Konstantdarlehen - Kündigung bzw. Komplettilgung in der Ansparphase
Guten Tag,
für die Finanzierung einer vermieteten Eigentumswohnung habe ich ein Konstantdarlehen der Debeka BSK in Anwendung. Dies gliedert sich in eine Anspar- und eine Darlehensphase. Als Sicherheit ist eine LV abgetreten. Die Ansparphase hat erst vor 5 Monaten begonnen. Nun will es der Zufall, dass wir eine gute Gelegenheit zum Erwerb eines EFH zum Eigennutz haben und diese nutzen wollen. Frage: KÖNNTE der Bausparvertrag bereits in der ANSPARPHASE gekündigt und das Darlehen sondergetilgt werden oder geht das erst in der Darlehensphase?
Ich verspreche mir hievon eine freie LV als Sicherheitsangebot für ein anderes finanzierendes Institut, die auch die ETW (Grundbuch frei) in die Finanzierung des EFH als Gesamtpaket einbinden könnten. Vielleicht kann mir jemand antworten, Dankeschön.
AW: Konstantdarlehen - Kündigung bzw. Komplettilgung in der Ansparphase
@Casi30
in der Ansparphase des BSV können Sie das Vorausdarlehen nicht kündigen. Sie befinden sich ja in der Zinsfestschreibungsphase sowieso wenn Sie erst vor 5 Monaten mit der Finanzierung begonnen haben.
Was mich aber sehr wundert ist, dass Sie als Tilgungsinstrument eine LV gewählt haben. Ist das richtig? Wenn ja, warum eigentlich wenn die LV doch immer weniger Garantiezins geben?
AW: Konstantdarlehen - Kündigung bzw. Komplettilgung in der Ansparphase
Sorry, nein, die LV ist nur abgetreten und dient dem finanzierenden Institut als Sicherheit, dafür wurde keine Grundschuld eingetragen. Sie ist k e i n Tilgungsersatz o.ä.
Aber im Zusammanhang mit dem Hauserwerb halte ich es für günstiger (um ein zusätzliches Sicherungsinstrument für die hausfinanzierende Bank vorzuweisen) die LV frei zu haben, um sie an dieser Stelle als Sicherheit anzubieten (vielleicht bessere Konditionen bzw. bessere Bonität). Ansonsten befinde ich mich in der Hand des erstfinanzierenden Institut, die natürlich angeboten haben das Haus in eine Komplettfinanzierung - zusammen mit der Wohnung - einzubinden.
Schade, ich deute das nun so, dass man in der Ansparphase des Konstantdarlehen (Debeka) - es handelt sich hier nicht um die Version eines Klassischen Kombikredits - bitte beachten! - keine Möglichkeit hat, die LV als Sicherheit durch eine Kompletttilgung frei zu bekommen, richtig?
Dann hätte ich eine zweite Frage, die sich ergibt:
Ist eine LV als Sicherheit immer komplett an die Bank abgetreten oder wird nur der Teil in Darlehenshöhe verpfändet, so dass der überschiessende Teil anderweitig abgetreten werden kann?
AW: Konstantdarlehen - Kündigung bzw. Komplettilgung in der Ansparphase
RKW LV wird in der Regel komplett verpfändet und so auch der LV Firma angezeigt.
Eine Freigabe kann durchaus erfolgen wenn genügend Bausparguthaben vorhanden ist.
Lassen Sie es doch einfach prüfen.
AW: Konstantdarlehen - Kündigung bzw. Komplettilgung in der Ansparphase
Man sollte klären, ob es sich um eine Riskolebensversicherung zur Todesfall-Absicherung handelt oder um eine Kapitallebensversicherung zur Kapitalansammlung.
Bei einer Riskoversicherung wird ein Austausch wohl möglich sein. Bei einer Kapitalversicherung könnte der Rückkaufswert zur Besicherung herangezogen worden und somit ein wichtiger Punkt der Finanzierung sein.
Eine klare Antwort kann wohl nur die Bank geben.
AW: Konstantdarlehen - Kündigung bzw. Komplettilgung in der Ansparphase
@Kassfinanz, ja Sie haben Recht, er schreibt ohne die LV ist kein Tilgungsersatz.
Dann kann es auch eine Risiko LV als Absicherung sein. Das ist auch möglich.