK-Rendite begründen.

    Und war das EK-Rendite vor oder nach Steuern?

  14. Avatar von okerke
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Rückabwicklung

    Zitat Zitat von ducnici
    Einfach ausrechnen... schaut auf dem ersten Blick natürlich mau aus, aber wenn Du ab2012 größere Summen mit einem höheren Zins als 5 oder gar 2,5% über BZ verzinst bekommst, kann das trotzdem was ausmachen...zumindest wenn es in die Nähe der 5% ü.BZ käme, könnte man diese mit der EK-Rendite begründen.

    Und war das EK-Rendite vor oder nach Steuern?
    vor Steuern.

    Aber kann die Bank im Umkehrschluss nicht argumentieren dass in den Jahren 2008+2009 eine negative EK-Rendite vorlag und somit weder 5% noch 2,5% über BZ angesetzt werden darf?

  15. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Rückabwicklung

    Zitat Zitat von okerke
    vor Steuern.

    Aber kann die Bank im Umkehrschluss nicht argumentieren dass in den Jahren 2008+2009 eine negative EK-Rendite vorlag und somit weder 5% noch 2,5% über BZ angesetzt werden darf?
    Tja, das ist ja eben die Krux mit der EK-Rendite. Nutzungen sind nach BGB Früchte die man erwirtschaftet. Nicht der Gewinn. Die EK-Rendite wird aber auf Basis des Gewinns ermittelt.
    Vorher hat der Vorstand seine S-Klasse und sein Vorstandgehalt bekommen, die Sparkasse ihre Filialen bewirtschaftet und Angestellten Gehälter ausbezahlt.

    Meines Erachtens müsste man den Zinsüberschuss der Bank ins Verhältnis zum EK setzen.

    Denn ohne das Geld des DN hätte die Bank keine weiteren Erträge (ich sage hier bewusst nicht Zinserträge) erwirtschaftet, ergo wäre der Aufwand (Kostenseite) der Bank auf der anderen Seite auch weniger ausgeglichen werden können.

    Alternativ könnte man noch die Gesamtkapitalrendite oder Umsatzrendite ins Auge fassen.

    Erstere wäre vielleicht auch interessant, da hierfür das Argument der Re-Finanzierung der Bank inkludiert ist.

  16. Avatar von Sodas
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Rückabwicklung

    Zitat Zitat von eugh
    Ja kannst Du denn da irgendwelche Zahlen für die EK-Rendite der ING-DiBa sehen? Bei mir heisst es, dass man einen Premium Account abschließen müsse. Die DKB-Daten sind hingegen frei zugänglich...


    Für die Dispozins- und geduldeten Dispozinssätze der ING-DiBa AG ab 01.09.2010 gilt, was in den AGB für Girokonten "Vereinbarungen zum Girokonto" (Stand hier: 01.10.2015) dargelegt ist (steht auch auf jeder letzten Seite der Girokontoauszüge - ist aber nur schwer verständlich, weil Bezug auf die Entwicklung des EZB-Zinssatzes genommen wird, statt ganz simpel den Dispozinssatz anzugeben. Auf der Internetseite der ING-DiBa AG ist einiges zu dieser Zinsanpassungklausel zu lesen. Außerdem verweist die Bank auf Tabellen mit der Entwicklung des EZB-Zinssatzes und dass man daran die "Entwicklung der nicht ausgenutzten relevanten Erhöhung zum jeweiligen Produkt ersehen" könne. Statt einfach einmal eine Tabelle mit den Dispozinssätzen einzustellen, kommen die mit so verqueren "Erklärungen" und dem "Angebot", man möge sich das doch selbst ausrechnen. Servicewüste... Schließlich gibt es noch einen Hinweis auf einen Link zur Entwicklung und der aktuellen Höhe des EZB-Zinssatzes auf der Internetseite der EZB. Ja, genau!

    Naja, wenigstens gibt es bei test.de eine Übersicht seit 2010 und die aktuellen Konditionen (Stand: 01.10.2015, abgerufen am 03.12.2015) auf der Webseite der ING-DiBa AG. Zusammengefasst:

    2015 2014 2013 2012 2011 2010
    Dispositionskredit 7,50% 7,95% 8,50% 8,50% 9,00% 9,00%
    Geduldete Überziehung 7,50% 7,95% 12,00% 12,00% 12,50% 12,50%


    Sorry, ich bin davon ausgegangen das Du auf den Gewinn, den die jeweilige Bank (hier die Ing Diba) in den letzten Jahren ings. erzielt hat, abstellen wolltes. Dieses hat zumindest mein Anwalt in der Klageschrift mit eingebracht um die Argumentation der Sparkasse Sie hätte lediglich eine Gewinnmarge von 0,5 bis 0,75 % erzielt! zu entkräften.... Sein Ziel war es das gesamte Geschäftfeld für die Berechnung mit einzubeziehen. Schließlich kann man nicht nachvollziehen wofür die einzelnen Tilgungs- und Zinszahlungen eingesetzt worden sind. Zwar behauptet die Bank bzw. die Sparkasse, das die erfolgten Zins- und Tilgungszahlung, für die Refinanzierung des Darlehens, geparkt worden sind. Dieses konnte Sie aber bis heute lediglich nur behaupten aber nicht belegen. Folgt man der EK-Rendite der Sparkasse ab 2005 bis heute, so hat Sie durchschnittlich eine EK-Rendite von 7,466 % erzielt!!!!(Dieses auch nach Steuern).

