ich suche Menschen bei denen heute durch die Entscheidung der SNB auch ein Stop Loss ausgelöst wurde und mich würde interessieren was diese Menschen dann für einen Kurs bekommen haben. Ich hatte einen Stop Loss bei 1,19 und realisiert wurde der Umtausch dann bei 1,00. Mein Bänker meinte es gäbe vorher keine Handelbaren Kurse, was aus meiner Sicht aber totaler Schwachsinn ist. Es gab vielleicht weniger Einsteiger als Aussteiger, aber garkeine Kurse zwischen 1,2 und 1,0 kann ich nicht glauben.
Wenn mir jemand anderes durch Rat beistehen kann ob ich evtl die Möglichkeit einer Klage habe oder was ich sonst tun kann wäre ich sehr dankbar.
Zur Info:
Ich habe am 16.Jänner, als ich den Konvertierungskurs von der Bank bekanntgegeben bekommen habe, Screenshots von FOREX-Charts gemacht, die belegen, dass zwischen 10:25 und 10:30 ein CHF/EUR-Kurs zwischen 1.20096 und 1.16188 gehandelt wurde.
Leider habe ich diese Charts nicht bereits am 15. gemacht, da ich nicht von einer derartigen Unterschreitung des SL ausgegangen bin - sonst hätte ich heute einen minutengenauen CHF/EUR-Verlauf.
Sollte also jemand diese Charts wollen (in einem Word-Dokument), kann ich sie gerne mailen.
Dass - wie marpa71 richtig festgestellt hat - im computerdominierten Hochfrequenzhandel, in dem tausende Orders pro Sekunde abgearbeitet werden, in 5 Minuten kein handelbarer Kurs zustandegekommen ist, ist für mich unverständlich.
Auch ich bin davon ausgegangen, dass ein dem SL sehr naher Konvertierungskurs verwendet würde.
Ich werde diese Charts jedenfalls als Argument dafür einsetzen, dass das Kreditprodukt versagt hat.
Wie bereits gesagt werde ich mich als nächstes an die Ombudsperson wenden und erst wenn hier kein brauchbares Resultat entsteht weitere Schritte unternehmen - die Schlichtungsstelle wird ebenfalls ein Anlaufpunkt sein.
Es ist irrelevant, ob ein technisches oder andersgelagertes Problem dazu geführt hat, dass das Kreditprodukt versagt hat.
Wenn ein Produkt versagt, haftet der Verkäufer - wenn schon nicht ganz, dann zumindest zu einem Teil.
Es hat leider versagt, die Bank hat es verkauft und den Kunden glauben lassen, er wäre abgesichert, und schiebt nun jede Verantwortung und sämtlichen Schaden auf diesen ab.
Das Kleingedruckte lautet in meinem Fall "die Abdeckung des Fremdwährungskredites hat dann zu dem der Bank XY Ag nächstmöglichen Devisen Verkaufskurs abzgl Kursspanne zu erfolgen" - mehr gibt es nicht! Es wird wohl ein Richter entscheiden müssen ob ich als Laie daraus ableiten hätte können dass ich durchaus 30 oder 40% unter SL Kurs konvertiert werden kann!
Wenn es nicht um so viel Geld ginge fände ich persönlich ja die Variante dass mir die Bank nachweisen kann dass sie mich normgerecht aufgeklärt habe spannender. Ich bringe einen Beweis dafür dass ich einen Kunden vorab darüber informiert habe dass er von mir ein im Kontext unbrauchbares Finanzinstrument erworben hat
Ich habe die Bank informiert, mich einer Sammelklage anzuschließen
Viel Erfolg. Ups, Sammelklagen gibt es in D ja gar nicht.
Lasst euch nicht einschüchtern - die Bank muß hier einlenken - auch wenn andere was anderes behaupten !
Genau. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
Zitat von RupGol
Ich habe am 16.Jänner, als ich den Konvertierungskurs von der Bank bekanntgegeben bekommen habe, Screenshots von FOREX-Charts gemacht, die belegen, dass zwischen 10:25 und 10:30 ein CHF/EUR-Kurs zwischen 1.20096 und 1.16188 gehandelt wurde.
Leider habe ich diese Charts nicht bereits am 15. gemacht, da ich nicht von einer derartigen Unterschreitung des SL ausgegangen bin - sonst hätte ich heute einen minutengenauen CHF/EUR-Verlauf.
Sollte also jemand diese Charts wollen (in einem Word-Dokument), kann ich sie gerne mailen.
