Moin, moin in die Runde …..
Für nachfolgende Situation bitte ich die Experten um eine (oder auch mehrere) Meinungen bzw. Sichtweisen:
Hauskauf 2008, finanziert mit 2 Krediten_
Art| Summe| Nominal | Tilgung |aktuell Restdarlehen (Ende 2014)| Festzins Sondertilgung
K1 | 60 000 | 4,97 % | 1,0000 % | 52.563 Euro | bis 30.06.23 | max. 3000 per anno
K2 | 50 000 | 4,60 % | 5,1277 % | 34.058 Euro | bis 30.06.18 | nein
Bei K1 kann man wohl den Festzins nach 10 Jahren kündigen (weil eben über 10 Jahre vereinbart und das ist nicht umsetzbar – btw: wie müssten wir das wann kündigen); Sonderzinsen haben wir bisher 1x genutzt; zum Ende der „einkündbaren“ Festzinsvereinbarung (also 2018) stehen dann noch 52 000 Euro offen ..
K2 ist ein KfW-Kredit; zum Ende der Festzinsvereinbarung stehen ca. 20 000 Euro offen
Nun „geistern“ ja die aktuell geringeren Zinsen durch unseren Kopf … und auch die Möglichkeit von Forward-Darlehen ….
Wann sollten wir da aktiv werden? Lohnt sich das jetzt schon? Oder „Vorfälligkeitszinsen“ in Kauf nehmen?
Übrigens, wir haben auch einen Bausparer (dummerweise wissen wir gar nicht, was wir damit machen sollen/können/müssen):
Bausparsumme: 12000 Euro, läuft seit 04/11; Bewertungszahl 332,9; Guthaben Ende 2014: 2100 Euro; Besparen kann ich den nicht mehr; d.h., ich habe die Info bekommen, dass der von der Bank nicht mehr eingezogen wird …., Guthabenverzinsung bei 3 % ….., Darlehn bei 5,67% effektiver Jahreszins
Uns schwebt vor, in 2018 (vorher geht ja nix, oder?) alles auf einen Kredit mit natürlich niedrigen Zinsen „umzurubeln“ ….Ist das überhaupt sinnvoll oder sollten wir es bei zwei Krediten belassen? Was machen wir mit dem Bausparvertrag?
Ist es sinnvoll, den Kredit K1 mit Sonderzahlungen schon jetzt abzubezahlen? Oder lieber das Geld „aufheben“, damit der Kredit K“ (also in 2018 die ca. 20 000 Euro) auf einen Schlag getilgt werden können?
Es ist mir klar, dass ich hier keine verbindliche Regelung erwarten kann, aber mich interessieren andere Sichtweisen bzw. ein Einschätzung, in welche Richtung es denn sinnvoll wäre ....
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Der Fragesteller dankt für diese hilfreiche Antwort
#2
Kass Finanz
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Kass Finanz
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AW: Anschlussfinanzierung - wer würde wie vorgehen?
Ein vorzeitige Kümndigung des 1. Ranges dürfte Sinn machen. Hierbei ist allerdings erst allerdings erst nach 10 Jahren nach Vollauszahlung eine Kündigung möglich. Anschließend läuift noch die Kündigungsdrist. Also bitte zunächst die Fristen klären und den dann notwendigen Betrag.
Ggfs. lassen sich dann 2018 die beiden Finanzierungen entsprechend zusammenfügen und so den ersten RAng für bessere Zinskonditionen nutzen. Wenn dann noch Eigenkapital einfließen kann, würde das die Summe reduzieren.
Wenn die Fristen nicht übereinstimmen sollten bzw. koodiniert werden können, ggfs. den Bausparvertrag mit der hohen Verzinsung auffüllen und zur Ablösung des KfW-Darlehns nutzen. Da der Zins des Bauspardarlehens zu hoch ist, ggfs.nur das Guthaben nutzen und den Rest neu finanzieren.
AW: Anschlussfinanzierung - wer würde wie vorgehen?
Oh, vielen Dank ... das ging ja schnell
Aber: was bedeutet "1. Rang"
Beide Kredite sind zur gleichen Zeit und über einen Vermittler/Berater "entstanden" .......
Und im Grundbuch stehen beide unter der Gesamtsumme .... sind auch über die gleiche Bank "gelaufen", nur bei K2 steht eben noch dazu "Finanzierungsmittel aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm"
AW: Anschlussfinanzierung - wer würde wie vorgehen?
Sie können das im Grundbuch in Abateilung drei sehen. Wenn die Darlehen die Nr. 1 und 2 haben, gilt hier im Fall eines Falles auch diese Reihenfolge in der Verwertung.
AW: Anschlussfinanzierung - wer würde wie vorgehen?
Danke!
...
Ok, wie gesagt, im Grundbuch steht in der 3. Abteilung nur ein Eintrag über die gesamte Summe ....... also hat die Bank, von der wir K1 haben, sich intern um den K2 bei der KfW "gekümmert" und ist auch alleiniger Geldgeber .... ist das gut oder schlecht für uns?
aber, was mich noch interessiert:
ist es wirklich besser, wenn wir einen Kredit "ausbezahlen" und dann nur noch einen Kredit haben?
Welche Vorteile bringt das? Bessere Konditionen für eine - wenn auch im Vergleich größere Summe - oder zwei Kredite für zwei "kleinere" Summen (also, dann nach 2018)?
AW: Anschlussfinanzierung - wer würde wie vorgehen?
Über die Konditionen entscheiden u. a. die Rangstelle im Grundsbuch. Der erste Rang ist günstiger als der zweite. Für eine Ablösung des KfW-Teils könnten Teil des ersten Ranges abgetreten werden, die Kontitonen dürften aber denen eines zweiten Ranges ähneln.
Ggfs. kann in 2018 über ein Bauspardarlehen ohne Grundbuchabsicherung abgelöst werden.