04.08.2009-10.06.2010: <hier fehlt mir leider die nötige Info>
11.06.2010-29.07.2010: Bundesgesetzblatt Teil I, 2009, Nr. 49, vom 03.08.2009:
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdienste sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht:
30.07.2010-03.08.2011: Bundesgesetzblatt Teil I, 2010, Nr. 39, vom 29.07.2010:
Gesetz zur Einführung einer Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts
13.06.2014-_________: <hier fehlt mir leider die nötige Info>
Die von mir ergänzten Intervalle erschienen mir logisch (basierend auf dem Datum, welches im Text bzgl. des In-Kraft-Tretens genannt ist), aber ich gebe keine Garantie dafür, dass sie zutreffen. Auch ist mir unbekannt, ob/welche Übergangsfristen es (ggf.) gab (*Hinweis s.u.). Nutzung auf eigene Gefahr!
*Hinweis:
Zitat von Harley
Artikel 246 § 3 EGBGB ist zwar am 29.07.2009 verkündet worden, aber erst zum 11.06.2010 in Kraft getreten. Deshalb konnte die Bank ihn im November 2009 noch nicht verwenden, sondern musste hinsichtlich der Informationpflicht auf die damals noch gültige BGB-InfoV verweisen.
Die o.g. Links funktionieren leider nicht immer, aber ich weiß nicht, woran es liegt. Über die Suche mit den Titeln sollte man sie trotzdem finden können.
Aber gibts dann nen bestimmten Trick? Bei geben die Links keinen Inhalt wieder...
Zitat von eugh
Hallo zusammen,
die diversen Mustertexte zu Widerrufsbelehrungen finden sich in den Bundesgesetzblättern. Ob Übergangsfristen gelten, weiß ich nicht, und die u.g. Liste ist unvollständig. Ergänzungen, Korrekturen und Kommentare sind willkommen.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 54:
w ww.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl1 02s2958.pdf
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 64:
w ww.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl1 04s3102.pdf
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 8:
w ww.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl1 08s0292.pdf
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49:
w ww.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl1 09s2355.pdf
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 39:
w ww.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl1 10s0977.pdf
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 41:
w ww.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl1 11s1600.pdf
Oder man(n) lädt einfach die hier eingestellte Liste herunter.Dann kann auch die Werbung für eine Anwaltskanzlei entfallen,deren Übersicht offensichtlich auch noch mühsam in Eigenregie auf der entsprechenden Seite gesucht werden darf,statt sie gleich Interessierten zur Verfügung zu stellen.
So, die Links im ersten Beitrag sind nun gesetzt und auch die Namen hinzugefügt, so dass man die Texte auch über eine Suche findet, falls die Links (warum auch immer) nicht funktionieren.