Rechtsschutzversicherung bei fehlerhafter WRB - komplizierter Fall

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  1. Avatar von dogfight76
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    Frage Rechtsschutzversicherung bei fehlerhafter WRB - komplizierter Fall

    Hallo,
    bei meinem pers. Kredit ist alle klar, aber jetzt der komplizierte Fall meiner Schwägerin:

    Die Eltern meiner Schwägerin sind die Darlehensnehmer für eine Bestandsimmobilie (Namen der Eltern stehen im Darlehensvertrag)
    Das Haus ist aber im Grundbuch auf Namen von der Tochter meiner Schwägerin eingetragen.

    Jetzt müssten ja meine Schwiegerleltern wegen der fehlerhaften WRB zu einem Anwalt und dem eine Vollmacht unterschreiben. Die Immobilie gehört ihnen aber ja garnicht laut Grundbuch (dort steht die Tochter meiner Schwägerin drin, sie ist 12 Jahre alt).

    Schwiegereltern wohnen auch nicht in dem Haus (sie haben ein eignes Haus)
    Aber vermietet ist es ja auch nicht. (sie bekommen ja keine Miete. Nur das meine Schwägerin das Darlehen bedient)

    Würde in diesem Fall eine RSV die Verfahrenskosten übernehmen ?
    Wenn ja, auf wessen Namen müsste diese abgeschlossen werden ?

    Gruß

  2. Avatar von vtof
    vtof ist offline

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    Standard AW: Rechtsschutzversicherung bei fehlerhafter WRB - komplizierter Fall

    Zitat Zitat von dogfight76
    Aber wenn man weiß es könnte bald ein rechtliches Problem kommen, dann ist es kein Problem !
    Schwierig... Die Frage ist, welchen Zeitpunkt die Versicherung als Zeitpunkt des Schadenseintritts werten würde. In ihrem eigenen Interesse setzt die Versicherung diesen Zeitpunkt natürlich möglichst früh an (um größere Aussichten zu haben, den Kostenschutz wegen Vorvertraglichkeit versagen zu können). Ich könnte mir denken, dass für die Versicherung in deinem Fall der Zeitpunkt der Unterschrift unter dem Darlehensvertrag maßgeblich wäre. Jedenfalls ist der "Mangel" der fehlerhaften WRB schon angelegt, darauf wird sich im Zweifelsfall wahrscheinlich auch die Versicherung berufen.

    Ich habe schon Wohnraummietsachen erlebt, bei denen es um irgendein Problem ging, das auftrat, als der Mietvertrag schon jahrelang bestand. Mietvertrag wurde 2005 unterschrieben, Versicherungsschutz bestand seit 2007, Problem trat erstmals 2008 auf (als Beispiel). Ergebnis: kein Kostenschutz, da Mietvertrag bei Abschluss der Versicherung schon bestand. Die Versicherungen sind da meiner Erfahrung nach sehr zickig, gerade auch bei hohen Streitwerten. Trotzdem viel Erfolg, notfalls dann ohne RSV.

  3. Avatar von katalog49
    katalog49 ist offline

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    Standard AW: Rechtsschutzversicherung bei fehlerhafter WRB - komplizierter Fall

    Zitat Zitat von vtof
    Ich habe schon Wohnraummietsachen erlebt, bei denen es um irgendein Problem ging, das auftrat, als der Mietvertrag schon jahrelang bestand. Mietvertrag wurde 2005 unterschrieben, Versicherungsschutz bestand seit 2007, Problem trat erstmals 2008 auf (als Beispiel). Ergebnis: kein Kostenschutz, da Mietvertrag bei Abschluss der Versicherung schon bestand. Die Versicherungen sind da meiner Erfahrung nach sehr zickig, gerade auch bei hohen Streitwerten. Trotzdem viel Erfolg, notfalls dann ohne RSV.
    Das kann meiner Kenntnis nach nun wirklich nicht sein. Es würde zwangsläufig bedeuten, dass niemand einen RS-Vertrag mit Mietrechtschutz abschließen sollte, wenn bereits ein Mietvertrag besteht, da ab Abschluss des Mietvertrages keine Deckung für Mietstreitigkeiten besteht.

    Keine Deckung besteht, wenn der Mietvertrag selbst der Auslöser einer Streitigkeit ist. Alles folgende wäre, sofern das auslösende Ereignis nach Abschluss (incl. Wartezeit) eintritt, versichert.

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