da mein Bausparvertrag von 2002 langsam in die Jahre kommt und ich wegen der Bonuszinsen eigentlich mit Kündigungsdruck von BHW rechne, habe ich mir kürzlich mal meine Unterlagen dazu angeschaut. Dabei ist mir aufgefallen, dass die mir 3 Monate nach Abschluss des Bausparvertrages (der ein Folgevertrag war, nachdem ein anderer Zuteilungsreif war, wobei mir heute der Sinn des Abschlusses nicht ganz einleuchtet) wohl eine Tarifänderung aufgeschwatzt haben, die ebenfalls recht sinnlos erscheint. Im Kleigedruckten habe ich dort nun gefunden, dass nach einem Tarifwechsel ein erhöter Zinssatz ausgeschlossen ist. Ich gehe davon aus, dass damit der Bonus gemeint ist!?
Wenn ich das so sehe, habe ich das Gefühl, dass die mich mit dem Bonus geworben haben (den Flyer hatte ich sogar mit abgeheftet und der Bonus war extra von der Beraterin angemarkert worden) und ihn dann durch die unsinnige Tarifänderung 3 Monate später wieder enfallen lassen möchten. Wenn es so ist, fühle ich mich ziemlich vera...
Habt Ihr damit schonmal Erfahrungen gemacht? Ein kleiner Tip würde mir sehr Helfen. Noch ist er wohl nicht zuteilungsreif, so dass es noch gar nicht aktuell ist aber ich habe schon jetzt "nen Hals" :-)
Aller Vorraussicht nach sollte der Tarifwechsel - so in dem abgeschlossenen Vertrag der Bonuszins noch enthalten war - nur ein Ziel verfolgen, den erhöhten Bonuszins auszuschließen. Das war die Strategie bei vielen Bausparkassen seinerzeit, dies sogar mit Verträgen, die schon gut angespart waren und die Bonusoption noch hatten.
Man warb mit günstigeren Darlehenszinsen durch Options-, und Tarifwechseln oder Vertragsänderungen. Alle diese Änderungen beinhalteten in der Regel den Wegfall des Bonus. Viele Kunden kannten den Bonus oder die Bonusoption bei Darlehensverzicht nicht, sahen in ihren Kontoauszügen immer nur den Basiszins, nicht aber den Bonuszins, der separat geführt wurde und bei Zuteilung mit Darlehensverzicht hätte gezahlt bzw. beantragt werden müssen.
Lukrativ auch für einige (oder viele??) Vermittler, denn die Abwehr von Bonuszinsen und den damit verbunden oder notwendigen Änderungen, insbesondere Erhöhungen und Teilungen und folgenden Neuabschlüssen oder eben den Erhöhungen zog ja auch noch notwendiges Neugeschäft nach sich.
Wäre das nicht passiert, wäre das Drama der Bausparkassen noch größer, die Rückstellungen hätten die Bausparkassen noch mehr belastet, als sie es ohnehin schon tun.
Da war Tür und Tor für.....geöffnet, Bausparveträge mit den nicht ganz einfachen Regelwerken und Zuteilungsverfahren waren dafür prädestiniert nicht immer im Sinne des Kunden zu beraten, anders gesagt die Anlage als Kunde gut zu verstehen.
"Aufgeschwatzt" ... tolle Aussage. Wer hat denn unterschrieben? Der Berater oder Sie?
Erster und bester Ansprechpartner ist immer die betroffene Bausparkasse (siehe phot). Nur dort sind alle aktuellen Vertragsdetails bekannt. Bevor "man sich wieder etwas aufschwatzen lässt", kann ja gerne vorab hier nochmals mit konkreten Details gefragt werden.
Natürlich hat der Kunde unterschrieben, aber scheinbar nicht gewusst was. Daran ist nicht immer der Kunde schuld, dafür ist Verkaufen zu komplex, insbesondere die Anlage Bausparvertrag. Eine Anlageform die ich als geeingete und sinnvolle Anlage erachte, zumindest in jedem Portfolie - maßvoll und den Bedürfnissen angepasst - seine Berechtigung hat.
Natürlich hat der Kunde unterschrieben, aber scheinbar nicht gewusst was.
damit ist alles gesagt. Danke für die Bestätigung.
Es gibt kaum ein einfacheres Finanzprodukt als einen Bausparvertrag. Leider (bezogen auf "einfach") haben in den letzten Jahren die Variatonsmöglichkeiten sehr stark zugenommen (Wahlzuteilung, etc.).