Die gehandelten Kurse und Volumen sind ja kein Geheimnis. Kann sich jeder besorgen. Was soll das aussagen? Es gab nicht genügend Käufer, die zu 1.18+ kaufen wollen, aber immer mehr Verkäufer. So what?
Dass - wie marpa71 richtig festgestellt hat - im computerdominierten Hochfrequenzhandel, in dem tausende Orders pro Sekunde abgearbeitet werden, in 5 Minuten kein handelbarer Kurs zustandegekommen ist, ist für mich unverständlich.
Schade. Noch immer nicht verstanden wie das alles funktioniert... Kurse kommen nur zustande, wenn es Verkäufer und Käufer gibt. Komischerweise wollte nach der Aufgabe der 1.20 keiner mehr zu 1.19 oder 1.18 kaufen. Wer hätte ihnen also die Devisen zum gewünschten Preis abnehmen sollen? Der Staat?
Es ist irrelevant, ob ein technisches oder andersgelagertes Problem dazu geführt hat, dass das Kreditprodukt versagt hat.
Wenn ein Produkt versagt, haftet der Verkäufer - wenn schon nicht ganz, dann zumindest zu einem Teil.
Es hat leider versagt, die Bank hat es verkauft und den Kunden glauben lassen, er wäre abgesichert, und schiebt nun jede Verantwortung und sämtlichen Schaden auf diesen ab.
Hier hat gar nichts versagt. Du wolltest Verkaufen, bzw. hast deinen Bank damit beauftragt, das bei einem bestimmten Punkt zu tun und dann wollte urplötzlich (und natürlich völlig unvorhersehbar) niemand kaufen. So was aber auch...
Versuchen Sie im Auftrag von Banken in Foren jeden Widerstand sofort zu ersticken und uns zu demoralisieren, sodaß wir den Weg zu Gericht gar nicht mehr in Erwägung ziehen ?
Vielleicht soll ja nur davor gewarnt werden, euren finanziellen Schaden durch aussichtslose Gerichtsprozesse nicht noch weiter in die Höhe zu treiben.
Zitat von marpa71
Das Kleingedruckte lautet in meinem Fall "die Abdeckung des Fremdwährungskredites hat dann zu dem der Bank XY Ag nächstmöglichen Devisen Verkaufskurs abzgl Kursspanne zu erfolgen"
Wenn sich das auf den Stop-Loss bezieht, ist die Sache m.E. glasklar - das Risiko war bekannt! Bei einem Prozess muss die Bank also nur nachweisen, dass dort kein besserer Kurs zustande gekommen wäre (was sie vermutlich kann).
Das Kleingedruckte lautet in meinem Fall "die Abdeckung des Fremdwährungskredites hat dann zu dem der Bank XY Ag nächstmöglichen Devisen Verkaufskurs abzgl Kursspanne zu erfolgen" - mehr gibt es nicht!
Genau das ist doch passiert und das wird auch kein Richter dieser Welt anders sehen. In dem Fall war der nächstmögliche Kurs eben irgendwo um die Parität herum. Jeder, der sich hier beschwert, hatte jahrelang zeit zu 1,20 zu konvertieren, aber dazu waren alle hier zu gierig und wollten lieber drauf spekulieren, dass der Kurs noch weiter steigt.
Gier auf Gewinne und dann im Verlustfall klagen, das passt nicht zusammen.
Zudem reichen mit Hilfe von Google oder Bing 2 Minuten, um herauszufinden, dass Stop Losses im Falle von unerwarteten, extremen Kursbewegungen nicht mehr schnell greifen. Wer sich diese 2 Minuten nicht nimmt, ist nicht nur gierig, sondern auch noch faul.
Und es ist gut, dass die Kombination aus Gier und Faulheit immer wieder vom Markt bestraft wird!
Wenn man einen Vertrag, bzw. einen Teil des Vertrages nicht versteht, sollte man sich diesen vom Verkäufer bei der Bank oder von einem unabhängigen Dritten, der es natürlich möglichst versteht, erklären lassen. Tut mir leid, auch wenn es für die Betroffenen hart klingt: wer nicht weiß wie SL funktioniert, sollte die Finger davon lassen.
Wer einen Kreditvertrag in Fremdwährung mit Absicherung über SL unterschreibt, dem wird - aller Voraussicht nach - auch ein Richter unterstellen, dass er nicht der einfache Bankkunde ist, der sagt "ich will meine (Im-)Mobile auf Pump kaufen".
Wer rechtlich absolut keine Ahnung hat, sollte vor Jammerposts (um nichts anderes handelt es sich, wenn man hier und der Bank ggü. schreibt "böse Bank ich verklag Dich"), sich zunächst informieren.
