Hallo in die Runde,
ich würde gerne mal ein paar Fragen loswerden, die mich seit ein paar Tagen umtreiben:
Was passiert mit meinen ALG I Ansprüchen, wenn ich mich selbstständig mache. Konkret geht es mir darum, dass ich von Jobverlust bedroht bin und gegen eine relativ üppige Abfindung zum Jahresende freigesetzt (Auflösungsvertrag) werden könnte. Würde ich mich sofort arbeitslos melden, so würde mein ALG I > EUR 2000 für 24 Monates sicher sein, was ich eigentlich aber gar nicht will, da ich gute Chancen sehe erfolgreich als Handelsvertreter zu arbeiten, da ich im Markt sehr gut vernetzt und schon mehr als 25 Jahre Vertriebserfahrung habe.
Sollte ich dennoch eine Bauchlandung machen - nach sagen wir mal einem Jahr - was geschieht mit meinen ursprünglichen Ansprüchen, Bezugsdauer insbesondere aber Höhe der Leistung? Man kann zwar Anwartschaften abschließen, diese würden aber weniger als die Hälfte der ursprünglichen Leistung ausmachen.
Kann man sich arbeitslos melden und sagen wir >3000 EUR /monatlich verdienen?
Ich weiß, die Zuverdienstgrenze legt bei EUR 165,00. Dass ich dann kein ALG I mehr erwarten kann, ist auch klar, wird ja verrechnet. Aber, wird das von Monat für Monat neu bewertet oder verfallen meine Ansprüche dann gänzlich?
Hat jemand Erfahrung in dieser Richtung gemacht, dann würde ich mich sehr über eine Antwort hier freuen!
VG
Harry56