Ich werde dort mal nachfragen - vielleicht schätze ich es ja auch falsch ein. Aber fragen wollte ich lieber vorher - ich habe halt keine Ahnung von dem Thema.
@Obelix: Das ist leichter gesagt als getan - Du hast vermutlich Ahnung von dem Thema. Ich nicht! Ich muss mich dewshalb leider drauf verlassen, dass mein "Berater" mich umfassend und korrekt aufklärt und das war hier sicherlich nicht der Fall. Bei mir lief das immer so, dass die anrufen und erklären, es gäbe eine wichtige Neuerung und deshalb einen Termin vereinbaren, was genau dürfe mir nur der Berater sagen.
Außerdem hieß es in dem Änderungsformular nicht "die Bonusverzinsung entfällt", sondern "eine nachträglich Erhöhung ist ausgeschlossen", dass muss sich nicht sofort erschließen.
Alles richtig was die Herren sagen.Aber chamy sollte anrufen.Ich habe damit gute Erfahrungen gemacht bei der BHW.Die Damen bei der BHW geben immer eine Auskunft.Wenn sie Ihnen eine Bonushöhe nennen,dann hat die Vertragsänderung nicht zum Wegfall des Bonus geführt und sie können weiter einzahlen bis kurz vor der Bausparsumme.
Den10 Jahreszeitraum nach der Zuteilung würde ich nicht überschreiten.
Dann Zuteilung annehmen und auf das Darlehen verzichten.Den Freistellungsauftrag nicht vergessen.Wenn dann ihr Steuersatz unter 25 % liegt,dann könnten sie auch noch einen Teil der Abgeltungssteuer über die Steuererklärung zurückholen.
Man könnte auch über die AGBs die Bonusangelegenheit abklären,aber für einen Normalverbraucher ist dies etwas kompliziert.Die AGBs wurden in Jahresabständen verändert -dies immer zum Nachteil des Bausparers.Wenn dann die Vertragsänderung nach so einer Veränderung der AGB lag,dan kann der Bonus weg sein.
Noch ein Hinweis : auf dem BHW Formular für die Vertragsänderung ist immer vermerkt,ob die höhere Verzinsung noch gewährt wird.
Leider sagt in der Regel die Bank den Kunden dies nicht ausdrücklich.
Könnte man arglistige Täuschung nennen.Aber wer will dies beweisen.
Also anrufen!!!!!!!!!!!!!!!
Her chany-leider hatte ich ihre Antwort 10.06 nicht gelesen.Es besteht aber auch kein Widerspruch.Nur im Formular für die Vertragsänderung steht immer ,ob die höhere Verzinsung noch gewährt wird.
Ich hatte in Dispo maXX (AGB ab 01.03.2002) von D3t am 31.01 2003 gewechselt.
Da steht bei Guthabenzins: neue Verzinsung :
-Basisverzinsung beträgt 2%
-Gesamtverzinsung erhöht sich ab neuen Vertragsbeginn auf 4,25
%,wenn nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung auf das Bauspardarlehen verzichtet wird.
Es steht aber auch in einer anderen Zeile,dass nach einem Tarifwechsel eine Erstattung der Abschlußgebühr ausgeschlossen ist.
So etwas müßte bei Ihnen ja eigentlich auch stehen.
musste ich sie echt bestätigen, bzw. dass Kunden Bausparverträge oder die Anlage als Solches nicht immer verstehen?
Vorweg, es gibt ehrenwerte Bausparkassenvertreter, ohne Frage ich habe einige davon geleitet! Die Realität aber ist auch und das nicht selten :
- überhöhte Bausparsummen die in keinem Verhältnis zur Sparrate stehen
- verschleiern der Abschlussgebühr
- Neuabschlüsse mit Umschichtung Sparraten, obwohl bestehender Vertrag noch nicht zugeteilt ist
- Vertrags-, bzw. Optionsänderungen, damit der Bonusanspruch verfällt
- wecken falscher Erwartungshaltungen in Bezug auf das Bauspardarlehen
- keine Nennung eines Gesamtmischzinssatzes bei vorfinanzierten Bausparveträgen
Insbesondere bei Wohnriester Verträgen
- keine transparente Aufklärung über die Nachversteuerung, dem fiktiven Wohngeldkonto und der Nachteile bei Inanspruchnahme und Verkauf der Immobilie. Falsche Förderberechnungen und insbesondere wird nicht deutlich genug darüber beraten, wie ein Wohnriester einzusetzen ist, egal ob bei einer bestehenden Finanzierung oder einer mal beabischtigten.
