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Mann Beamter, Ehefrau mitversichert.
Ehefrau wechselt von Selbständigkeit in Angestelltenverhältnis.
Einkommen zu versteuern unter 17.000 Euro.
Steuerberater Arbeitgeber will, dass Ehefrau in die gesetzliche wechselt, da sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.
Laut Post - B - Einkommen zu versteuern 17.000 bis 18.000 Mitversicherung in Grundstufe gegen entsprechenden Beitrag wie bisher- Arbeitgeber kann selbst entscheiden ob er den Mitarbeiter in eine gesetzliche bringen will oder aber der Mitarbeiter weiter in der Post-B bleibt. Wie wäre das Procedere, Ehefrau will lieber in Post-B verbleiben, da hier bessere Absicherung auch durch die Ergänzungen und der Status gegenüber Ärzten bei Behandlungen besser ist. Zahlt der Arbeitgeber hier auch einen Zuschuss zur Versicherung oder wäre das allein Sache des Mitarbeiters ?
Und wer hat jetzt recht- der Mitarbeiter Post-B, der sagt, Mitversicherung bei Einkommen bis Grenze weiter möglich , oder der Steuerberater, der sagt, es muss da 450 Euro überschritten werden zwingend eine gesetzliche Versicherung gewählt werden ?
AW: Für echten Experten - Post-B Familienversicherung
Zitat von verschaukelt
Und wer hat jetzt recht- der Mitarbeiter Post-B, der sagt, Mitversicherung bei Einkommen bis Grenze weiter möglich , oder der Steuerberater, der sagt, es muss da 450 Euro überschritten werden zwingend eine gesetzliche Versicherung gewählt werden ?
Vermutlich haben beide recht. Ab einem durchschnittlichen Monatseinkommen von 451 € ist man sozialversicherungspflichtig. Eine private Versicherung ist nur möglich, wenn die Jahresarbeitsverdienstgrenze überschritten wird oder wenn der Versicherte z. B. als Beamtenpensionär bereits privat versichert ist. Die Ehefrau wird m. E. nicht um die Versicherungspflicht umhinkommen. Meines Wissens kann man bei der PBeaKK auch noch zum Rentenbeginn in die Mitversicherung zurückkehren, sofern die Einkommensgrenze von 17.000 € eingehalten wird.
AW: Für echten Experten - Post-B Familienversicherung
Zitat von Hanomag
Meines Wissens kann man bei der PBeaKK auch noch zum Rentenbeginn in die Mitversicherung zurückkehren, sofern die Einkommensgrenze von 17.000 € eingehalten wird.
Wahrscheinlich muss der Wechsel noch vor dem Rentenbeginn vollzogen werden. Erst heute habe ich mir von einem Sportkameraden, der bei der PBeaKK versichert ist, erklären lassen, wie die Sache bei seiner Frau ablief. Seine gesetzlich versicherte Frau wurde zu diesem Zweck zwei Monate vor Rentenbeginn gekündigt und konnte dadurch ohne Anwartschaft bei ihm mitversichert worden. Mit den Rentenbeginn blieb sie - weil die Einkünfte unter 17.000 € waren - in der preisgünstigen Mitversicherung.