Hallo, bin neu hier im Forum und wollte fragen was Ihr von den Angeboten haltet die ich mir für eine bestehende Immobilie eingeholt habe. Zu den fakten:
Haus 215.000€ + Notar/Steuer 15.000€ = 230.000€
Eigenkapital ca. 20.000€
also 210.000€ zu Finanzieren
50.000€ KFW 124
10 Jahre
1,8%/1,81% Soll./Eff.
2,13% Tilgung
Rate 163,94 ab. 2.Jahr
18.000€ Arbeitgeberdarlehn was als Eigenkapital gilt um den % Satz zu bekomen von 2,37% für 20 Jahre.
15 Jahre voll abbezahlt
3,91% Soll.
Rate ca.150€
Sondertilgung nur gesamten Restbetrag
Meinst Du damit, dass das Darlehen dadurch erst nach 10 Jahren und 6 Monaten auszahlbar wäre?
Ich persönlich interpretiere den § 489 BGB so, dass die 6-monatige Kündigungsfrist innerhalb der 10 Jahre beginnen kann und die Auszahlung demzufolge bereits nach 10 Jahren möglich ist.
Meinst Du damit, dass das Darlehen dadurch erst nach 10 Jahren und 6 Monaten auszahlbar wäre?
Ich persönlich interpretiere den § 489 BGB so, dass die 6-monatige Kündigungsfrist innerhalb der 10 Jahre beginnen kann und die Auszahlung demzufolge bereits nach 10 Jahren möglich ist.
"Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen, ... in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten;"
Ich verstehe den Satz so, dass man die Kündigung nach Ablauf von 10 Jahren seit der Vollauszahlung aussprechen kann und dann noch 6 Monate Kündigungsfrist abwarten muss.
Damit wäre die Ablösung des Darlehens frühestens 10,5 Jahre nach Vollauszahlung möglich.
Ich denke, es hängt an dem Wörtchen "nach" (Ablauf)...;
wäre die Ablösung zum Ende des 10. Jahres nach Vollauszahlung gemeint, dann müsste es "zum" (Ablauf)... lauten.
Meinst Du damit, dass das Darlehen dadurch erst nach 10 Jahren und 6 Monaten auszahlbar wäre?
Ich persönlich interpretiere den § 489 BGB so, dass die 6-monatige Kündigungsfrist innerhalb der 10 Jahre beginnen kann und die Auszahlung demzufolge bereits nach 10 Jahren möglich ist.
Nein, er meinte, dass das Darlehen (bei z.B einer längeren Laufzeit) nach 10Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündbar und damit nach 10Jahren6Monaten ablösbar wäre...
(1) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen,
1. wenn die Sollzinsbindung vor der für die Rückzahlung bestimmten Zeit endet und keine neue Vereinbarung über den Sollzinssatz getroffen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet; ist eine Anpassung des Sollzinssatzes in bestimmten Zeiträumen bis zu einem Jahr vereinbart, so kann der Darlehensnehmer jeweils nur für den Ablauf des Tages, an dem die Sollzinsbindung endet, kündigen;
2. in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten; wird nach dem Empfang des Darlehens eine neue Vereinbarung über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz getroffen, so tritt der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs.
(2) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit veränderlichem Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
Vergleicht mal die Nr. 2 mit dem Absatz 2. Ich meine, dass bei der Nr. 2 die 6 Monate innerhalb der 10 Jahre beginnen können. Ganz sicher bin ich mir allerdings auch nicht.
Ab Vollauszahlung eines Darlehens kann ein Darlehen nach genau 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden.
Insbesondere bei einem Neubau verschiebt sich das ganze sehr stark nach hinten. Denn es zählt nicht der Beginn der Zinsfestschreibung sondern der Tag der Vollauszahlung.
Sollten noch andere Darlehen zur Auszahlung bereit stehen ist das nicht wichtig.
Es zählt nur die Frist für dieses eine Darlehen.
Ab Vollauszahlung eines Darlehens kann ein Darlehen nach genau 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt werden.
Insbesondere bei einem Neubau verschiebt sich das ganze sehr stark nach hinten. Denn es zählt nicht der Beginn der Zinsfestschreibung sondern der Tag der Vollauszahlung.
@Bankkaufmann, genauso ist es bei uns auch. Weißt Du ob die 10 Jahre + 6 Monate auch bei Verkauf des Eigenheims gelten d.h. 10 Jahre enden bspw. am 1.12.2015 und die Kündigung muss bis spätestens 31.05.2015 bei der Bank sein?
Es ist nicht entscheidend wann das Darlehen endet, sondern wann die Vollauszahlung des Darlehens war. Gerechnet ab diesem Zeitpunkt können Zinsfestschreibungen grölßer 10 Jahre mit der Frist von einem halben Jahr vorzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden.
Beispiel:
Zinsfestschreibung endet am 31.1.2025
gezeichnet 31.1.2005
Vollauszahlung war 15.5.2005
Kündigung zum 15.11.2015
10 Jahre nach Vollauszahlung sind am 15.5.2015 um, dann muss ich ein halbes Jahr Kündigungsfrist eimnhalten, sprich zum 15.11.2015 kündige ich und führe die Restschuld zurück.
Es spielt auch keine Rolle ob Neubau, Bestandsimmobilie, ob Verkauf oder nicht Verkauf. Rein
- die 10 Jahre
- die Vollauszahlung
- das halbe Jahr Kündigungsfrist