Bausparen hat absolut seine Berechtigungen
- sowohl als Sparvertrag/Prämienvertrag - insbesondere wenn es die Wohnbauprämie und sogar noch die Arbeitnehmersparzulage gibt - u.a. bei jungen Menschen
- als Zinssicherungsinstrument bei einer angehenden/zu zeichnenden Finanzierung
- innerhalb des Ansparens für Eigenkapital für den Kauf für Wohneigentum in der Zukunft, da das gekaufte Bauspardarlehen die EK Quote erhöht und damit den Beleihungsauslauf senken lässt.
- für Immobilieneigentümer kann es der "Krankenschein fürs Haus werden", so kann man mit etwas angesparten was nicht für eine Reparatur reicht diese tätigen, da das Bauspardarlehen - blanko gewährt und doppelt so hoch wie das Guthaben - die vorhandenen Mittel deutlich erhöht.
- als Produkt um die Riesterförderung ausserhalb der Verrentung unterzubringen
Aber nur wer als Verkäufer das Produkt auch mit den Fördermöglichkeiten
und den einzelnen Einkommensgrenzen, den Verfahrensweisen und Auswirkungen, den Regularien und Abwicklungen kennt, zu dem die Zuteilungsverfahren und Bedingungen versteht, diese individuell
auf dem Kunden münzt, kann einen Kunden auch so beraten, dass er das Produkt versteht und weiß was er zeichnet.
Aus der Praxis heraus weiß ich wie es läuft, wie und mit welchen Aussagen verkauft wird, ganz genau, aber noch viel entscheidender sind die Aussagen von vielen, ich habe das Produkt nicht verstanden, das habe ich nicht gewusst, das wurde mir nicht oder anders gesagt, aber viele wissen und wussten ja noch nicht mal, dass u.a. der immense Bonus kaputt gemacht wurde, es ein fiktives Wohngeldkonto und eine Nachversteuerung gibt, Tarifänderungen zu günstigeren Darlehenszinsen gegenüber den mal gezeichneten Guthabenszinsen, indirekte Wechselgebühren (wie es die Bausparkasse auch nennen mag) kostet, Teilungen statt Kündigungen Abhschlussgebühren erhalten bzw. einsparen lässt usw.usw.usw.
Ganz zu schweigen davon und von denen, die Bausparen missbrauchen, davon schreibe ich erst gar nicht.
ich bin neu hier, und wie viele andere wahrscheinlich auch,
direkt ein Anliegen.
Vor ein paar Tagen trudelte ein Brief von der BHW ein, in dem steht, dass die Zinsbindung für mein
Darlehen / Finanzierung Haus durch einen Bausparvertrag im Juni 2022 endet.
Beiliegendes Vertragsformular: Vertragsänderungsantrag für Tarif F maxx und FörderBausparen Flex (WR1)
Die BHW schreibt weiter (Seite 1), dass (Aufgrund der derzeitigen niedrigen Zinslage am Kapitalmarkt) mir hier
eine super Variante vorliegt, welche wesentlich günstiger, zins- und zahlungssicherer ist, um mein Darlehen fortzuführen.
Ich habe jetzt aber keine Ahnung ob ich nun hier etwas tun muss oder nicht.
Wenn ich gar nichts ausfülle, also weder einer Ermäßigung des Bausparvertrages, noch einer Änderung des Tilgungsbeitrages, noch einem
Wechsel des Darlehenszinses (was schon vorausgefertigt und angekreuzt ist), noch einer Teilung oder Wahlzuteilung, zustimme,
was passiert dann?
Wird der Vertrag unter den jetzigen Bedingungen fortgeführt oder flattert eine Kündigung des Vertrags ins Haus (und was dann?).
Wenn ich dem Wechsel zustimme, dann steht auf Seite 2 des Antragsformulars unter Hinweise:
F maXX:
Für Vertragsänderungen werden Gebühren erhoben, deren Höhe sich gemäß §17 Abs. 1 Bausparbedingungen aus der jeweils
gültigen Fassung der Gebührentabelle ergibt.
WR1:
Entgelte und Aufwendungsersatz sind in § 17 abschließend geregelt.
D.H. hier kommen schon mal "versteckte" Gebühren auf mich zu wenn ich auf den Vertrag reinfalle, äh, wenn ich dem zustimme???
Unter wichtige Ergänzungen und Hinweise (Seite 3) stehen auch noch so Dinge wie:
Bei Ermäßigung: Nach der Ermäßigung entfällt der Bonusanspruch.
