Selbständigkeit & ALG I

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  1. Avatar von Harry56
    Harry56 ist offline
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    Standard Selbständigkeit & ALG I

    Hallo in die Runde,
    ich würde gerne mal ein paar Fragen loswerden, die mich seit ein paar Tagen umtreiben:

    Was passiert mit meinen ALG I Ansprüchen, wenn ich mich selbstständig mache. Konkret geht es mir darum, dass ich von Jobverlust bedroht bin und gegen eine relativ üppige Abfindung zum Jahresende freigesetzt (Auflösungsvertrag) werden könnte. Würde ich mich sofort arbeitslos melden, so würde mein ALG I > EUR 2000 für 24 Monates sicher sein, was ich eigentlich aber gar nicht will, da ich gute Chancen sehe erfolgreich als Handelsvertreter zu arbeiten, da ich im Markt sehr gut vernetzt und schon mehr als 25 Jahre Vertriebserfahrung habe.

    Sollte ich dennoch eine Bauchlandung machen - nach sagen wir mal einem Jahr - was geschieht mit meinen ursprünglichen Ansprüchen, Bezugsdauer insbesondere aber Höhe der Leistung? Man kann zwar Anwartschaften abschließen, diese würden aber weniger als die Hälfte der ursprünglichen Leistung ausmachen.

    Kann man sich arbeitslos melden und sagen wir >3000 EUR /monatlich verdienen?

    Ich weiß, die Zuverdienstgrenze legt bei EUR 165,00. Dass ich dann kein ALG I mehr erwarten kann, ist auch klar, wird ja verrechnet. Aber, wird das von Monat für Monat neu bewertet oder verfallen meine Ansprüche dann gänzlich?

    Hat jemand Erfahrung in dieser Richtung gemacht, dann würde ich mich sehr über eine Antwort hier freuen!

    VG

    Harry56

  2. Avatar von patrice999
    patrice999 ist offline

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    Standard AW: Selbständigkeit & ALG I

    Soweit ich mich noch erinnere, waren das 4 Jahre ab dem Beginntag der Arbeitslosigkeit mit ALG1... Solange bleibt der urspr. ALG1 Anspruch bestehen.

  3. Avatar von Ex-Studentin
    Ex-Studentin ist offline

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    Standard AW: Selbständigkeit & ALG I

    Mein Vater hat sich mit 60 aus der Not heraus noch selbstständig gemacht. Er hat deswegen einen Gründungzuschuss bekommen.
    Das betrug glaub rund 6 Monate die Höhe des Arbeitslosengeldes und danach noch mal 9 Monate 300 €. Kann sogar sein, dass er aufgrund seines Alters länger als 6 Monate "Arbeitslosengeld" bekam, obwohl er ja arbeitete.

  4. Avatar von verschaukelt
    verschaukelt ist offline

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    Standard AW: Selbständigkeit & ALG I

    Das eine wäre tatsächlich den Gründungszuschuss noch mitzunehmen. Ist Geld was man nicht wegwerfen sollte.

    Außerdem ist es möglich sich weiter als selbständiger arbeitslosen zu versichern. Dies muss man sofort, spätestens nach drei Monaten ab Existenzgründung tun. Später geht das nicht mehr.
    Der Beitrag ist derzeit 85,05, Gründer zahlen im ersten Jahr die Hälfte.

    Das hier ist vielleicht auch noch wichtig:

    Restansprüche geltend machen?
    Selbständige, die vor ihrer Selbständigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und bereits Arbeitslosengeld bezogen haben, haben einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld (§ 147 SGB III), wenn seit der erstmaligen Entstehung dieses Anspruchs noch keine vier Jahre vergangen sind. Dieser Restanspruch und der neu erworbene Anspruch durch die freiwillige Weiterversicherung werden zu einem dem Alter entsprechenden Gesamthöchstanspruch zusammengerechnet.

    So wie ich das verstehe müssen Sie also wenigstens einen Monat arbeitslosengeld beziehen um sich die 4 Jahre Frist retten zu können wenn sie sich freiwillig weiter versichern. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben erlischt mit Beginn der selbständigen Tätigkeit jeglicher Anspruch aus sozialversicherungspflichtigen Zeiten.

    Arbeitslosengeld wird jedoch nicht nach dem Einkommen berechnet sondern nach Eingruppierung je nach Bildungs und Berufsabschluss. Allerdings wird man in der Selbständigkeit in der Regel auch nicht arbeitslos wenn man mehr als ausreichen Einkommen daraus generiert.

    Handeslvertreter nach HGB 84 ? Dann Vorsicht! Hier greift dann auch noch die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung - Befreiung auf Antrag für die ersten drei Jahre möglich. Danach wird es eventuell ganz schön teuer für Sie !
    Also nicht zu blauäugig rangehen und die Kosten errechnen. Handelsvertreter haben meist erstmal viele Kosten zu zahlen. (gesetzliche Pflichtversicherungen ! )

  5. Avatar von KSKfilialeMD
    KSKfilialeMD ist offline

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    Standard AW: Selbständigkeit & ALG I

    Zitat Zitat von Harry56
    Kann man sich arbeitslos melden und sagen wir >3000 EUR /monatlich verdienen?

    Ich weiß, die Zuverdienstgrenze legt bei EUR 165,00. Dass ich dann kein ALG I mehr erwarten kann, ist auch klar, wird ja verrechnet. Aber, wird das von Monat für Monat neu bewertet oder verfallen meine Ansprüche dann gänzlich?

    Hat jemand Erfahrung in dieser Richtung gemacht, dann würde ich mich sehr über eine Antwort hier freuen!

    VG

    Harry56

    Wenn Du auf die Selbständigkeit als HV verzichtest und statdessen eine UG gründest, ist das relativ problemlos möglich, da Du dann ja quasi ein Angestellter eines Unternehmens bist und Dein offizielles Einkommen steuern kannst (so daß es bspw. unter 165€ liegt).

    Deine avisierten >3000€ verbleiben dann in Deinem Unternehmen, das ja mit Deinem Privatvermögen nichts zu tun hat. Als Bonus kannst Du (Deine UG) Dir (Deiner Person) sogar noch Reisekosten auszahlen, die als Arbeitskosten gelten und somit NICHT auf Dein ALG angerechnet werden dürfen!

    Allerdings solltest Du den Gewinn der UG dann (buchhalterisch) so gering halten, daß diese gar nicht in der Lage wäre, Dir davon ein Gehalt zu zahlen

  6. Avatar von ProfFF
    ProfFF ist offline

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    Standard AW: Selbständigkeit & ALG I

    Zitat Zitat von Ex-Studentin
    Mein Vater hat sich mit 60 aus der Not heraus noch selbstständig gemacht. Er hat deswegen einen Gründungzuschuss bekommen.
    Das betrug glaub rund 6 Monate die Höhe des Arbeitslosengeldes und danach noch mal 9 Monate 300 €. Kann sogar sein, dass er aufgrund seines Alters länger als 6 Monate "Arbeitslosengeld" bekam, obwohl er ja arbeitete.
    So weit ich weiß muss dieser aber bereits aus der ALG1-Position heraus beantragt und wird auch mit ALG1 verrechnet. Angabe aber ohne Gewähr.. !

  7. Avatar von Biskupeme
    Biskupeme ist offline

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    Standard AW: Selbständigkeit & ALG I

    Nein das hat sich seit 1.7. geändert. Man kann auch erst selbständig sein und im Nachhinein beantragen, sonst könnte ja jeder seine selbständigkeit wieder aufgeben und ALG beziehen.

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