Finanzierungen in Fremdwährungen gibt es überall auf der Welt - und auf der ganzen Welt gehen sie in die Hose. Natürlich nicht alle. Aber ein Teil - ich erinnere mich zur Genüge an Finanzierungen in CHF, USD, GBP und JPY die bei kleinen und großen Kreditnehmern fehl schlugen - man erinnere sich hier u. a. an diverse Fondsgesellschaften.
Jetzt eine Frage an den gesunden Menschenverstand: wenn es DIESE (zum Teil) kapitalstarken Gesellschaften nicht schaffen, dass die Banken den Schaden tragen, wie kommt Ihr auf die Idee, dass Ihr es schafft?
Im Ernst kann ich mir auch die Begründung der Richter schon im etwa vorstellen: ein unbedarfter Kreditnehmer würde nicht mit SL-Instrumenten zur Kreditabsicherung arbeiten, um dieses Instrument zu ziehen, braucht man schon mehr als das Grundwissen.
Das SL "funktioniert" hat wird die Bank mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachweisen können. Stichwort: kein Mensch wollte CHF zu 1,10€, 1,15€, 1,18€, oder auch nur zu 1,05€ kaufen. Warum? Der Euro ist (war) es einfach nicht wert. Wenn Ihr einen Käufer benennen könntet, der zu 1,15 € gekauft hätte und die Bank dieses nicht genutzt hätte, hättet Ihr eine Chance ...
Ihr habt gespielt - Ihr habt einen sehr hohen Einsatz gewählt - Ihr habt verloren. Das Haus (hier die Bank) gewinnt immer. Auch bei Währungswetten hat die Bank immer die besseren Karten.
@marpa71,rupgol und andere Leidensgenossen...
Hallo,
ich wollte an dieser Stelle mal nachfragen ob sich bei euch schon etwas getan hat...
Bin ebenfalls ein stop loss Geschädigter bei einem Kurs am 15.1. von 0,96..
Am Freitag kam von der Dz Bank eine Stornierung der Abrechnung vom 15.1. mit einer neuen Abrechnung zum Kurs von 0,99...
Wurden bei euch auch Kurskorrekturen vorgenommen? Ich frage mich nur warum....wo doch alles anscheinend seine Richtigkeit hatte....
Würde mich über Rückmeldungen freuen,bzw euren Resultaten und falls vorhandenen Erfolgen....
Viele Grüße,
gw72
Hier mein derzeitiger Status:
Nach meiner ersten Beschwerde bei meinem Bankberater wurde mir die kostenlose Rückkonvertierung in CHF angeboten.
Das habe ich abgelehnt, da mir jetzt das Risiko eines CHF-Kredites inkl. Stop Loss bewußt ist - das habe ich in meinem Mail auch zum Ausdruck gebracht.
Ich habe wieder um eine Konvertierung in EURO zu einem akzeptablen Kurs zwischen 1.15 und 1.17 gebeten.
Das wurde wieder abgelehnt und man hat mir jetzt angeboten, die ursprüngliche CHF-Menge kostenlos wiederherzustellen und wieder in CHF zu bleiben.
Auch das habe ich wieder abgelehnt und habe mich letzte Woche an den Ombudsmann der kreditgebenden Bank gewandt, dessen Kontaktdaten ich von der Wirtschaftskammer erhalten hatte.
Meine Aussage ist und bleibt klar und unveränderlich:
Das Risiko des Stop Loss wurde nicht ausreichend kommuniziert und war für mich daher auch nicht existent - jetzt kenne ich das Risiko, habe einen Maximalschaden davongetragen und werde ein solches Risiko auch nicht bewußt eingehen - ich war dieses Risiko nur aufgrund mangelnder Aufklärung durch die Bank unbewußt eingegangen.
Ich werde definitv NICHT in den CHF zurückkonvertieren. Für mich ist es sogar eine Unverfrorenheit der Bank, mir das anzubieten, nachdem klar ist, was passieren kann.
Wenn die Bank nicht einlenkt werde ich zwei Dinge tun:
1) Ich werde einen Anwalt engagieren, der dann hoffentlich vor Gericht mein Recht erfolgreich durchsetzt. Dann werde ich aber einen Konvertierungskurs von 1.18 abzügl. der Konvertierungsmarge, die der Bank ja zusteht, einfordern und nicht mehr einen Kulanzkurs von 1.17 oder niedriger. Es gibt zum Glück bereits einige Anwälte, die dieses Thema aufgegriffen haben.
