Mindestbeitrag zur freiwilligen GKV

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  1. Avatar von hawk66
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    Standard Mindestbeitrag zur freiwilligen GKV

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu diesem Themenkomplex Mindestbeitrag zur Krankenversicherung / freiwillig versichert in der GKV als Selbstständiger. Leider darf ich hier den Artikel noch nicht verlinken (zu wenig Beiträge), in dem der Sachverhalt beschrieben ist.

    Ich verspüre schon seit längerem den Wunsch 2-3 Jahre mal aus dem Job-Getriebe zu entfliehen und meinen Interessen nachzugehen - mit dem Hintergrund, wenn es gut läuft, damit Geld zu verdienen.

    Mir ist aber nicht klar, wann der erwähnter Mindestbeitrag für die GKV (~170 EUR) zur Geltung kommt. Beispielsweise, wenn ich 1-2 Jahre Software entwickle, ein Buch schreibe etc. habe ich erst mal keine Einkünfte (unter der Voraussetzung natürlich, dass ich nichts zum Kauf anbiete).

    Könnte ich dann von dieser Regelung profitieren oder wäre man auch in diesem Fall vor dem Gesetzgeber ein Selbstständiger, selbst dann, wenn man kein Einkommen beziehen würde?

    Als Beispiele für den Mindestbeitrag zur Krankenversicherung werden immer nur (ältere) Studenten und Arbeitslose herangezogen, die wegen Rücklagen keine ALG2-Leistungen bekommen.

    Bedeutet dies im Umkehrschluss, dass ich, wenn ich mich nicht arbeitslos melde bzw. kein Student bin, automatisch >300 EUR monatlich an die GKV überweisen darf ?

    Danke.

  2. Avatar von patrice999
    patrice999 ist offline

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    Standard AW: Mindestbeitrag zur freiwilligen GKV

    Also die Mindestbemessungsgrundlage für Leute ohne Einkommen, ohne Selbstständigkeit lag 2014 bei ca. 920 Euro ... was daraus dann rund 138 Euro KV - Beitrag plus 19 Euro PV-Beitrag ausmacht.

    Die Mindestbemessungsgrenze für einen Selbstständigen liegt bei 2073 Euro, was dann einen Beitrag zur KV/PV in Höhe von ca. 351 Euro ohne Krankengeldanspruch und ca. 364 Euro mit Krankengeldanspruch.
    Die sind immer zu entrichten auch wenn das Einkommen weitaus niedriger ist.

    Selbstständiger bist du solange du ein Gewerbe führst, sobald es abgemeldet ist bist du auch kein Selbstständiger mehr.
    Hier gibt es auch noch sog. Härtefallregelungen für Selbstständige die über längere Zeit kein oder nur sehr wenig Einkommen erwirtschaften.

    Am einfachsten sprichst du mal mit deiner GKV über die Möglichkeiten im Vorfeld.

  3. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

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    Standard AW: Mindestbeitrag zur freiwilligen GKV

    Ergänzend zu patrice999 vielleicht noch folgende Infos:

    - Für Existenzgründer mit Gründungszuschuss gibt es ebenfalls ermäßigte Beiträge.

    - Die Krankenkassen haben einen gewissen Spielraum bei der Beitragsbemessung bei Fällen wie ihren. Je nachdem wie ihre Situation nun konkret aussieht, kann es Sinn machen, dass sie sich einfach von mehreren Krankenkassen Angebote einholen und auch ganz unterschiedliche Prämien erhalten.

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