Bei einer Teilung: ... entfällt der Bonusanspruch.
Bei Änderung des Tilgungsbeitrages: Eine bereits ausgesprochene Zuteilung erlischt bei Änderung... Zum Wechsel: gilt ein bestimmter Faktor zur Berechnung der Bewertungszahl und eine ausgesprochene Zuteilung erlischt
beim Wechsel des Darlehenszinses.
D.H. ... versteh ich nicht wirklich, steht aber im Kleingedruckten, also böse!???
Ich traue den ganzen Vorteilen von Seite 1 durch Seite 2 und 3 aber nicht.
Wie sollte ich mich jetzt verhalten?
Muss ich etwas ausfüllen?
Soll ich gar nicht darauf reagieren und was passiert dann?
Bitte um Hilfe.
(Anbei noch das komplette Schreiben mit geschwärzten Bereichen.)
Entfällt der Bonusanspruch
Entfällt der Bonusanspruch
Entfällt der Bonusanspruch
..........
Das ist das, was erreicht werden soll!
Achten sie darauf, dass sie kurz bevor 10 Jahre nach Zuteilung rum sind und/oder das Guthaben die Bausparsumme nichtübersteigt und lassen sich dann den Vertrag mit Darlehensverzicht und Bonusanspruch auszahlen.
Du hast ein Darlehen über 60.000 €, auf das du z.Z. 1,22% Zinsen bezahlst und einen abgetretenen Bausparvertrag?
Die Zinsbindung für das Darlehen endet im Juni 2022.
Ist der Bausparvertrag (bis dahin) schon zuteilungsreif?
Hier hab ich dann aber das nächste Problem.
Wir (meine Frau und ich) sind dann aber noch lange nicht fertig mit dem Abbezahlen des Hauses.
Eigentlich sollte der Vertrag über 30 Jahre gehen, denn durch den Vertrag wird das Haus finanziert.
voraussichtliche Zuteilung (bei Zahlung des vereinbarten Sparbeitrages)01.09.2034
Also müsste ich mich irgendwie auf die nächsten 10 Jahre und dann wieder auf 10 Jahre einlassen,
bis die im Vertrag erwähnte Summe abbezahlt ist.
Ich weiß aber nicht wie... deshalb die Frage, was passiert wenn ich nicht darauf reagiere.
Endet der Vertrag oder läuft dieser zu den jetzigen Konditionen weiter?
Weitere Infos:
BHW BauSparvertrag
Vertragssumme: 60.000,00 €
Saldo: +13.348,07 €
BHW BauSparvertrag
Vertragsbeginn16.05.2012
TarifDR3
Zinssatz1,000 %
Vertragssumme60.000,00 €
aktueller Kontostand13.348,07 €
Guthabenzinsen laufendes Jahr116,60 €
tariflicher Sparbeitrag71,00 €
gewünschter Tilgungsbeitrag236,67 €
zu zahlender Versicherungsbeitrag0,00 €
Bewertungszahl11,70
voraussichtliche Zuteilung
(bei Zahlung des vereinbarten Sparbeitrages)01.09.2034
Saldensumme233.432
Der Bausparvertrag ist vorfinanziert, d.h. der Vertrag dient als Tilgungsersatz für das gewährte Darlehen.
Mit Gewährung des Darlehens sind sämtliche Rechte an den Darlehensgeber abgetreten.
Wenn ich das "teure" Darlehen ablösen möchte, muss dies im Grundbuch aktualisiert werden?
§ 490 BGB Absatz 2 dann, oder?
(2) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem der Sollzinssatz gebunden und das Darlehen durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, unter Einhaltung der Fristen des § 488 Abs. 3 Satz 2 vorzeitig kündigen, wenn seine berechtigten Interessen dies gebieten und seit dem vollständigen Empfang des Darlehens sechs Monate abgelaufen sind. Ein solches Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Darlehensnehmer ein Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache hat. Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung).
Dann wird hier wieder eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig...
Wie kommt man eigentlich auf die Idee 60.000 € mit einem Bausparvertrag abzusichern?
Könnt ihr wirklich nur 220 € monatlich für eure Finanzierung aufbringen oder hat das der Postbankberater damals euch so in den Mund gelegt?
Senden Sie mir einfach mal eine Mail, ich schaue mir das (alle Darlehen) an und erstelle Ihnen gerne mal unverbindlich ein Anschlussfinanzierungskonzept.