2) Weiters werde ich eine andere Bank suchen und den Kredit dorthin transferieren. Die jetzige Bank soll dann keinen Cent mehr an mir verdienen.
@Bankkaufmann
Aufgrund der Nachfrage unserer Bank bei der DZ Bank wie der Abrechnungskurs zustande kommt, haben wir von der DZ Bank folgende Antwort bekommen: ..."wir hatten Ihnen mitgeteilt, dass wir unseren Handelspartner, an den wir die Limite gegeben hatten, um Überprüfung der Ausführungskurse gebeten haben.Unsere Interventionen haben zu einer Nachbesserung seitens unseres Handelspartners geführt..."
Sind denn solche Kursnachbesserungen "normal"?
@rupGol
Danke für Deine Rückmeldung.
Unser Sachverhalt bzw. unsere Forderung an die Bank ist fast identisch. Uns wurde bei der Einrichtung des Stop Loss vom Bankberater zugesichert, dass der Kurs nicht ins Bodenlose fallen kann...
Unsere Bedenken, dass der Kurs bei Aufhebung des Mindestkurses nach unten schiessen könnte wie eine Rakete, wurden vom Bankberater entkräftigt und wir wägten uns demnach "in Sicherheit"...
Beim Gespräch nach der Konvertierung hat er nochmals erwähnt, dass er solch eine Abweichung vom gesetzten Limit nie erwartet hätte....
Hier mein derzeitiger Status:
Nach meiner ersten Beschwerde bei meinem Bankberater wurde mir die kostenlose Rückkonvertierung in CHF angeboten.
Aber zu welchem Kurs wurde die Rückkonvertierung angeboten zum heutigen 1,05?
Dass wir mit weiteren Verlusten wieder einsteigen "dürften" oder doch wirklich eine aufhebung des Stop/Loss?
Dann könnte ich mit 1,05 sofort wieder aussteigen, was zumindest eine verbesserung von ~5% darstellen würde.
Beim erstenmal war nur vom kostenlosen Wiedereinstieg in den CHF die Rede. Das hätte bedeutet, dass ich um sehr viel mehr EURO einfach wieder Franken gekauft hätte und keine Konvertierungskosten gehabt hätte.
Also absolut verrückt ! Mit noch höheren Schulden das jetzt bekannte Risiko eingehen - das habe ich natürlich abgelehnt.
Der zweiter Vorschlag war dann das, was du hier gemeint hast.
Es wurde mir angeboten, dieselbe Mengen an Schweizer Franken zu bekommen, wie es VOR der Konvertierung der Fall war - also quasi, als hätte es die Konvertierung nie gegeben. Das war allerdings der Fall, als der Franken noch bei 1.027 stand.
Aber auch das habe ich abgelehnt - ich wollte dieses Risiko mit dieser großen Menge Schweizer Franken nie eingehen - warum sollte ich das jetzt plötzlich wollen ? Natürlich könnte man dann sofort in den EURO wechseln und hätte einige tausend EURO weniger Schulden als jetzt - aber ich will einen angemessenen Konvertierungskurs - so, als hätte das Produkt so funktioniert, wie es mir bei der Festsetzung des Stop Loss vermittelt wurde - und der liegt sicher nicht bei 1.05 sondern bei schlechtestenfalls 1.15.
Vor Gericht werde ich 1.18 verlangen, wenn nicht eingelenkt wird.
Die Versicherungsbranche weiss schon genau, warum sie keine Rechtsschutzversicherung für Kapitalanlagen anbietet.
Natürlich weiß die Branche das.Sie möchte nicht für jeden George-Soros-Möchtegern die mitunter selbst verschuldeten Kosten übernehmen.
Du kannst ja mal sinnieren,warum Vorsatz in den allermeisten Versicherungssparten zu den Ausschlusstatbeständen gehört.
Hallo Leute, ich hoffe, hier mal eine Hilfestellung bzw. neue Denkastöße zu bekommen. Vorhin rief mich unser Banker an und meinte, er hätte eine gute Lösung für unser Problem mit dem CHF-Darlehen. Wenn wir meinten, der Kurs CHF-Euro stünde gut, könnten wir ihn anrufen und CHF gegen Bargeld kaufen. Diese vom "frischen" Geld gekauften CHF könnten wir bei seiner Bank deponieren und nach Ablauf der Festzinsbindung für das CHF-Darlehen die frisch gekauften CHF für das Darlehen einsetzten. Also KEINE Konvertierung, sondern Kauf der CHF mit frischem Geld, dann die neuen CHF bei der Bank hinterlegen und später das Darlehen ablösen.
Was haltet ihr davon?