jemand, der sich eigentlich in diesem Bereich gut auskennen sollte, gab mir einen Hinweis, der mir zu denken gibt. Ich kann aber keine rechtliche Grundalge dazu finden. Deshalb bitte ich um eure Hilfe....
Wenn man jetzt ein Annuitätendarlehen für den Neubau eines Hauses aufnimmt und z.B. 1,9% Sollzins für 15 Jahre festschreibt, dann meint mein Bekannter, dass in dem Fall, dass die "marktüblichen Zinsen" derart ansteigen, dass sie in keinem vernünftigen Verhältnis (er hat hier ein passenderes Wort gewählt, das mir nicht mehr einfällt) zu den abgeschlossenen Zinssatz stehen, die Bank eine Zinsanpassung bzw. sogar Kündigung des Vertrages verlangen kann. Er vermutet, dass es so laufen könnte, wie derzeit mit den Bausparern. Die meisten lassen es sich gefallen, der Rest wird zu einem langen Rechtsstreit mit ungewissem Ende.
Er nannte zwar das Beispiel bei 20 oder 30 jähriger Zinsbindung, ich hab das in o.g. Bsp aber geändert, weil für mich eher 15 Jahre in Betracht kommen.
Hallo
Ihre Frage ist berechtigt.
Doch bei einem 15 Jahre festgeschriebenen Direkttilgungsdarlehen kann nur der Darlehensnehmer kündigen und nicht die Bank.
Selbts nach 10 Jahren kann der Darlehensnehmer nach BGB 489 das Darlehen vorzeitig kündigen.
Doch die Bank kann von sich aus das Darlehen vor den 15 Jahren bei anstandsloser Zahlungsweise nicht kündigen.
Genauz aus diesem Grund gibt es ja die Verträge mit den entsprechenden Zinsbindungsfristen. Ein entsprechender Vertrag ist für alle Seiten bindend,
das Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren wird dem Schuldern per Gesetz zugewiesen, aber nicht der Bank.
Wenn sich an der Bonität des Kunden nichts schwerwiegendes verändert, gilt der Vertrag bis zum letzten Tag.