  17. Avatar von ducnici
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Rückabwicklung

    Zitat Zitat von Sodas
    Sorry, ich bin davon ausgegangen das Du auf den Gewinn, den die jeweilige Bank (hier die Ing Diba) in den letzten Jahren ings. erzielt hat, abstellen wolltes. Dieses hat zumindest mein Anwalt in der Klageschrift mit eingebracht um die Argumentation der Sparkasse Sie hätte lediglich eine Gewinnmarge von 0,5 bis 0,75 % erzielt! zu entkräften.... Sein Ziel war es das gesamte Geschäftfeld für die Berechnung mit einzubeziehen. Schließlich kann man nicht nachvollziehen wofür die einzelnen Tilgungs- und Zinszahlungen eingesetzt worden sind. Zwar behauptet die Bank bzw. die Sparkasse, das die erfolgten Zins- und Tilgungszahlung, für die Refinanzierung des Darlehens, geparkt worden sind. Dieses konnte Sie aber bis heute lediglich nur behaupten aber nicht belegen. Folgt man der EK-Rendite der Sparkasse ab 2005 bis heute, so hat Sie durchschnittlich eine EK-Rendite von 7,466 % erzielt!!!!(Dieses auch nach Steuern).

    Nun ja, es ist schon ersichtlich, dass die Bank im Rahmen von Immobilienfinanzierungen sich günstig gut besichertes Geld von EZB & Co leihen kann.
    Danach wird sie das aber kaum zurück führen sondern andere Geschäfte damit machen, denn sonst kämen logischerweise nicht diese Renditen zustande.

    Die Gewinnmarge der Bank/SPK zwischen ausgegebenen Immo-Darlehen und Refinanzierung dürfte schon etwas um die 0,5-0,75% liegen. Letztere Wert wurde in einer Verhandlung vor kurzem vom Beklagtenvertreter einer Sparkasse als "typisch" in den Raum geworfen. Wir alle wissen, dass die SPK meist immer etwas teurer sind als andere Banken.

    Diese Gewinnmarge kann ich aber bei einer RÜW vom Vertrags- oder marktüblichen Zins in Abzug bringen. Denn in den Zinssätzen steckt ja diese Gewinnmarge mit drin die der Bank nicht zusteht.

    Was passiert eigentlich, wenn man den Zinsüberschuss ins Verhältnis zum EK setzt?

  18. Avatar von eugh
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Rückabwicklung

    Welche Argumente sprechen jetzt eigentlich für/gegen die EK-Rendite bzw. den Dispozinssatz?


    04.12.2015 test.de hat das Excel-Arbeitsblatt zur Abschätzung der Folgen eines Kreditwiderrufs überarbeitet. Die Benutzung ist jetzt etwas einfacher. Es bleibt aber dabei: Die Berechnung dort ist nicht genau. Sie ersetzt kein finanzmathematisches Gutachten. Zusätzlich bietet das Arbeitsblatt jetzt auch die Ergebnisse, wenn zugunsten des Kreditnehmers nur Nutzungen der Bank oder Sparkasse in Höhe von 2,5 Punkten über dem Basiszinssatz angesetzt werden.
    Quelle: test.de

    [Update 04.12.2015] test.de hat das Arbeitsblatt überarbeitet. Die Benutzung ist jetzt etwas einfacher. Es ist nicht mehr erforderlich, den Zinsanteil für alle Raten einzeln einzugeben. Das Excelarbeitsblatt berechnet jetzt selbst, welcher Anteil in den Raten auf Zinsen und auf Tilgung entfällt. Dabei rechnet das Arbeitsblatt nicht wie Banken, sondern wertet die Zahlungen wie Gerichte es tun: Zunächst wird die Zahlung auf die zur Zeit der Zahlung fälligen Zinsen angerechnet. Der verbleibende Teil reduziert die Restschuld. Außerdem rechnet das Arbeitsblatt jetzt in Annäherung an die Berechnung der mit der jeweils tatsächlichen Zahl der Tage des Jahres mit durchschnittlich 365,25 Zinstagen je Jahr. Schließlich war ein Fehler zu beseitigen, auf den ein Leser uns hingewiesen hat und der das Ergebnis der herkömmlichen Berechnung geringfügig verfälschte. Es bleibt allerdings dabei: Das Arbeitsblatt ist ein Provisorium, das zur halbwegs genauen Abschätzung der Folgen des Widerrufs eines Kredits geeignet ist, aber keine finanzmathematisch korrekte Berechnung durch einen Sachverständigen ersetzt.

    Erneut hat uns ein Leser auf einen Fehler in einer Formel hingewiesen, der zwar zu verhältnismäßig geringen, aber immerhin: Fehlern führt. Er ist jetzt korrigiert.
    Quelle: test.de

    Diesmal hat die Korrektur etwas länger gedauert - aber ich freue mich trotzdem sehr darüber.

  19. Avatar von posteo
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    Standard AW: Widerrufsjoker - Rückabwicklung

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Rückabwicklung

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    Standard AW: Widerrufsjoker - Rückabwicklung

    Wie verhält es sich eigentlich bei einer Rückabwicklung bei einem endfälligen Darlehen mit den Tilgungsleistungen die in BSV oder Lebensversicherungen gezahlt werden als Tilgungsersatz bezüglich der Nutzungsentschädigung? Werden diese Tilgungsersatzprodukte dann auch rückabgewickelt mit 5% über den Basiszins entschädigt?

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