Abbuchung über Kreditkarten Pre-Authorisation mit CCV widersprechbar/stornierbar?
Bei dem Check-in in einem ausländischen (europ.) Hotel musste ich eine Kreditkarten Pre-Authorization abgeben.
D.h. meine Kreditkarteninformationen (von Bank in DE) mit CCV Wert wurden vorab "zur Sicherheit" genommen.
Beim Checkout zwei Wochen später habe ich mit meiner KK die eigentliche Hotelrechnung bezahlt.
Die Hotelrezeption sagte dass ansonsten alles ok sei.
Jetzt wird mir ein paar Wochen später mitgeteilt dass in der Minibar angeblich ein paar Erfrischungen gefehlt haben
und ich diese nachbelastet bekomme (eben über meine frühere KK-Pre-Authorization).
Hmm, ein ziemlicher Hammer.
Kann ich das verhindern?
Kann ich die KK Belastung verhindern/stornieren?
Bei wem liegt die Beweislast?
Ist eine Pre-Authorization mit Unterschrift eine andere als eine Pre-Authotization nur mit CCV Nummer?
Wie lange ist eine Pre-Authorization maximal gültig?
AW: Abbuchung über Kreditkarten Pre-Authorisation mit CCV widersprechbar/stornierbar?
Rufe bei deinem Kreditkartenanbieter an und frage nach ob diese die Belastung wenn sie kommt, ablehnen können.
Beschwere dich schriftlich ( z.B. Fax ) beim Hotel und fordere sie auf die Kreditkarte nicht zu belasten und die Kreditkartendaten zu löschen. Schreibe dabei eine kurze Stellungnahme und bitte sie um ein klärendes Gespräch.
AW: Abbuchung über Kreditkarten Pre-Authorisation mit CCV widersprechbar/stornierbar?
7,10, max. 28 Tage ist diese gültig.
Spielt in dem Fall aber gar keine Rolle... Diese Vor-Authorisierung dient nur zur Sicherheit des Hotels, sie sagt aber nicht aus, dass auch nur in dieser Zeit abgebucht werden darf.
So eine Nachbelastung ist bei Hotels und Mietwagenfirmen ganz normal und wird täglich gemacht. Generell kann man jeder Abbuchung mit Ausnahme von Onlinezahlungen mit Kennwort (Visa verified, mastercard securecode usw.), wieder zurück buchen.
Für die Rückbuchung wird die Bank nach einem Grund fragen, in den meisten Fällen ist das "unautorisierte Zahlung". Solltest du aber die Getränke aus der Minibar tatsächlich konsumiert haben, hast du durch Anerkennung der Bedingungen im Hotel, diese Zahlung autorisiert.
Eine Rückbuchung könnte in diesem Fall als Betrug gewertet werden und große Probleme mit sich bringen. Auch befreit dich die Rückbuchung nicht von der Zahlungspflicht... Diese fällt am Ende natürlich viel höher aus... Mahnkosten, Rückbuchungskosten usw.
Die Aussage, dass alles ok sei, entbindet dich ebenfalls nicht von der Zahlung... Die Personen an der Rezeption können ja nicht Hellsehen, was du mit der Minibar getrieben hast.
Und ja, ich kann verstehen, dass du verärgert bist... Bei mir haben sie auch einmal "nachgebucht" von der Firmenkreditkarte... Whiskey Cola.... Nicht sehr Finanzamt-Freundlich. Aber letztendlich kann das Hotel ja nichts dafür, dass wir die Firmenkreditkarte als Sicherheit für private Ausgaben hinterlegt haben... bzw. wir private Ausgaben konsumieren, wo eine Firmen-Kreditkarte hinterlegt ist.
AW: Abbuchung über Kreditkarten Pre-Authorisation mit CCV widersprechbar/stornierbar?
Bei der Postbank kannst du die Kreditkarte per Überweisung ausgleichen. Nur als Tipp falls das nochmal passieren sollte. Beziehungsweise Verpflegungsmehraufwand auszahlen, den Whisky-Cola davon abziehen und fertig.
AW: Abbuchung über Kreditkarten Pre-Authorisation mit CCV widersprechbar/stornierbar?
Zitat von Suxxess
Bei der Postbank kannst du die Kreditkarte per Überweisung ausgleichen. Nur als Tipp falls das nochmal passieren sollte. Beziehungsweise Verpflegungsmehraufwand auszahlen, den Whisky-Cola davon abziehen und fertig.
"Wie" ich das ausgleiche, spielt keine große Rolle... Überweisung auf KK, Überweisung auf Konto, Bargeld... recht egal.
Fakt ist aber, es gibt zwei Zahlungsbewegungen die in der Buchhaltung bearbeitet und verbucht werden müssen... Das mögen Firmen nicht gerne.