Kfw

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  1. Avatar von Zebi
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    Standard Kfw

    Hallo zusammen,
    ich würde gerne das Dachgeschoss zu einer "abgeschlossenen" Wohnune ausbauen.
    Kann hier ein KFW-Darlehen zum Zuge kommen und wenn ja, welches?
    Mich lächelt das 151 an.
    Gruß Zebi

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Kfw

    Sicherlich gibt es hierbei auch ein Fördermittelprogramm der KfW. Doch eher ist wichtig ob die Dachwohnung aufgeteilt nach WEG ist. Oder gibt es ein Grundbuch für das ganze Haus?
    Wenn ja, wie hoch ist die aktuelle Belastung für das ganze Haus in punkto aktuelle Darlehen?

  3. Avatar von Zebi
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    Standard AW: Kfw

    Mit der Aufteilung bin ich z.Z. überfragt, weil ich die Unterlagen nicht hier habe. Müsste ich am Wochenende mal nachsehen, wenn ich zu Hause bin. Darlehen laufen nicht auf dem Haus.

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Kfw

    Ist das ein Mehrfamilienhaus? Mehrere Eigentümer in der Wohnanlage? Wem gehört die Wohnung? Sollen die Arbeiten von Handwerksfirmen oder in Eigenleistung durchgeführt werden?

  5. Avatar von Kass Finanz
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    Standard AW: Kfw

    Im Internet bietet die KfW alle Informationen an. Einfach mal reinschauen.

  6. Avatar von Zebi
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    Standard AW: Kfw

    @Kass Finanz:
    Danke, aber ich habe das Thema hier nicht grundlos eröffnet.

    @noelmaxim:
    Das Haus hat 2 Wohnungen, die auch vermietet sind. Das Dachgeschoss soll die dritte Wohnung werden. Mir gehört auch noch das Haus neben an. Das hat 3 Wohnungen. Grundbuchmäßig gehören die beiden Häuser - so glaube ich - zusammen. Sie wurden zumindest zusammen gekauft.
    Ich würde schon gerne einiges in Eigenleistung machen. Zumindest das, wozu ich im Stand bin. Fußboden, Tapezieren, ...

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kfw

    Entscheidend ist was alles an Einzelgewerke gemacht werden muss, bei dem Programm KfW 151 müssen das Firmen ausführen, auch muss ein Energieberater die Maßnahmen vorher und hinterher bestätigen.

    Ist das Grundbuch lastenfrei? Sind die Wohnungen nach WEG aufgeteilt, gibt es eine Teilungserklärung?

    Sie können die Maßnahme bzw. die Mittel nicht direkt bei der KfW beantragen, sie benötigen ein durchleitendes Kreditinstitut, sollte das Grundbuch belastet sein, die Bank in den Nachrang gehen müssen und nur KfW Mittel beantragen müssen, dann wird es schwierig.

  8. Avatar von Zebi
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    Standard AW: Kfw

    Die Häuser sind lastenfrei. Ob die Wohnungen aufgeteilt sind, weiß ich z.Z. noch nicht (s.o.). Ich gehe aber davon aus, dass sie nicht getrennt sind. Was hat das denn für Auswirkungen ?

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kfw

    Als was ist das Dachgeschoss derzeit deklariert? Sondernutzungseigentum (wenn nach WEG aufgeteilt) ? Gibt es eine Baugenehmigung?

    Einige Maßnahmen werden nicht gefördert, es müsste schon klar sein wie der gesamte Umbauplan aussieht, bzw. welche Arbeiten erforderlich werden.

  10. Avatar von Zebi
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    Standard AW: Kfw

    Die Baugenehmigung werde ich bekommen.
    Und zum dritten Mal: Zu WEG etc. kann ich z.Z. nichts sagen. Montag weiß ich mehr. Dann komme ich an die Unterlagen. Aber was tut das Alles zur Sache? Ist das entscheidend?

  11. Avatar von Zebi
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    Standard AW: Kfw

    Kann ich nicht einfach zur Bank gehen und sagen:
    Lieber Verkäufer, ich möchte das Dachgeschoss ausbauen und anschließend vermieten oder selber bewohnen und gib mir 50.000 € oder 75.000 € (je was nach KFW möglich ist)

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kfw

    Natürlich können sie das, aber danach werden sie hier wieder Hilfe erbeten.

    Wieso Lieber Verkäufer? Gehört ihnen die Wohnung nicht?? Müssen die die Wohnung erst kaufen???

    KfW 151 ist an klare Bedingungen - Energieberater und Ausführung der Arbeiten durch Handwerksfirmen - gebunden. Zu dem sind Teppich, Maler-, oder Fliesenarbeiten keine energieeffiziente Maßnahmen, entsprechend wird es nur mit KfW nicht gehen. Aber selbst wenn, die Bank wird ihnen nicht unbedingt die Tür auf halten, wenn sie billige Mittel anfragen, wo die Bank voll im Obligo steht - das tut sie bei KfW - und nichts in ihre eigenen Bücher bekommt.

    Sachlage bezüglich der Eigentumsverhältnisse muss klar sein, ebenso die Aufteilung der Immobilie (Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch, Grundbuch usw.), denn das Darlehen muss ja irgendwo besichert werden, unwichtig ist diese Frage nicht. Kostenstruktur muss klar sein, denn die Maßnahmen müssen förderungswilllig sein, durch einen Energieberater für die Beantragung bestätigt und auch nach Fertigstellung abgenommen werden.

    Eigentlich alles ganz einfach wenn man alles zusammen hat und weiß was man will.

  13. Avatar von Zebi
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    Standard AW: Kfw

    Banker = Verkäufer
    Das Haus gehört mir
    Also muss jeder Arbeitsschritt vollkommen nachvollziehbar und durch Rechnungen belegt sein, oder ?

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Kfw

    Ok, verstanden, war meiner

  15. Avatar von Zebi
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    Standard AW: Kfw

    Also muss jeder Arbeitsschritt vollkommen nachvollziehbar und durch Rechnungen belegt sein, oder ?

  16. Avatar von Zebi
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    Standard AW: Kfw

    Nur Verkäufer anwesend oder auch Freunde und Helfer/Ratgeber?

  17. Avatar von noelmaxim
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    Verkäufer?

    Geh zur Hausbank, die klären dich auf!!