gelten die Richtersprüche bzgl. Bearbeitungsgebühr f. alle Kreditverträge?
Banker wollte mir weiß machen, f. Dahrlehn f. Grundstück ists noch nicht durch.
Danke aber Bankers schreibt:
"...zunächst möchten wir nochmal herausstellen, dass der Bundesgerichtshof in seinen jüngsten Urteilen zum Thema Bearbeitungsgebühren sich allein auf Teilzahlungskredite für Konsumzwecke für Verbraucher beschränkt hat. ..."
"...nach unserer Rechtsauffassung sind die Urteile des Bundesgerichtshofes nicht auf Immobilienkredite übertragbar..."
Naja und dann noch einige Sätze fürs Gewissen, die wohl umsonst sind:
"...im Gegensatz dazu haben wir vor Vertragsabschluss mit Ihnen die Konditionene ... sehr wohl erörtert ..."
Was hat das DatumsJahr 2011 zu sagen? Hatte ich überhaupt noch nicht gehört.
Vertrag wurde 2006 geschlossen und die RückforderungsKorrespondenz mit der Bank ist im Dez.2014 erfolgt.
Die Verjährung ist doch lt. Medien erst mit dem 31.12.2014 eingetreten.Oder?
-geltend ist der Anspruch im Dez. 2014 gemacht worden?Hatte ich's nicht erwähnt.
-und was ist nun mit Darlehen f. Haus und Grund ?
-wo steht's das die auch oder auch nicht zutreffen?