A und B haben ein Gemeinschaftskonto.
Kann so ein Gemeinschaftskonto gepfändet werden, wenn nur einer, A oder B der Schuldner ist ?
Anders sieht es aus, wenn "B" nur eine Verfügungsberechtigung, aber KEIN Kontoinhaber ist.
"A" ist also Kontoinhaber, "B" hat eine Verfügungsberechtigung z.B. EC-Karte und Online-Banking.
Wenn nun für "B" eine Pfändung kommt, dann ist das Geld sicher, weil es laut Gesetz, "A" gehört.
Bei einem Gemeinschaftskonto gehört das Konto "A" und "B" gleichwertig... somit wird erst einmal alles gepfändet.
Nach der Pfändung, muss man dem Gerichtsvollzieher dann nachweisen, wenn Geld vom Partner gepfändet wurde.